1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Thiesi

    Thiesi Junior Member

    Registriert seit:
    10. September 2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Technisches Equipment:
    2x SelfSat H21D4, 2x HH90, AZKiste Premium
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wie gesagt - das Recht zur außerordentlichen Kündigung ergibt sich aus dem BGB. Und ein Nervenkrieg mit Anwalt oder VZ ist das auch nicht - da formuliert man einmal einen Dreizeiler, den man an das Inkassounternehmen schickt und dann ggfs. noch einmal an den Anwalt.

    Natürlich besteht das Risiko, dass ein Richter sagt "Ätschebätsche - dass du deine Hardware für Hunderte Euro in die Tonne kloppen kannst & dir dafür irgendwelchen Schrott hinstellen musst, der nicht mal aufnehmen kann - eine Grundfunktion des Mediums Fernsehen seit Jahrzehnten -, ist *keine* wesentliche Änderung am Vertrag!". Halte ich allerdings für ungefähr genauso wahrscheinlich wie dass Himmel diesen Gang zu Gericht überhaupt unternimmt. Also bleibt am Ende ein Unternehmen, das wütend mit dem Fuß aufstampft und heiße Luft.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2015
  2. kloeulle

    kloeulle Gold Member

    Registriert seit:
    6. August 2007
    Beiträge:
    1.340
    Zustimmungen:
    31
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der I Cord, den könnten sie dann auch pairen, also war es dahingehend wirklich nicht gelogen.
     
  3. Thiesi

    Thiesi Junior Member

    Registriert seit:
    10. September 2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Technisches Equipment:
    2x SelfSat H21D4, 2x HH90, AZKiste Premium
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Habe ich hinter mir, mehrfach. Da war nichts mit "Rumschlagen", und Zeit hat das im überschaubaren Rahmen gekostet. Klar, man sollte in der Lage sein, einen Sachverhalt sachlich und verständlich schriftlich darzulegen. Wer nur Beschimpfungen vom Stapel lässt, kommt sicher nicht weit. Aber ansonsten formuliert man in solchen Sachen genau einmal einen Widerspruch, in dem man kurz und knapp darlegt, dass es der Mandant des Inkassounternehmens ist, der die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verweigert hat, weist noch kurz darauf hin, dass man sich Schadenersatzansprüche vorbehält (schließlich muss man sich die nicht mehr erbrachte Leistung ja nun anderweitig zu ggfs. höheren Kosten einkaufen) und dass man deshalb genau keinen Cent zahlen wird. Richtig, Inkasso schreibt munter weiter, meist zwei- oder dreimal - aber so eine Emaille kostet ja heutzutage nicht mehr viel.

    Habe ich in der Vergangenheit nie gebraucht. Bei den Hausnummern, die ein RA aufruft, lohnt sich das zumindest bei meinem Stundenlohn auch eher nicht.

    Habe ich bereits nach genau diesem Schema durchexerziert, u. a. mit der BerliKomm, als die während der zweijährigen Vertragslaufzeit auf die Idee gekommen ist, den Internet-Flatrate-Vertrag in einen Volumentarif umzuwandeln und die das auch nicht als "wesentliche Änderung" ansah.

    Im schlimmsten Fall? Die Zahlung einstellen. Im besten Fall kommt es natürlich gar nicht erst soweit.
     
  4. Yappa

    Yappa Foren-Gott

    Registriert seit:
    26. Februar 2006
    Beiträge:
    14.947
    Zustimmungen:
    1.364
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    LG G2 OLED TV
    Dreambox 7080HD SSSC
    Antenne: Kathrein CAS 75 - Multischalter: Kathrein EXR 2908
    LNB: Kathrein UAS 585 (Astra 19,2) & UAS 584 (Hotbird 13,0)
    Kabelanschluss: Vf
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Genau. Das Family&Friends Abo sah den Receiver und V14 Karte vor. Obwohl ich der Hotline mitteilte, eine S02 zu benötigen, musste ich letztendlich das Paket annehmen und die V14 zurückschicken.
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2014
    Beiträge:
    2.475
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es gibt aber hier genug Beispiele, dass Sky sich sehr uneinsichtig zeigt.
    Ich selber bin diesem Stress mit meiner Kündigung aus dem Weg gegangen. Nicht das ich mir nicht zu helfen wüsste, aber nach div. Prozessen bin ich mir manchmal einfach nicht mehr sicher, ob wir hier wirklich noch in einem Rechtsstaat leben.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Du weißt aber, dass dann bei tatsächlichem Pairing mit dem iCord deine V14 nicht mehr im Technisat läuft? Es sei denn natürlich, Du blockst mit dem Modul die Pairing-EMM...
     
  7. Thiesi

    Thiesi Junior Member

    Registriert seit:
    10. September 2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Technisches Equipment:
    2x SelfSat H21D4, 2x HH90, AZKiste Premium
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja, klar: Die von mir beschriebene Vorgehensweise setzt ein zu einem gewissen Maße dickes Fell voraus. Man darf sich eben nicht ob der mitunter harschen Formulieren in Inkassoschreiben einschüchtern lassen; man sollte schon mal gehört haben, dass die Drohung mit SCHUFA-Eintrag den Straftatbestand der Nötigung erfüllen kann; man sollte wissen, dass man einem SCHUFA-Eintrag mit einem sachlich begründeten Widerspruch wirksam vorbeugt.

    Es gibt sicher eine ganze Reihe Leute, auf die das alles nicht zutrifft. Ja, für diesen Personenkreis ist ein "freiwillig" eingeräumtes Sonderkündigungsrecht in der Tat ein Gewinn.

    Und was die Sache mit dem Rechtsstaat anbelangt: Tell me about it ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Januar 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Eine Sache führt immer wieder zu Missverständnissen:
    Sky und der Kunde müssen bei Vertragsschluss (=Verlängerung) überlegen, wie der Vertrag für die kommende Laufzeit gestaltet sein soll, also ob Leihgerät Pflicht ist, ob Pairing Bestandteil sein soll usw.
    Änderungen sind nur im Laufe des Vertrags möglich, soweit sie ausdrücklich so vereinbart wurden (Paketwechsel, Preiserhöhung...).
    Ansonsten gilt: wesentliche Änderungen nicht im laufenden Vertrag, sonst könnte man Kunden ja mit Lockangeboten (eigene Hardware ist okay) wider besseres Wissen von Sky zum Vertragsschluss verleiten und dann beliebig ändern.

    Notlagen, Gesetzesänderungen sind natürlich etwas anderes, Beispiel Veröffentlichung des Verschlüsselungscodes oder Änderung Jugendschutzgesetz.

    Was bleibt Sky dann als Lösung: Zum Laufzeitende "ordentliche" Änderungskündigung aussprechen, und alles ist gut, neue Laufzeit dann mit geänderten Bedingungen...

    Also wenn Sky jetzt Vertrag mit eigener Hardware und V14 anbietet, dann gilt der Vertrag 12 Monate. Punkt. Und eine Entschuldigung für Sky, von Pairing nichts gewusst zu haben im Januar 2015 und eine solo V14 versehentlich zugeschickt zu haben...kein Kommentar.
     
  9. Thiesi

    Thiesi Junior Member

    Registriert seit:
    10. September 2010
    Beiträge:
    97
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Technisches Equipment:
    2x SelfSat H21D4, 2x HH90, AZKiste Premium
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Gerne. Kam ich doch gestern Abend nach Hause, und was fand ich in meinem Briefkasten? Richtig, keine Benachrichtigungskarte für die Abholung des Elektroschrotts. Zur Erinnerung: Die Post hat gestern versucht, mir das Paket zuzustellen, da ich aber nicht zu Hause war, wurde es in eine nicht näher bezeichnete Filiale zur Abholung gebracht, wie ich dem Tracking entnehmen konnte. Da man aber den Einwurf der Benachrichtigungskarte versäumte, wird's wohl mit dem Abholen erst einmal nichts ...
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ Thiese

    D.h. Du hast jetzt noch die S02 am Laufen, die Sky demnächst sperrt?
    Richtig ist, dass Schufa-Eintrag bei bestrittenen Forderungen unzulässig ist, aber wer sich von Mahnschreiben einschüchtern lässt, sucht halt einen anderen Weg, mit Blocken der Pairing-Signale, vor allem möchte auch nicht jeder aus dem Vertrag raus.

    Wer aber mit falschen Versprechungen von Sky (solo V14) jetzt noch seinen Vertrag verlängert und in der Widerrufsfrist kein Leihgerät erhält, kann auch noch 1 Jahr lang (+14 Tage) seinen Vertrag anfechten, wenn Sky böswillig dann Leihgerät hinterherschickt und die SC gegen meinen Willen paired.

    Vertrag ist Vertrag, neue Laufzeit, neuer Vertrag, wenn nicht ohne Kündigung sich der Vertrag automatisch (zum Vollpreis) verlängert...
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.