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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was erzählst du alles für Schmarrn.

    Prozesskosten: Wenn Sky Forderung einklagt, macht das in einfach gelagerten Fällen, also nicht im Rechtsstreit mit Universal, sondern Abogebühren eines Kunden, die eigene Rechtsabteilung.
    Einzige Kosten: Gerichtskostenvorschuss (bei Streitwert 1900 EUR), den man einzahlen muss mit Klageerhebung, ca. 70 EUR.

    (Den gegnerischen Anwalt muss Sky bei Niederlage nur zahlen, der eigene Anwalt von Sky bei solch Bagatellen ist mit dessen Monatsgehalt abgegolten. Verlierer muss letztendlich alle Kosten, auch Gerichtskosten, tragen. Der Kläger kann auf Gerichtskosten (70-140 EUR) sitzen bleiben, wenn der Beklagte trotz Prozessverlusts nicht pfändbar ist.)

    Wenn man obsiegt (oft reicht ja schon der einfache gerichtliche Mahnbescheid, wenn der Kunde nicht widerspricht), hat man (bei Rechtskraft) vollstreckbaren Titel. Wer teure doppelte Vollabos hat, wird eher auch pfändbar sein...

    Dass Sky monatelang mahnt und droht, dann aber doch Rückzieher macht, gilt vor allem dann, wenn die Erfolgsaussichten schlecht sind. Wegen Pairing sind sich die bisher befragten Juristen weitgehend einig, dass es im laufenden Vertrag unzulässig sei.

    Bei kleineren Streitwerten unter 600 EUR (Restlaufzeit eines durchschnittlichen Abos) ist auch keine Berufung möglich, also keine weiteren Kosten (§ 511 ZPO).


    Und wenn Sky mir ein Sonderkündigungsrecht endlich einräumt, dann kann ich als Kunde auch sagen, danke, nett gemeint, aber ich möchte meinen Vertrag erfüllen - wie vereinbart mit meinem eigenen Receiver. Und SN meiner drei Geräte kann ich gern mitteilen, aber erst einmal mitteilen, woraus sich diese Pflicht ergibt, denn Sky ohne Rechtsgrund beim vertragswidrigen Pairing zu helfen, ist ja wohl nicht ernsthaft ratsam. In den AGB sind die Mitwirkungspflichten abschließend aufgezählt: Kontonummer, Telefon- oder Mailadresse, Anschrift...


    Und die überhöhten Prozesskosten mit der Forderung zu addieren als Verlustrisiko, ist Denkfehler, denn wenn man alternativ nicht klagt, sind die 1900 EUR Forderung ja auch verloren, also riskiert man nur die Gerichtskosten von durchschnittlich 100 EUR. Sky wird ja wohl eigenen Anwalt beschäftigen für solchen Kleinkram...

    Aber schön, dass C. sich bedankte, passt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. Januar 2015
  2. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Wären meine auch, aber da schwing ich die "Technikkeule:" Den Skyreceiver müsst ihr euch selber anschliessen, einrichten....

    Aus die Maus mit

    - einer FB für alles,

    - Ein Knopfdruck, und Sound, Receiver und Glotze gehen gleichzeitig an

    - ...



    Da war die Diskussion auch schon beendet



    Gruss



    Elblindo
     
  3. Tramp88

    Tramp88 Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Gerade im Skyforum gefunden:

    Grundsätzlich ist es so (wie die meisten hier im Forum auch wissen), dass pro Smartcard auch nur ein Gerät zur Entschlüsselung gestattet ist. Also entweder Modul oder Receiver.


    Der Mod ist der Meinung, es sei nur ein Gerät gestattet???
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Versteh ich nicht.
    Pro Smartcard stellt Sky ein Leihgerät, ja: Sky+Receiver ODER Sky+Modul.

    Hat man Zweitkarte, gibt es zwei Sky-Leihgeräte, die man wechselweise nutzen kann.
     
  5. Tramp88

    Tramp88 Gold Member

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  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bezieht sich auf den Artikel in der ComputerBild zu falscher Kundenzusage, dass er zwei Sky-Geräte erhalten könne zu seiner Smartcard.

    Der Kunde darf nach AGB eigentlich mehrere Empfangsgeräte im eigenen Haushalt abwechselnd nutzen mit einer Smartcard. Nur die gleichzeitige Nutzung mehrerer Receiver mit einer Smartcard (= HomeSharing) wird in den AGB untersagt.

    Man kann sich also mehrere Receiver selbst besorgen für mehrere TV im Haus.
    Sky stellt jedoch nur ein Leihgerät kostenlos zur Verfügung pro Smartcard.

    Nun droht jedoch das Pairing durch Sky, so dass die einzelne Smartcard nach Vorstellungen von Sky mit einem Gerät (Modul oder Receiver) fest verheiratet wird, also nicht mehr ins Schlafzimmer mitgenommen werden kann (nur mit Sky+Modul zusammen, wenn man das Sky-Modul statt des Sky-Receivers wählt).
     
  7. Tramp88

    Tramp88 Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Mod tut aber so, als ob das schon Gesetz ist.
     
  8. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der ganze Streit zwischen SKY und den Kunden beruht ja nicht darauf das SKY die Verschlüsselung umstellt.

    Sondern das SKY davon überzeugt ist, das jeder Kunde ein Gerät von SKY benutzen muss (ob Receiver oder Modul).

    In allem geschreibsel oder gerede von SKY steht aber nirgendwo das man nur mit den Geräten die SKY einem stellt das Programm empfangen darf oder kann.

    Hier also zu schreiben, das man selber schuld ist wenn man das Gerät zurück schickt oder gar nicht annimmt, schlicht weil man selbst geeignete Hardware hat, und SKY dann die Karten deaktiviert ist an Dreistigkeit schon fast nicht mehr zu überbieten.

    SKY erklärt selber immer und immer wieder das die Geräte nur von SKY zur Verfügung gestellt werden, sollten sie annehmen das der Kunde keine NDS geeignete Hardware haben.

    Die Bindung an ein einzelnes Gerät von SKY, sprich das 'begehren' von SKY, ist in den AGBs verankert.
    Wobei ist dies bei allen Kunden grundsätzlich gefordert? Oder nur eine mögliche "kann" option? Da spricht der Text imo für sich selber.

    Wie sie dies bewerkstelligen möchten (ohne S/N), bleibt dann SKY überlassen.
    Ein abschalten der Karte oder binden der Karte an ein anderes Gerät als das was bei mir zu Hause steht (die SN muss ich SKY ja nicht mitteilen) wäre dann allerdings grob Vertragswiedrig, da dahingehend nichts in den Unterlagen zu finden ist.

    Lasst euch keinen Sand in die Augen streuen.
    Was sKY möchte erkennt sicherlich der "Blinde mit dem Krückstock", wie sie es durchsetzen wollen, da haben sie noch große Schlupflöcher gelassen durch die viele Kunden rasseln.
    Da gibt es keinerlei Veranlassung SKY etwas zu schenken, sie lassen sich Ihre "Dienste" auch teuer bezahlen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Januar 2015
  9. whocaresanyway

    whocaresanyway Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wie kommst Du auf 100€ Gerichtskosten? Bei einem Streitwert von 1900€ ist die einfache GKG-Gebühr 89,- €. Wenn das Verfahren mit einem Urteil endet, dann sind aber im ersten Instanzzug 3,0 GKG §34 fällig, also 267 Euro. 1,0 ist nur dann ansetzbar, wenn die Parteien sich vergleichen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Januar 2015
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich schrieb ja 70 bis 140 EUR, also (ohne Tabellen zu studieren) durchschnittlich 1-2fache Gerichtskosten, da bei 300 Verfahren auch ein guter Teil mit Vergleichen endet, ist auch für den Kläger oft prozessökonomischer. Wer fährt schon gern zur mündlichen Verhandlung zum Amtsgericht Wolgast?

    Dass immer Vergleiche drohen, wurde hier ja weit verbreitet vorgetragen.
    Ich selbst würde es auf eine streititge Entscheidung ankommen lassen. Bei mir wäre der Streitwert auch sehr viel geringer.

    Aber wenn du mit den 1200 EUR Prozesskosten von bdroege besser leben kannst...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. Januar 2015
Status des Themas:
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