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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Winterkönig

    Winterkönig Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das soloV14 hell bleiben wenn man die Receiver die man bekommt wieder zurück schickt.

    Wie gesagt, nur weil es bis jetzt noch so ist heißt es nicht das es so bleibt. Und genau das hat auch Eike mit seinen Beiträgen gemeint. Von Falschinformation kann es bei den Beiträgen von Eine also keine Rede sein, nur um eine Vermutung.

    Genauso wie es bei dir keine 100%tige Sicherheit gibt.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ach, wie schon heute geschrieben wurde, wer nicht will, da nutzen keine Argumente.
    Eike hat einen Fakt formuliert, der nachweislich falsch ist: Wer 2. Paket ablehnt, dem wird die V14 abgeschaltet.

    Also evt. morgen?

    Nein, wir berichten hier, wie es bisher läuft, nur das hilft den Usern. Bisher klappt es sehr gut: Wer S02 hat, nimmt V14 von Sky in eigenem grauen Modul, Sky-Receiver oder Sky-Modul mit Widerspruch zurück an Sky und austragen lassen.
    Sollte nochmals Paket kommen, ablehnen, solo V14 wird bisher in solchen Fällen nicht abgeschaltet. Das sind FAKTEN und gute Tipps für User, die eigene Hardware weiter nutzen wollen. Modul kostet aber ca. 100 EUR! (mit Pairing-Schutz).

    Das ist die derzeitige Situation, so verhält sich Sky derzeit, weil Sky weiß, dass ein Leihgerät keine Pflicht ist.

    2016 oder 2017 droht Ungemach durch Pairing 2, dann würde auf jeden Fall nur noch Sky-Leihgerät (Modul oder Receiver) funktionieren, aber ob Pairing 2 zulässig ist und wirklich 2016 schon kommt, ist umstritten, der Verbraucherschutz und Anwälte haben da sicher noch zu prüfen und zu diskutieren.

    Wegen dieser Sorgen 2016 oder später würde ich aber den aktuellen Vertrag ohne Pairing und ohne Leihgerät nutzen, das ist mein Tipp.

    Ohne Vermutungen, sondern so, wie es seit April 2014 hier berichtet wird und auch bei mir läuft.
     
  3. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    OK. Das den Begriff "gleichwertigen Ersatz" habe ich in den von mir gelesenen Interviews noch nicht gelesen.
     
  4. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Dann bleiben wir beim OT.
    Ich bin Hauseigentümer und deshalb nicht angewiesen auf eine evtl Gebäudeversicherung von irgendeinem Vermieter. Und natürlich bin ich persönlich Hausratversichert. Aber das kann und darf nicht Voraussetzung
    für ein Sky Abo sein.
     
  5. rapi99

    rapi99 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    So, mal wieder einen Brief von Sky bekommen nachdem ich per Einschreiben mich an Herrn Sullivan gewendet habe mit dem Hinweis das eine gütliche Einigung nicht mehr möglich sein wird sobald ich gezwungen werde einen Anwalt einzuschalten oder anderweitig Zeit und Geld investieren muss. Bis jetzt habe ich die zweite Mahnung.
    Kurz und bündig: es werden keine Solo Karten verschickt und mit dem einmaligen zustellen der Zwangshardware (habe keine weiteren Versuche oder Lösungsvorschläge bekommen, nur pampige Mitarbeiter ertragen müssen) wurde dem Vertrag genüge getan. Alles andere ist meine Schuld und Problem.
    (Vertrag seit 8 Jahren nur Karte mit Humax 1000 hinterlegt)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Okay, Kunz sagt, sie stellen Ersatz, wahlweise mit oder ohne Festplatte. Auf Nachfrage sagte dann Sky-Hotline mehrfach, dass der Kunde dann ein Gerät mit Festplatte erhält, wenn er vorher schon eigene Hardware mit Festplatte nutzte.

    Wer dann hartnäckig diskutiert, erhält auch Sky-Leihreceiver mit 2 TB Festplatte.

    Alternative ist das Sky+Modul für die V14 für CI+Geräte, aber ohne Möglichkeit von Aufnahmen von Pay-TV, nur TimeShift 90 min.
     
  7. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Warum sollte man den Receiver in die Gartenlaube stellen wenn das Wohnzimmer keine 50m entfernt ist?

    Im Schrebergarten ist das Anbringen von Antennen laut Bundeskleingartengesetz unzulässig, daher gibt es keinen legalen Grund das dort der Sky-Receiver steht.

    Ferner darf laut AGB von Sky darf man den Receiver nur an der im Vertrag stehenden Adresse genutzt werden.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du hattest S02 und hast Paket abgelehnt und solo V14 gefordert, aber Sky hat die S02 abgeschaltet?
    Hast du die S02 zurückgeschickt?
    Ohne Unterstützung Dritter, VZ oder Anwalt, bekommst du nur solche Textbausteine, letztendlich hat auch die GF schon Standardbriefe wegen pairing vorbereitet.
    Deine Hardware ist doch geeignet für NDS, DVBS2, HD, 3D. Und wenn du ein Sky-Modul hättest, könntest du ja auch diverse Receiver benutzen. Also ist die Argumentation von Sky albern und bezieht sich nur auf einen Punkt: HD1000 kann nicht gepaired werden. Deshalb sollst du ein Leihgerät annehmen.
    Lass dich nicht veräppeln, entweder lässt du auf die jetzige Tour den Vertrag auslaufen, Sky wird die Forderung irgendwann ausbuchen, oder du nimmst rechtlichen Beistand zur Klärung.
    Was ist deine Absicht? Wie soll das weitergehen, wenn du das verraten magst..
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was soll all dieser Quatsch?
    http://www.presseportal.de/polizeip...ntenne-von-gartenlaube-abgebaut-und-gestohlen

    Gibt es neuerdings kein TV mehr im Gartenhaus? Außerdem kann ich extra dafür ein Abo abschließen. Mit Leihgerät.

    Zitat:
    s. Laubenbauordnung (Anlage 1).
    Antennen, Satellitenanlagen
    Die Ausstattung mit Antennen und Satellitenanlagen ("Schüsseln") ist unter folgenden Auflagen erlaubt:
    a) b)
    c)
    die Antennen dürfen nicht auf dem Dach installiert werden,
    die Antennen sind an der Laube oder im Garten so zu platzieren, dass sie optisch nicht stören (dazu gehört auch die Farbgebung von Schüsseln),
    der Durchmesser der Schüsseln darf 60 cm nicht überschreiten.



    weiteres Zitat:
    Düsseldorfer Stadtrecht - Kleingartenordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf
    § 4 Zulässige Anlagen, Einrichtungen und Maßnahmen
    ...
    1.9. Sat-Antennen - unter Berücksichtigung der technologischen Änderungen bei Empfangsanlagen - für eine Übergangsfrist von 3 Jahren seit In-Kraft-Treten dieser Satzung und
    1.10. die Aufstellung von Fahnenmasten innerhalb der Kleingartenanlage;

    Quelle: https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68_302.shtml



    Zu GEZ:
    Müssen Kleingärtner für ihre Gartenlaube zahlen?

    Sie müssen nicht zahlen, wenn sie dort nicht wohnen. Wohnen ist in Kleingarten*anlagen meist ohnehin nicht erlaubt. Über*nachten sie dennoch gelegentlich in ihrer Laube, löst das noch keine Beitrags*pflicht aus. Für Datschen und Wochen*endhäuser außer*halb von Kleingarten*anlagen gilt: Wer darin wohnt, zahlt. Verbietet eine kommunale Satzung das Wohnen in der Winter*saison, kann die Laube im Winter beim Beitrags*service abge*meldet werden.

    Quelle: Stiftung Warentest:
    https://www.test.de/GEZ-Reform-Jetzt-zahlt-jeder-Haushalt-4502522-0/
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Nun plötzlich doch nicht mehr gleichwertig?

    Oder ist es vielmehr so, daß ein Gerät mit in etwa gleichem Funktionsumfang vor Gericht als gleichwertiges Gerät durchgehen könnte?
    Kein Gericht oder ein anderes rechtliches Prozedere würde sich mit kleinlichen Details wie Bedieneigenarten befassen.
    Sky versorgt Dich kostenfrei mit einem kompatiblen Gerät, was übrigens meinen Vertrag inhaltlich nicht geändert hat.

    Was Deinen Vorwurf angeht ich hätte einen Fakt vormuliert: Du und Ich und Alle hier wissen das der von mir geschilderte Fall noch nicht vollzogen wurde, also eine Vermutung ist.

    Genauso wie Du hier Deine Rechtsauffassung als Fakt formulierst (was es nicht ist) mache ich ein mögliches Endszenario auf was uns drohen könnte um den Karten- und Hardware Tausch zu Ende zu bringen.

    Um uns allen hier zu helfen wäre es ja mal hilfreich Deinen Vertrag hier hineinzuscannen wo Sky Dir zusichert das Dein Gerät (mit Bezeichnung) mit Sky laufen wird und während Deiner Vertragslaufzeit garantiert wird.

    Ich persönlich (Vermutung) halte das für - ähm unwahrschein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. Januar 2015
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