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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das Paket kommt unaufgefordert. Die Umstellung des Vertrags bezüglich der Hardware bedeutet ein Widerrufsrecht des Kunden. Wenn die Hardware zurückgeht, erklärt man seinen Widerruf, falls man in der Annahme des Pakets einen Vertragsschluss für einen Leihvertrag sehen will.
    Der Leihvertrag kann jederzeit durch Rückgabe des Leihgeräts beendet werden.
    (Tatsächlich muss für einen wirksamen Leihvertrag der Kunde auch vorher zustimmen, nicht nur Paket annehmen, weil die S02 tot ist.)

    Auch nach drei Monaten kann Leihvertrag beendet werden, weil der Entleiher (Sky) immer Vorteil hat von Ende kostenlosen Leihvertrags, daher gibt es keine Fristen für Kündigung von Leihverträgen in Deutschland. Wo steht, dass man das Leihgerät bis Vertragende nutzen muss?

    Die Smartcard ist notwendig, um Sky schauen zu können, da Sky die bisherige S02 einfach abschaltet und das Recht hat, die SC auszutauschen, da im Eigentum von Sky.

    Rechtlich ist da nichts kompliziert, Verträge entstehen nicht durch Annahme von unaufgefordert zugesandten Paketen.

    Die SC ist kein Leihgegenstand, sondern bei Zusendung durch Sky automatischer Bestandteil des Sky-Vertrags. Wenn Sky in das Paket noch etwas dazu packt, hab ich das nicht automatisch gekauft.
    Normalerweise könntet ich den Leihreceiver zur Seite stellen, Sky auffordern, das Gerät innerhalb 14 Tagen abzuholen, sonst entfällt jede Haftung und das Gerät geht möglicherweise ersatzlos verloren..

    (Nachtrag: Wer Parlinenschachtel öffnet, muss die gesamte Pralinenschachtel bezahlen, richtig. Hier ist der Fall aber so: im Paket sind zwei Pralinenschachteln. Dann kann man eine öffnen und muss die bezahlen, die zweite Pralinenschachtel aber (Leihreceiver) kann man zurückschicken.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nicht 100 % passend.
    Ich bekam V14 und Receiver im April 2014, und da wurde ich gepaired. Den Leihreceiver mit V14 hatte ich zurückgeschickt und gleichzeitig solo V14 bekommen, alles im wilden Durcheinander, und da war der Leihreceiver noch im System (Kundendaten) hinterlegt.

    Wer also jetzt V14 und Leihreceiver bekommt, kann auch gepaired werden, wie wir wissen.

    Aber wenn die V14 solo kommt, und zwar ohne Leihreceiver, oder wenn der Leihreceiver wieder aus dem System raus ist, dann kenn ich keine Mehrzahl von Pairing-Fällen hier im Forum.

    Daher immer der Hinweis, nach Rückgabe eines Leihgeräts (unmittelbar nach Zusendung oder auch Monate später) darauf zu achten, dass nichts mehr im Kundencenter zu sehen ist vom Leihgerät.

    Sonst kann Pairing trotzdem drohen, richtig.
     
  3. AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Aus sicht des Verbrauchers kommt seit monaten auch immer die selbe leier in person von MarcBush:winken:
     
  4. rorathi

    rorathi Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ MarcBush

    Ich habe ein Abo im Januar 2014 für zwei Jahre mit Sky+ Receiver abgeschlossen und benutze den Receiver im moment nicht und er steht im Schrank eingepackt Wenn ich plötzlich den Receiver an Sky zurückschicke und austragen lassen will um meine bis her nicht gepairte V14 weiterhin ungepairt im Technisat Reci laufen lassen will kann das gehen.
    Aber was ist wenn plötzlich kein bild mehr da ist und ich ein weiteres Freisschaltungssignal will z.B
    Sky fragt dann worin ich meine V14 betreibe und meint dann "Pech gehabt kein Support". Und wenn sie mir dann sagen " ihr Freischaltsignal ist unterwegs" aber haben es gar nicht geschickt kann ich das nie beweisen.Ich muss also glauben was die mir erzählen.

    Deshalb kann es für denjenigen der einen Vertrag abgeschlossen hat mit Sky Receiver und diesen einfach zurückschickt ganz schnell blöde enden.

    Und wer musste mal für einen Schaden bezahlen der ein Receiver von Sky hatte?

    Und wenn ich lese " was machst du wenn der Receiver einen Wasserschaden hat oder bei Einbruch geklaut wird " dann ist das doch nicht realistisch sondern an den Haaren beigezogen. :eek:

    Einen nicht benutzen Receiver in der Verpackung im Wohnzimmerschrank wird doch bei einem Wasserschaden nicht absaufen (und falls doch habe ich aber andere Probleme als ein blöder Sky Receiver) und ein Einbrecher klaut doch keinen Sky Receiver weil der doch laut den meisten Usern hier der letzte Schrott ist. :D
     
  5. ercor

    ercor Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    ...und dieselbe Leier von dir......
     
  6. Angler

    Angler Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    In der Regel doch.

    Wem die 2 €/a Mehrprämie allerdings zu viel sind...

    NB: Dein Drang, etwas als ausdiskutiert zu beurteilen, wenn es Deiner Meinung nicht entspricht, ist bekannt. Richtig ist Deine Ansicht damit allerdings nicht immer.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Richtig, und viele User folgen den selben Tipps, die sie bisher nicht vollständig kannten, und erhalten daraufhin solo V14 und nutzen eigene Hardware, muss PN permanent löschen, da 1000 Nachrichten schon längst überfüllt.
    Wenn Sky was ändert oder VZ seine Prüfung erledigt hat, wird es vielleicht neue Tipps von anderen Usern, von Eike und sicher auch von mir geben...
     
  8. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Beim Wechsel auf ein SKY CI+ Leihmodul besteht die Gefahr ebenfalls, deshalb die neue V14 Karte nur noch
    in gegen Pairing geschützter Technik nutzen (patchbarer Receiver mit EMM-Blocker / EMM-Filter,
    oder ein patchbares Universal CI-Modul mit Anti-Pairing Software)!
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ein Leihgerät einem Kunden aufzuzwingen, für das er ACHTUNG: evt. haftet, je nach seinen Versicherungsbedingungen, ist rechtlich unzulässig.
    Sky müsste - wenn schon, denn schon - ein Ersatzgerät ohne Kostenrisiko für ALLE Kunden zur Verfügung stellen.
    (Hausratversicherungen haften meist nicht für Leihgeräte.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und wo gab es den von Dir skizzierten Fall schon?
    Bisher haben viele ihr altes Leihgerät zurückgeschickt und es wurde ausgetragen, aber niemals die laufende V14 abgeschaltet oder nicht verlängert.

    Mit der Herausnahme des Leihgeräts aus den Kundendaten (ich wurde zum Zurücksenden sogar schriftlich aufgefordert) stimmt Sky doch der Nutzung einer solo V14 ohne Leihgerät zu. Mit Beweis screenshot!

    Und wenn Sky fragt, welche Hardware ich nutze? Geeigneter Humax. Funktioniert mit HD und NDS. Fertig.
    Dass ich die Seriennummer plötzlich mitteilen muss? Nein, wo steht das? Ist auch kein aktuelles Problem hier in der Diskussion.
    Außerdem hab ich drei geeignete Humax, welche SN dann bitteschön?

    Wir spekulieren hier wild, aber es gibt einige erprobte Szenarien, mit denen man Pairing verhindert. Eigene geeignete Hardware behaupten, am besten zwei Geräte in der Wohnung im Wechsel, so dass ein Leihgerät einem gar nichts nützen kann. Und die von Discone zitierten Module.

    (Was fehlendes Freischaltsignal angeht, das kann man auch manuel online anfordern, man kann auch bei einem Sky-Receiver eines Freundes seine SC freischalten lassen, solange man kein Leihgerät hat, mit dem man gepaired werden könnte.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18. Januar 2015
Status des Themas:
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