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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

     
  2. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wie hoch wird die Chance sein das ein Richter Sky zwingt illegale (unlizenzierte) Hardware (Graumodul) zu unterstützen ?

    Soll Sky haften wenn nach einen Sicherheitsupdate der Verschlüsslung illegale Module funktionslos (inkompatibel) werden ?
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was Du so aus dem Vertrag für Dich ableitest (die hervorgehobenen Stellen) steht so im Vertrag keinesfalls drinn.

    Im Gegenteil, Du sicherst zu kompatible Hardware zu nutzen die die Bedingungen von Sky erfüllen (Jugendschutz etc)

    Und für arte ist Sky nicht zuständig. Denn selbstverständlich kanns Du arte HD brennen, mit Deinem dafür zuständigen Endgerät.
    Keiner verlangt das Du Deinen Panasonic-Brenner auf den Müll werfen sollst.

    Also Marc, aus meiner Sicht bastelst Du Dir einen Wunschvertrag was aber nicht abdeckt wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2015
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Och, olle Kamellen.
    Sky bietet doch selbst Verträge an mit eigener Hardware der Kunden, was nutzen die denn alle?

    Ich hab übrigens mehrere zertifizierte Receiver neben dem Panasonic, die wegen Pairing 2 nicht mehr nutzbar sind, nur mit Leihgerät und Zweitkarte für 16,90 EUR extra. Schönes Update...
     
  5. rapi99

    rapi99 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So nun noch einmal: ich hoffe es passt.
    @Marc: ich werde die Sache erst einmal aussitzen. Wenn es natürlich "erst" wird, werde ich die Sache Gerichtlich durchziehen. Da ich bei meiner Rechtschutzversicherung einen Selbstbehalt habe werde ich bestimmt nicht darauf sitzen bleiben oder andere Unkosten akzeptieren! Aber keiner soll dann sagen ich hätte es Sky nicht vorher angeboten...[​IMG][​IMG]
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bei Vertragsschluss prüft man, was man alles darf und kann mit der angebotenen Vertragssituation. Wenn dann eine Seite später etwas ändert, ist es nach Treu und Glauben grundsätzlich hinzunehmen, wenn es unvermeidlicher Kleinigkeiten sind (Nickelodeon stellt Sendebetrieb ein, Ersatzsender kommt dazu).
    Aber WESENTLICHE ÄNDERUNGEN, so die gesetzlichen Vorgaben, dürfen nicht einseitig geändert werden. Wenn sie unvermeidbar sind, hat man Sonderkündigungsrecht oder nimmt es hin,
    wenn es vermeidbare Änderungspläne sind, kann man Vertragserfüllung fordern.

    Das müssen VZ und Juristen endgültig ausdiskutieren, ob die Änderung von Sky eine "wesentliche Änderung" darstellt und ob Sky bis Laufzeitende warten muss, also allen rechtzeitig Bescheid geben muss vor Pairing.

    Da viele Menschen nur eine SAT-Zuleitung haben, können alternative Anbieter nicht mehr genutzt werden, arte nicht mehr archiviert werden, ein Zweitgerät im Kinderzimmer fällt bzgl. Sky total aus. Dazu all die anderen Argumente (Stromverbrauch, HbbTV; Durchschleifen zum SAT-TV, Macken der Software, z.B. mit HDMI-Handshake usw.) Haftung für Leihgerät.
    Da wird es einem Richter möglicherweise leicht fallen zu entscheiden, oder er fragt Gutachter.

    Verträge sind wie vereinbart einzuhalten, das ist Fakt. Sky ist es zuzumuten, bei Vertragsverlängerung den Kunden zu fragen, ob er so weitermachen will, nicht vorher was aufzuzwingen. Und erst verlängern, dann nach Ende Widerrufsfrist den Kunden zu zwingen, naja, freu mich auf die Diskussion vor einem neutralen Juristen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  7. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Und genau deshalb habe ich explizit vom "Kellerreceiver" gesprochen.

    Mann, das ist ja wie bei der Hotline hier.
    Die beruhigt die Kunden auch damit :
    "stellen Sie den Receiver doch einfach in den Keller und benutzen Sie weiterhin ihren eigenen". Und irgendwann denken alle Kunden, man kann den Receiver ja im Keller behalten und dann ist es zu spät...
     
  8. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Zertifizierte Hardware wie z.B. den Humax.

    Bei aktuell mit eigener Hardware abgeschlossenen Verträgen gilt:

     
  9. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Kannst du uns dann bitte mal im Gegenzug einen Vertrag Einscannen, wo Sky zweifelsfrei (mit Bezeichnung) zusagt, welche Receiver genutzt werden dürfen.
    Zertifiziert, kompatibel, mal der auf der Homepage, mal Alpacrypt Modul.

    Sky kann sich doch nicht durch schwammige Formulierungen alle Möglichkeiten offen halten und die Kunden jederzeit veräppeln.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Crom 2?
    Es gibt noch 7 verfügbare PDR iCord 250 HD im Handel, bei Humax seit kurzem nicht mehr auf der Homepage gelistet, nach den Mails der User hier wegen der Frage, welche Geräte noch zertifiziert sind.

    (7 Geräte ist etwas sarkastisch zugespitzt, aber im Grunde richtig.)

    Wer S01 oder S02 bei Vertragsschluss als eigene SC angibt und Vertrag ohne Leihgerät abschließt, erhält diesen Hinweis, richtig.
    Wer keine vorhandene SC angibt, erhält eine V14. Und für diese Kunden gilt dein Hinweistext nicht, er zeigt aber im Umkehrschluss, dass nur Kunden mit solo S02 mit dem Tausch der Hardware rechnen müssen.
    Dieser Hinweis ist übrigens recht neu und gilt natürlich nur als Hinweis für Kunden, die kürzlich einen Neuvertrag mit solo SC S02 abschlossen, nicht für Bestandskunden und nicht für Kunden, die V14 solo erhalten. Die mit V14 müssen nicht mit Tausch ihres Receivers rechnen.
     
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