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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das ist kein Angebot, sondern eine Pflicht von Sky, das schreibt Sky doch selbst, was wirrst du hier rum? "Angebot" von Sky, so ein Quatsch.
    Wenn Sky die zugelassene (zertifizierte) Hardware durch Änderung des Signals unwirksam macht, muss Sky, wenn der Kunde es fordert, kostenlosen Ersatz stellen, also Geld für anderes Gerät oder ein Leihgerät.

    Das ist doch kein Entgegenkommen von Sky :eek:
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Anders formuliert:
    Ich schicke versehentlich meinen Leihreceiver an Sky zurück, dachte, es wäre das Gerät aus einem anderen früheren Vertrag oder das Abo schon beendet oder ähnliches.

    Wenn ich jetzt bei Sky anrufe und darum bitte, das Gerät mir wieder zuzusenden, dann muss ich 318 EUR zahlen? :eek:
     
  3. bdroege

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nur wird Sky möglicherweise nur den billigst HD-Receiver (der bei Sky Starter 69€ kostet) zur Verfügung stellen.

    Wenn man Anytime nutzen will muss man extra löhnen.
     
  4. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ein Angebot ist eine freiwillige Leistung. Auch die Zustimmung zur Annahme einer Leistung ist ein freiwilliger Entscheid.

    Du meinst wahrscheinlich eher: Sky will aus eigenem Antrieb seiner Pflicht zur kostenlosen Bereitstellung eines Leihreceivers nachkommen. Das müssen sie dann aber nicht nur einmal, sondern für die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit wenn der Abonnent dieser Leistung willentlich zugestimmt hat. Hat der Abonnent dem nicht zugestimmt und bürdet Sky dem Abonnenten den Leihreceiver nach eigenem Bestreben dennoch auf, dann hat Sky auch dann, wenn der Abonnent dies als Nötigung empfindet, diese Leistung dennoch kostenlos für die gesamte Vertragsdauer zu erbringen. Ohne Servicepauschale in ungewisser Höhe. - Wo ist die eigentlich beziffert?
     
  5. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Wegen Art und Umfang der dort eingegangenen Beschwerden sieht der Verbraucherzentrale Bundesverband wohl so etwas wie einen "Anfangsverdacht" und hat mit einer Prüfung der Angelegenheit begonnen..

    Falls diese Überprüfung in eine Abmahnung mit einer Unterlassungsaufforderung mündet, kann sich Sky dieser entweder unterwerfen oder muss sich einer gerichtlichen Auseinandersetzung stellen.

    B.
     
  6. Cpt.Archer

    Cpt.Archer Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    1. Der steht seit 4 Jahren bei mir rum - damals galt halt "Sky denken lassen,dass man den nutzt - aber anderes Gerät nutzen!"

    2. Ich hab nie behauptet,dass die Leute die mit dem Schrottding zufrieden sind,das tun sollen!
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das wäre dann, mangels Gleichwertigkeit zum vorherigen Receiver, eine wesentliche und damit zustimmungsbedürftige Vertragsänderung.

    B.
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky hat seine Pflicht getan, aber der Kunde hat ja die neue Hardware abgelehnt.

    Genau, denn dann gehst du ja auch einen neuen Servicevertrag ein. Du behauptest ja auch immer, mit Rücksendung des Leihreceivers würde man den alten "Leihvertrag" kündigen. Wer A sagt, muss eben auch B sagen. Hier merkt man deutlich, dass du es immer so zu drehen versuchst, wie's dir gerade passt und das widersprichst sich aber dann zwangsläufig.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2015
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nein, sky muss so weit möglich gleichwertige Hardware zur Verfügung stellen, so handelt Sky ja auch. Wir diskutieren hier immer Fallkonstruktionen, die von Sky doch schon auf bestimmte Weise abgehandelt werden. Wer darauf verweist, dass er bisher schon eigenen Receiver mit Festplatte nutzte, bekommt dann meist auch Sky-Festplattenreceiver. Ausnahmen gibt es auch, hat aber nichts mit Termin der Umstellung zu tun.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ach Crom, lass es doch sein. Wenn man Hardware freiwillig wählt, geht man Leihvertrag selbst ein. Könnte ja auch Receiver sich kaufen irgendwo. Da ist eine Servicegebühr grundsätzlich vertretbar, der Kunde hat ja auch eine Alternative.

    Wenn aber plötzlich ein Paket vor der Tür liegt, dann ist das ein erzwungener Leihvertrag jetzt 2015 genauso wie 2016. Jetzt ist das Gerät kostenlos, 2016 ist das Gerät kostenlos, immer dann, wenn man dazu gezwungen wird oder bei Neukunden.

    Bei Neukunden ist es aber nur ein Lockangebot. Der Kunde muss ja keinen Vertrag abschließen, wenn die Kosten ihm vorher bekannt sind und er sie ablehnt.

    Wer aber gezwungen wird zum Leihvertrag, der kann die kostenlose Stellung verlangen mitten im Vertrag. Verursacht er unnötige Postwege, ist theoretisch denkbar, dass Versandkosten ihn belasten.

    Wenn die VZ hört, 2016 ändert Sky seine Sendesignale und zwingt Kunden zu neuen Geräten und will dafür 200 EUR abknüpfen, wie wird das Gericht das dann wohl bewerten?

    Sky muss das Gerät sogar verschenken und zumindest den Kunden von persönlicher Haftung freihalten, falls der Receiver aus der Gartenlaube gestohlen wird.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Januar 2015
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