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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und wieso gibt Sky klein bei, wenn sich ein Anwalt meldet und die Freischaltung der solo V14 in eigener Hardware fordert?
    Warum gibt Sky noch weiter solo V14 aus? Was denkt sky denn, welche Hardware die 5000 Kunden nutzen, die zuletzt eine solo V14 erhielten?
    Alle PDR iCord 250 HD?
    Ist das Dein Ernst?
    Ansonsten würde Sky also auch eigene alternative Hardware der Kunden so zulassen. Zertifiztierte Hardware wird ja nirgendwo gefordert, muss nur von Sky akzeptiert werden, tauglich oder geeignet oder zugelassen sein, was auch immer dieser wechselnde Begriff umfasst.
    Also was akzeptiert Sky für den neuen Vertrag, wenn man solo V14 ausgibt?

    Und wieso werden noch Verträge mit S02 weiter verlängert?


    Dies vorausgesetzt, fordern die Sky-AGB, dass ein Verschlüsselungswechsel dem Kunden zumutbar sein muss, nicht zum Ausfall seines eigenen Receivers führen darf, sky darf nur die SC und Leihreceiver tauschen. Stoff zum Nachdenken, finde ich. Oder ist wirklich alles klar?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Januar 2015
  2. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Kunde verwendet die Hardware, die mit Sky vertraglich vereinbart wurde.

    Zwischen dem, was Sky glaubt, machen zu können und dem,was rechtlich zulässig ist, besteht immer noch ein Unterschied.

    B.
     
  3. ercor

    ercor Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Da müsste Sky zuerst seine Bestellmöglichkeiten ändern, denn nach wie vor können Österreicher eine Solo V 14 problemlos bestellen ( homepage Sky Österreich ).
     
  4. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Weil Sky zwar bekannt ist, wer in Besitz eines Sky-Receivers ist, aber nicht, wer einen solchen Receiver wirklich nutzt, wird Sky ein gewisses Risiko eingehen müssen.

    Dem Aufschaltversuch von Pairing 2 sehe ich unter diesen Umständen mit besonderem Interesse entgegen ......... .

    B.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wegen all dieser Überlegungen sollten wir uns daher nicht von diesem Pairing 2 wuschig machen lassen, sondern eigene Hardware verteidigen, und wenn Sky das AC Classic mit S02 ausfallen lässt, ohne Vorwarnung, dann kann der zahlende Kunde seine neue V14 mit einem überall erhältlichen Update für das AC Classic (AC Light leider nicht) weiternutzen. Ich halte eher das Verhalten von Sky vertragswidrig, eine Verschlüsselung zu verwenden, für die man seine eigene Hardware nicht offiziell aufrüsten kann, außer mit dem Sky-Modul, das alle Aufnahmen blockiert entgegen AGB.


    AGB Austria
    1.5 Änderung des Verschlüsselungssystems
    1.5.1 Sky ist berechtigt, das Verschlüsselungssystem jederzeit zu ändern, sofern eine solche Änderung für den Abonnenten zumutbar ist, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Januar 2015
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    MarcBush, wir wollten hier die AGB-Interpretierei unterlassen.
    Ganz heißes Eisen, denn was für den Kunden und Sky zumutbar und begründet ist muß wirklich Euer professioneller Rechtsbeistand klären.
    Gern verweise ich nochmals auf diese Pinnwand:

    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...nshinweise-und-unerlaubte-rechtsberatung.html
    Auch weil es da heute bei einige Usern Irritationen gab.
    Ja, diese Regeln und die Moderatoren sind dafür eingesetzt einen Rahmen zu setzen.
    Jegliches OT, auch wenn mal wieder sich über die Moderoren geäußert wird, sollen dieses Thema mutwillig sprengen und wird gelöscht und zieht gegebenfalls unmißverständliche Strafpunkte nach sich.
    Der User hat auch Hinweise von einem Moderator hinzunehmen und zu akzeptieren!
    Ohne wenn und aber.

    - Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2015
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Hier wird gern behauptet, sky könne sein Verschlüsselungssystem nach Belieben ändern. Damit Sky dies im laufenden Vertrag überhaupt darf, hat sich Sky selbst strenge Vorgaben auferlegt. Die kann jeder in den AGB nachlesen.

    Daher der Hinweis, wer hier postet, Sky dürfe alles, solle sich das mal vorher durchlesen.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wir können uns das alles 10 x durchlesen. Ich zumindest komme da zu keinem Ergebnis was zumutbar und begründet ist.
    Wenn man da einen Spielraum sieht muß das jeder individuell klären.

    Also bitte nochmal der Hinweis, jeder Versuch in Deine Fragestelleung eine Art Antwort hinneinzuinterpretieren geht nicht ins Ziel und kann zum Schaden des Nutzers auch fehlinterpretiert werden.

    Dashalb der strenge Rahmen den die Moderation gesetzt hat.

    - Danke, Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. Januar 2015
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das Thema heißt ja "Sky AGB ..."
    Wildes Interpretieren und Rechtsberatung mit konkreten Rechtsschritten sollen hier unterbleiben.
    Aber dass in den AGB der Verschlüsselungswechsel nicht beliebig erfolgen kann, sondern zumutbar sein muss und Regeln unterworfen ist, steht da ja nun wörtlich.
    Was das konkret heißt, wäre Interpretation, aber da soll mal jeder selbst lesen, das reicht schon. Da braucht man vorerst keinen Rechtsanwalt...
    Und der Bundesverband Verbraucherzentrale hat ja nun die Sache angepackt, da wird es dann sicher Ergebnisse für alle geben nach Gesprächen mit Sky für eine einvernehmliche Lösung.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. Januar 2015
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Auf ein offizielles Statement, von denen wir uns alle Lösungen rechtlich sicher ableiten können, wäre bin ich auch gespannt und wir lesen das dann auch hier.

    Nur können wir uns hier keine rechtliche Lösung basteln. Siehe Hinweise.
     
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