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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Aber nicht von Sky und darum (bzw. deren Leihreceiver) ging es. Eine kaputte Dreambox wird Sky nunmal nicht austauschen.
     
  2. neo0112

    neo0112 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @berliner: danke für deine Antworten! Aufgrund einschlägiger Erfahrungen gehe ich inzwischen davon aus, dass bei Sky nichts wirklich normal ist. Kurz gesagt, möchte ich mit denen möglichst wenig zu tun haben, da schon die kleinsten Probleme immer mit Zeitaufwand und Kosten (Telefon) verbunden sind. Wer sich schon einmal durch die Mühlen der Kundenhotline gekämpft hat, weiß wovon ich spreche und fühlt sich in "das Haus das Verrückte macht" aus "Asterix erobert Rom" hineinversetzt.

    Ich habe Sky das Angebot gemacht, die Portokosten zu sparen und den Receivertausch bei einer allfälligen Vertragsverlängerung (Abo läuft Sept. 15 aus) zur Bedingung zu machen und durchzuführen. Dies entspräche meiner Vorstellung einer fairen Vorgehensweise, Antwort natürlich Fehlanzeige.
     
  3. neo0112

    neo0112 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sehe ich auch so, dieses Risiko war nicht Bestandteil meines Vertrages bei Abschluss.

    Nutze nur den Humax PR HD1000, ein Sky+ Receiver mit Festplatte wäre eine Verbesserung.
     
  4. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hatte gerade einen Gedanken:

    Laut Sky AGB ist jede "Unterbrechung" des Empfanges von mehr als 24std
    nicht mehr unerheblich!?

    Was ist denn nun wenn deren toller Reciever mit gepairter Karte verreckt?

    Ich bemerke Samstag Nachmittags, direkt vor`m wichtigen Spiel,
    daß mein Gerät verreckt ist.
    Melde es um 15:05Uhr der Fa. Sky,
    wenn dann nicht am Sonntag um 15:04:59Uhr der Paketbote klingelt,
    bin ich doch berechtigt (sogar ABGkonform) eine Entschädigung/Nachlaß einzufordern?!
     
  5. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wird ja immer abenteuerlicher. Wenns nichts neues gibt, denkt man sich halt Geschichten aus.
     
  6. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @onzlaught


    Klar, aber entgangene Lebensfreude lässt sich nur schlecht als Schaden darstellen. Die werden Dir wohl kaum ein Ticket für das Livespiel sponsern wollen. Und 2/30 einer Monatsgebühr für ein Paket macht unheimlich was aus, mit der Kohle kannst Du direkt in Urlaub fliegen... :winken:
     
  7. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky mit eigenem Receiver?

    So wie ich den Thread interpretierte ist das recht unwahrscheinlich, aber natürlich nicht unmöglich. Da wären mehr Infos erforderlich.
     
  8. Thiesi

    Thiesi Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Richtig - in Deutschland gibt es keinen "Strafschadenersatz" so wie beispielsweise in Amiland. Schadenersatz ist hier normalerweise auf tatsächlich erlittenen Schaden beschränkt, den du im konkreten Fall nachzuweisen hättest.

    In der Praxis würde man dir, onzi, also vermutlich aus buchhalterischen Gründen genau gar nichts erlassen, sondern einen Select-Film schenken. ;)
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So ist es.

    Aber wieso verstrickt ihr euch nun in solche Belanglosigkeiten? Sky bietet vollen Support für seine eigenen Gerätschaften, fertig. Für alles andere ist der Kunde selber verantwortlich.
     
  10. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Deren Support dauert 1-2 Tage.
    Meiner 10 Minuten ( ich gehe mit der Karte zu einem meiner anderen Geräte )

    Insofern empfinde ich das schon als massive Verschlechterung des "Supports"

    P.S.
    ich dachte jetzt bei Entschädigung auch nicht an Unsummen,
    sondern das was die AGBs für längere Unterbrechungen vorsehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Januar 2015
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