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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ich frage mich ob du solche Aussagen wirklich ernst meinst oder nur provozieren willst :confused:

    Auf einen solchen Blödsinn muss man erst mal kommen :D
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ horud

    Ich hab in Greifswald Jura studiert, Verfassungsrecht war da Thema...

    Meinungs- und Pressefreiheit sind sehr wichtige Werte der Gesellschaft und im Grundgesetz. Der Zugang dazu wird durch Artikel 5 GG geschützt.

    Die im Grundgesetz verankerte Informationsfreiheit schützt den einzelnen aber nicht nur vor Zensur-Eingriffen des Staates, sondern vermittelt ihm gegebenenfalls auch gegenüber Dritten einen Rechtsanspruch. So müssen Gerichte bei Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern über das Anbringen von Parabolantennen am Mietobjekt zum Zweck des Empfangs von Rundfunk- und Fernsehsendern zugunsten der Mieter jedenfalls das Grundrecht der Informationsfreiheit in Art 5 Abs. 1 GG berücksichtigen (BVerGE 90, 27). - See more at: Informationsfreiheit - Pressefreiheit - Grundgesetz


    Wenn dir diese Quelle (Urteil des Bundesverfassungsgerichts) nicht gefällt, die GG-Kommentare sind im Büroregal, nicht online, dann teile doch mit, was daran falsch sein soll. Es geht um den Zugang zu den Sendern. Wenn Sky mich zum Abbau der Drehanlage zwingt oder sagt, ich muss das Gerät mit CI für ausländisches Pay-TV gegen einen Leihreceiver ohne CI austauschen, dann ist das ein Problem für mich, den Zugang zu den Angeboten Dritter zu erhalten.

    Das Bundesverfassungsgericht führte zunächst aus, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung ebenso wichtig sei, wie die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Dem Schutz des Grundrechts [Informationsfreiheit] unterfallen auch Massenkommunikationsmittel, wie insbesondere Radio- und Fernsehsendungen. Dabei werde kein Unterschied zwischen in- und ausländischen Informationsquellen gemacht.


    Das Urteil aus Italien hatten wir ja gestern schon gepostet, aber zur Erinnerung, auch da geht es nur um den Zugang zu anderen TV-Programmen, die durch die Sky-Biox eingeschränkt werden. Nicht deutsches Recht, nicht 100 % passend, aber mit Abstraktionsvermögen übertragbar als gedanklicher Ansatz für die von Eike eingebrachte Überlegung Grundgesetz.

    http://rsw.beck.de/cms/?toc=MMR.ARC.200811&docid=271543
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Januar 2015
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Sorry, dann hast entweder nicht aufgepasst oder schon wieder viel vergessen.

    Sat-Schüsseln sind ein ganz anderes Thema, weil diese es erst überhaupt ermöglichen, Zugang zu Informationen zu bekommen. Vor allem für Ausländer, die Nachrichten aus ihrer Heimat sehen möchten. Genau darum ging es übrigens auch in diesem Urteil, da der Vermieter nur einen Kabelanschluss dulden wollte, die ausländischen Mieter aber über diesen nicht ihre Heimatsender sehen konnten.

    Daraufhin haben einige Kabelgesellschaft bspw. auch extra türkische Programmpakete aufgenommen.

    Ein Sky-Abo zu abonnieren dagegen ist eine Entscheidung, die jeder Einzelne ganz individuell trifft. Kein Dritter verhindert dies oder zwingt dir das auf. Auch verbietet dir niemand, einen anderen Receiver zu verwenden. Nur wenn du Sky zukünftig sehen willst, musst du für Sky deren Receiver verwenden. Es ist DEINE FREIE ENTSCHEIDUNG. Niemand, auch Sky nicht, zwingt dich dazu, deine anderen Receiver in den Müll zu werfen.

    Auch die Informationsfreiheit hat ihre Grenzen und ganz sicher fallen weder deutsches PayTV noch Technik-Schnickschnack wie HbbTV in Deutschland unter den Schutzmantel des Grundgesetz. Und auch nicht die Receiverwahl, um es vorweg zu nehmen.

    Ist so, nimm es mal einfach so hin.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2015
  4. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bitte nicht die Tatsachen verdrehen: Ich und definitiv auch alle anderen Frickelboxbenutzer betreiben nicht nur Cardsharing, wir machen das auch noch kommerziell. Irgendwie müssen wir ja schließlich die immensen Kosten für unsere Hardware wieder hereinbekommen.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aus dem von mir benannten Urteil in einem Kommentar:

    Das Bundesverfassungsgericht führte zunächst aus, dass das Grundrecht auf Informationsfreiheit für die Persönlichkeitsentfaltung des Einzelnen und die Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung ebenso wichtig sei, wie die Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit. Dem Schutz des Grundrechts [Informationsfreiheit] unterfallen auch Massenkommunikationsmittel, wie insbesondere Radio- und Fernsehsendungen. Dabei werde kein Unterschied zwischen in- und ausländischen Informationsquellen gemacht.


    Was möchtest du uns erzählen? Es ging um das Recht der Satellitenschüssel, um Zugang zu ausländischen Sendern zu bekommen, also zu mehr Sendern, als das Kabel es anbot.

    Genau dass habe ich doch geschrieben :eek:

    Der Sky-Receiver schränkt dieses Recht des Mieters gegebenenfalls wieder ein, weil er die Drehanlage für türkische Sender nicht mehr nutzen kann. Hast du meinen Post überlesen??

    Im Wesentlichen geht es aber darum, dass ein Plattformbetreiber gewisse Regeln in RStV und TKG beachten muss, damit andere TV-Veranstalter gleichen Zugang zum Kunden erhalten. Wegen Art. 5 GG ist das für die Menschen wichtig. Für die anderen Anbieter auch wegen Wettbewerbsrecht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Januar 2015
  6. gArea

    gArea Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Na weil dadurch weiterhin die Kunden angeworben werden können. Diejenigen, die es massiv stört, sind zumindest für 24 Monate gebunden, ein Teil von denen wird letztlich doch nicht kündigen und wiederum andere stört der Leihreceiver samt Pairing ohnehin nicht.

    Dass das Vorgehen kundenunfreundlich ist, steht außer Frage. Ob es Sky Recht gibt, werden die Zahlen zeigen. Fakt ist aber auch, da Sky noch immer nicht zurück gerudert ist und auch keine Anstalten diesbzgl. macht, scheint das Ärgernis nicht allzu groß zu sein.
    Allzu dumm sollten die schließlich auch nicht sein

    Sky will aber nunmal Pairing u.a. zum Schutz ihres Programms mittelfristig einführen - dann ist es für jeden einmal so weit. Für den einen früher, den anderen später. Nach welchen Kriterien Sky da konkret vorgeht - keine Ahnung.

    Davon fühlst du dich (oder andere) doch wohl nicht ernsthaft "verhöhnt". Demnach hätte ich mich auch selbst "verhöhnt", denn auch ich persönlich empfinde es als "schade".

    Vertraglich zulässig ist so eine Frage. Stand nicht mal irgendwo, dass Sky die Überlassung eines Digital-Receivers durchsetzen kann?
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was ich dir erzählen will?

    Dass niemand dir => :winken: DIE MÖGLICHKEIT!!! :winken:<= => verwehren!!! <= darf, an diese Informationen zu kommen.

    Das macht niemand, weder Sky noch sonst wer. Denn darunter zählt es nicht, dass jeder Receiver jede Smartcard schlucken muss. Ist übrigens auch gesetzlich so geregelt. PayTV-Receiver dürfen ausschließlich ihre eigenen CAM integriert haben, sofern sie a) ein DVB-konformes Entschlüsselungsmodul beinhalten (hat Sky), welches b) alle frei empfangbaren Sender nicht blockiert (macht Sky nicht). § 48 Abs. 3 TKG
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. Januar 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Jetzt wird es aber schräg! Es gibt doch die letztes Jahr ausführlich diskutierten Regeln aus 52c RStV und §§ 48, 49, 50 TKG für Betreiber von TV-Plattformen wie Sky, um den Zugang zu anderen TV-Angeboten (inkl. Extras) dirkriminierungsfrei sicherzustellen. Sky muss das beachten, gesetzlich geregelt ist sogar die Art der freien Favoritenliste, damit andere Sender nicht von Sky ins Abseits sortiert werden können. Alle unverschlüsselten Angebote müssen vom Sky-Receiver dargestellt werden. Wegen der Vorgaben des GG Art. 5.


    Weitgehend erfüllt Sky diese Vorgaben, bei HbbTV wird es schwierig, da streiten noch die Juristen.

    Warum all diese Regelungen zu der Art der Hardware und zur Verbreitung und Verschlüsselung, wenn der Kunde einfach mehrere Receiver betreiben könnte? Weil man vom durchschnittlichen User ausgehen muss als Gesetzgeber, auch von Kunden ohne finanzielle Mittel für mehrere Receiver, und weil nicht jeder Rentner abends den Receiver umbauen kann.

    Ich denke, das hatten wir letztes Jahr ausführlich diskutiert. Spannender ist jetzt, wie es aktuelle bei Verlängerungen und Neuverträgen weitergeht. Steht irgendwo die Pflicht zur Nutzung eines Leihgeräts?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 24. Januar 2015
  9. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    schade, daß das hier dermaßen entartet ist......

    Der FADEN ist zum Selbstdarstellungsinstrument von einigen wenigen verkommen.

    Was interessiert hier, wer, was wo studiert hat????

    völlig abgedriftet, und leider keine Hard-Facts mehr.

    Leute schreibt doch einfach erst wieder was, wenn Ihr persönlich neue Infos liefern könnt, zur konkreten eigenen Abo-Situation...:winken:
    das genau scheint hier einigen sehr schwer zu fallen, einfach mal die Finger von den Tasten zu lassen.
     
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wieder mal sehr konstruktiv, was du von dir gibst. Wenn du es nicht verträgst, auch mal andere Meinungen zu hören, bist du wohl in einem offenem Forum wie hier falsch.
     
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