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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Verbindlich ist nur eines, auf kurz oder lang wird man Sky via Sat nur mit Sky-Hardware entschlüsseln können.

    Oh, heute wieder so sachlich, wie man es von dir gewohnt ist, wenn man dir nicht nach dem Munde spricht.

    Fundstellen? Sind wir jetzt im Fundbüro? Maßgeblich ist der Vertrag und die AGB sind Bestandteil von diesem. That's it. Zudem hast du explizit geschrieben, dass laut AGB eigene Hardware erlaubt wäre. Nur findet sich in den AGB solch ein Passus gar nicht.

    Nirgendwo in den AGB steht, dass der Kunde die Hardware stellen muss. Es steht dort einzig, dass man für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräte benötigt.

    Es ging um Neukunden und denen wird alle Nase lang die Sky(+)Receiver ans Herz gelegt. Wer Sky neu abonnieren will und sich bissl informiert, findet das sofort heraus.

    Wenn man bei Sky als Neukunde anruft und fragt, mit welcher Hardware man am besten Sky via Sat empfangen kann, werden einem die Receiver ans Herz gelegt.

    Es ging um Neukunden.

    Dann sollte sich so jemand erst recht informieren, ob denn diese Lösung zukunftssicher ist.

    Was heißt denn gezielte Deaktivierung? Die Leistungen werden ja weiterhin zur Verfügung gestellt. Die Leistung von Sky ist es, dass Sky-Programm empfangen zu können und das ist weiterhin mit der Sky-Hardware möglich. Das war's mit Leistung, die versprochen wurde.
     
  2. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Und warum nicht "verbindlich vorgeschrieben"?:confused:
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    CI+Modul gibt's ja auch noch und für eine Übergangszeit hat man eben die Möglichkeit eigene Hardware zu nutzen.
     
  4. Kobain

    Kobain Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ich denke mir auch meinen Teil. BL-Rechte, Kosten für Hardware, VOD Wettbewerb. 2-Jahres-Vertrags Effekt, der in diesem Jahr voll einschlägt. Völlig unkalkulierbares Risiko beim Hardwaretausch...Kostenmässig und Kundenmässig. Dazu der übliche völlig unkoordinierte Wahnsinn beim Erreichen der Ziele, die scheinbar nicht mal wirklich definiert sind, kommkuniziert auf jeden Fall nicht.

    Ansonsten gilt. Sky hat sich an Verträge zu halten. Sonderkündigungsrecht ist für den Kunden einzuräumen. Warum Sky dies nicht freiwillig tut, hat mglw. etwas mit dem oben aufgeführten zu tun. Ebenso warum man scheinbar wieder einfacher an Solo Karten kommt...
     
  5. Wicky01

    Wicky01 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Moin,

    Sky nimmt Fahrt auf.
    Gestern 2 Briefe in der Post gehabt. Bleiben sie up to date.
    Wechsel von Nagra auf NDS. Lieferung von Hardware und Smartcard innerhalb der nächsten 14 Tage.
    Vermutlich werden Haupt- und Zweitkarte zeitgleich umgestellt.
    (im September mit 2 mal S02 verlängert)
     
  6. NzHawk

    NzHawk Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Übergangszeit gibt es nicht.
    Es gibt nur Sky-HW: ja oder nein.
    Fehlinfo pur, wie immer.
    Sky hat eine Bestellseite im Netz, ist die nichts wert?
    Da hat Sky eine "Bringschuld" und nicht ich eine "Holschuld", wenn ein Konzern dieser Grösse seinem Geschäft nachgeht, wie eine Bananenrepublik.

    Was soll man eigentlich noch sagen...


    P.S.: Ein CI-Modul in einem alternativen Receiver oder direkt im TV kann ja auch nicht so böse/illegal bis dato gewesen sein oder gegen AGB verstossen haben-

    FAQ bei Tausch der HW durch Sky beim anklicken von "Jetzt informieren":
    Ich nutze derzeit ein CI-Modul. Was kann ich künftig tun?
    Wenn Sie derzeit ein CI-Modul zum Empfang von Sky nutzen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob ihr Fernseher für CI Plus geeignet ist. Ob Ihr Empfangsgerät CI Plus unterstützt, erfahren Sie in der Bedienungsanleitung Ihres Empfangsgeräts. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.sky.de/ciplus.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2015
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ja, deine S02 sind in Kürze Geschichte. War im September 2014 bekannt, dass man früher oder später dran ist.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal ganz langsam, Teoha!

    Weder Burkhard1 noch ich haben irgend eine AGB-Klausel gedeutet. Wir haben lediglich unsere Meinung kundgetan, dass besagter Vorgang von den AGB gedeckt ist.

    Das ist ein gewaltiger Unterschied. Nirgends wurde eine Klausel gedeutet, nirgends wurde zu was auch immer aufgerufen.

    Man kann es auch übertreiben...

    Wenn es schon reicht, dass man nur das Wort "AGB" nennt, dann kannst du bspw. MarcBush bei seiner Beitragsfrequenz gleich im Halbstundentakt sperren, da ist ja quasi kein einziger Beitrag ohne Bezug zu diversen AGB-Klauseln.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. Januar 2015
  9. Wicky01

    Wicky01 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wem war das bekannt ?
    Mir oder Sky ?
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Lesen hilft, statt Unsinn zu posten:

    "2 Obliegenheiten, allgemeine Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Kunden
    2.1 Programmangebote und Zusatzdienste
    2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung
    auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition), mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen.
    Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgeräts sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgeräts (TV, Bildschirm, Display etc.)"


    Das ist die Regelung in den AGB, wer das Empfangsgerät nicht nur zu installieren, sondern auch (wie die Schüssel selbst) zu stellen hat. Mag jeder selbst entscheiden, ob hier der Kunde oder Sky für den Receiver und die SAT-Anlage verantwortlich ist.


    "1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Kunde von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden: „Leihreceiver“)."

    Offensichtlich gibt es auch Alternative zu dem zuvor Gesagten. Mag jeder selbst deuten...


    Und dann läuft der Vertrag, je nachdem, auf was sich die Parteien denn nun einigten. Und da der Vertrag meist nur 12 Monate lang ist, ist es den Parteien zumutbar, bei wesentlichen Änderungen dies zum Laufzeitende zu realisieren, dazu kündigt der Kunde oder Sky mit zwei Monaten Frist ordentlich.

    Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (höhere Gewalt, Gesetzesänderung, sonstige Notlage wie plötzliche Schwemme von CS, weil der Generalschlüssel in der BILD stand...) ist also nur ausnahmsweise berechtigt, für Sky oder den Kunden, aber nicht für etwas, was man jahrelang vorbereitet und in Ruhe hätte umsetzen können jeweils zum Laufzeitende oder bei neuen Verträge.

    Also selbst verursachte Notlage durch Untätigsein berechtigt nicht zum Tag X plötzlich zu fristlosen Kündigungen für Sky, sondern dann muss der Vertrag ordentlich gekündigt werden zum Laufzeitende. Und welche besondere Problemlage soll plötzlich entstehen 01/2016?
    Und solange ist dann der Vertrag zu erfüllen. Wegen Unmöglichkeit muss ein Sachverständiger prüfen, ob Sky das Pairing 2 dann vorläufig zurückstellen oder zurücknehmen kann. Auf paar Millionen EUR kommt es dabei nicht an. Es fällt ja auch durch Rücknahme Pairing 2 kein Empfänger aus, also wo ist das Problem.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Januar 2015
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