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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. OliverL

    OliverL Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Falsch. Sky will was, Kunde wehrt sich. Vor Gericht lässt Richter durchblicken, für Kunde wird es teuer, wird langwierig, Ende offen.

    Kunde knickt ein, lässt sich kaufen. Keiner bekommt Recht.


    Liest sich anders, gelle?
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Richtig, zur "Erfüllung des Abos gezwungen" war gemeint. Und war im Kontext erkennbar. Danke für den Hinweis.
     
  3. OliverL

    OliverL Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Was Du tust, steht nicht zu Debatte.

    Bei einem Vergleich gibt es keine Durchsetzung irgendeiner Hauptforderung, weil keiner Recht bekommt. Es ist egal, ob es danach nur um Geld geht.

    Ich muss jetzt frühstücken.;)
     
  4. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Geldzahlung bzw. verzicht auf Geld seitens Sky ist bei Dir also kein einknicken.

    Ich glaube an dieser Stelle lassen wir es dann mal besser.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Statt im Interesse der User hier sachlich zu besprechen, was das auch für andere bedeutet:
    "Sky kann seine Forderung auf Erfüllung des Vertrags mit Leihreceiver nicht durchsetzen",
    schweifst du ab.
    Wenn ich mehrere Dinge fordere, und es gibt bezüglich Entschädigung einen Vergleich in der Höhe der Summe, so ist doch die Klageforderung zur Beendigung des Vertrags zum Termin X - wie in der Klage gefordert - im Vergleich voll erfüllt worden. Was ist daran nicht zu verstehen? Ein Vergleich betrifft die Summe aller Forderungen. Manche werden voll erfüllt. manche nicht, daher insgesamt ein Vergleich statt Teilurteile und ein Vergleich, übliche prozessökonomische Praxis der Zivilgerichte, aber wenn im Vergleich die Hauptforderung erfüllt wird, ist es diesbezüglich eine Durchsetzung der Hauptforderung (Klagepunkt I).

    Übrigens: Hier hatte der User geklagt, was du wohl übersiehst. Sky traut sich nicht vor Gericht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
  6. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das zeigt nur, dass du keine Erfahrung mit Gericht und Richtern hast. Ein Richter drängt vorrangig darauf, beide Parteien mögen sich vergleichen, damit er kein Urteil fällen muss. Das ist nämlich mit einem relativ hohen Aufwand für ihn oder die Kammer verbunden. Oft macht er beiden Parteien im Vorfeld recht deutlich, wie sein Urteil wohl ausfallen wird. Wenn sich die Partei, der bei einem ergehenden Urteil Recht zugesprochen würde, sträubt, ein angemessenes Vergleichsangebot der anderen Partei anzunehmen, werden manche Richter sogar richtig verärgert.

    Dass ein Richter nur darauf wartet, ein Urteil sprechen zu dürfen, ist eine Mär.
     
  7. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Danke für den Hinweis. Bei beiden Möglichkeiten verzichtet Sky auf die vertraglich vereinbarte Leistung des Kunden in Form von Geld. Darum ging es mir. Sky als Konzern hat wenn man sich im Recht sehen würde da auf gerichtlichem Weg gegen Einzelpersonen so oder so den längeren Atem.

    Ich habe sowas privat auch schon durch und da lag der Streitwert wesentlich höher. In meinem Fall lies das Gericht keinen Zweifel das ich Obsiegen werde. Ich habe trotzdem verglichen und sogar auf Schadensersatz verzichtet. Da ging es gegen meine eigene Hochschule und sogar trotz völliger Aussichtslosigkeit seitens dieser wollte die weiter machen. Erst beim Thema Schadensersatz (Verdienstausfall) war man dann ganz schnell bereit zu vergleichen.

    Ich schreib das nur um zu verdeutlichen warum "der kleinere" in solchen Fällen gegen Institution/Konzern so handelt.
     
  8. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Danke! Genau so war es auch bei dem von mir beschriebenem Fall. Die Kammer, der Richter poitioniert sich bereits zeitig sehr sehr deutlich.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wie gesagt, der Kunde hat geklagt.
    Wenn Sky Geld will und klagt und es kommt zu einem Vergleich, dann müsste Sky einen Teil der Forderung (also Geld) erhalten, also teilweise Erfolg haben. Ist hier abwegig und an der Sache vorbei, weil Sky gar kein Geld erhält, sondern zahlen muss.

    "Kunde lässt sich kaufen" - wenn Sky etwas fordert? Ich nix verstehen. Meinst du, der Kunde erhebt Gegenklage im Verfahren, oder wieso sollte plötzlich der beklagte Kunde Geld erhalten? Wieder erfolgreich von der Hauptsache abgelenkt:

    Sky knickt ein, wenn es vor Gericht geht, zahlt und erkennt außerordentliche Vertragsbeendigung des Kunden wegen Abschaltung seiner S02 an.
    Also nicht von Sky verunsichern lassen, im laufenden Vertrag ist Leihgerät nicht durchsetzbar.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
  10. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Doch, natürlich, ein Vergleich ist ein vollstreckbarer Titel, wenn da drin stände, dass Sky bis zum regulären Vertragsende die S02 offenzuhalten hat, kann man das mit Gerichtsvollzieher ohne weitere zusätzliche Schritte gehen zu müssen, durchsetzen.

    Das einzige, was der Vergleich nicht bietet, ist die Nutzbarkeit seiner getroffenen Regeln durch Dritte oder das sich darauf berufen zu können wie bei einem Urteil.



    Gruss



    Elblindo
     
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