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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Blauauge

    Blauauge Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Ich habe den AGB einmal widersprochen. Ich habe allerdings zweimal eine Bestätigung darüber erhalten. Zuerst per Mail und ca. 6 Wochen später nochmal schriftlich. Gleichzeitig hatte ich den Vertrag zum Ende der Laufzeit (30.11.2015) gekündigt. Eine Bestätigung hierüber habe ich aber trotz Erinnerungsmail meinerseits noch nicht erhalten. Warum???
    Eine Vermutung: Sky möchte es sich einfach nicht nehmen lassen, durch meine "Unverschämtheit" selber den Vertrag (und viele andere auch) zu kündigen... Sobald genug Papiertuchrollen verfügbar sind geht es los... :cool:
     
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Als ich von Kabel auf Sat gewechselt bin, wollte man nur die Versandkosten. Erst als ich ein Modul an Stelle eines Receivers wollte, verlangten sie Geld.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mit der Sat-Box von der Telekom kann man kein Sky empfangen.
     
  4. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @Toschwile
    Danke ;)
    Das mit der Entertain Box stimmt.
    Das gemeine daran, das sich das Gerät auch alle X Tage neu startet, sofern keine Verbindung zur Entertain Gegenstelle besteht.

    Sky scheint sich da dem Entertain Gedanken anzupassen, was ja auch nachvollziehbar ist/war.
    Nur das die Telekom doch nie Entertain ohne passende eigene Hardware angeboten hatte. Oder?
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Wenn Sky "profitabel" genug wäre, dann würde man mit Entertain vermutlich überhaupt kein Sky empfangen können. Ich habe auch meine Zweifel, dass der Smartcardslot des MR500 jemals eine Sky-Karte schlucken können wird, zumindest bestärkt mich die aktuelle Situation bei der Technikumstellung darin.
     
  6. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sorry aber da "besteht wohl weiterer Klärungsbedarf":

    https://telekomhilft.telekom.de/t5/...tain-FAQ-Update-16-09-2013/m-p/1036538#M60160

    Ist also nicht so einfach und allumfassend zu beantworten die Frage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2015
  7. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen, wenn ich mich recht erinnere kam Entertain Sat auch später auf dem Markt, die ersten Verträge waren meiner Meinung nach alle nur IP basierend. Hatte mich damals mal kurz dafür interessiert, hatte aber immer nur eine SAT-Anlage. Derzeit werde ich mich hüten irgendwas bei der Telekom umzustellen, die wollen unbedingt auch die Telefonie auf IP umstellen...
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Korrekt. Das war keine AGB-Deutung die rechtliches Handeln ableiten könnte....

    - Moderation -
     
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Der Kartenslot läuft auf Nagravision, also wird es da wirklich nie eine Karte drinnen geben.
    Möglicherweise mit einem Softwareupdate, aber das wird so sicher kommen wie die Freischaltung der USB-Slots...
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Zur Frage nach Garantie für Sky-Receiver bezog sich die Kritik wohl auch auf Kauf-Sky-zertifizierte Receiver, und für die gibt es keine besondere Garantie. Die Leihreceiver von Sky werden bei Defekt ausgetauscht, wenn Kunde nicht die Schuld trägt, kostet aber wohl Versand hin und zurück. Wohl keine neue Gerätegebühr, denke ich.

    Aber um es abzuschließen, hab gerade Posts zu lesen nachgeholt:
    Jede Unklarheit der AGB gehen zum Nachteil des Verwenders (Sky).

    Wenn also beim Richter ein SAT-Kunde sitzt und seine AGB zeigt, dann guckt der Jurist, ob etwas speziell für SAT geregelt ist, ansonsten nimmt er die allgemeinen AGB und wendet sie direkt auf den Betroffenen vor ihm an, soweit das geht. Sky hat das Problem, wenn dabei etwas lückenhaft ist oder nicht differenziert geregelt.

    Wenn also in den AGB steht, der Kunde muss Anlage und TV und Receiver stellen, kann aber auch einen leihen, dann gilt das so für den Kläger, der als Sky-Kunde auf die AGB verweist.

    Wäre ja noch schöner, wenn ich als AGB-Verwender dann immer sagen könnte, das gilt eigentlich für andere Kunden, ohne dass das in den AGB explizit getrennt wird nach Nutzergruppen.

    AGB werden immer im Sinn des Verbrauchers ausgelegt, verlangt das Gesetz.

    Wenn in den AGB von ALDI steht: Der Kunde hat 14 Tage Umtauschrecht für die Ware, dann kann ALDI nicht behaupten, ach das gilt nur für weibliche Kunden oder, ach das gilt nur für Sonderartikel.
    ALDI selbst schuld, wenn da nicht getrennt wird.

    Die Logik sagt natürlich, dass man als SAT-Kunde auch erfasst ist sowieso, denn gerade SAT-Haushalte müssen aus der Erfahrung der Vergangenheit SAT-Anlage und Receiver oft selbst stellen.

    Also nicht AGB umdeuten, sondern konkret auf den Einzelfall anwenden.

    Es ist so eindeutig, und Junior möchte nur seinen Spaß hier, aber nur zur Klarstellung: Immer im Sinn des einzelnen Kunden die AGB auslegen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Januar 2015
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