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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Pairing Stufe 2 ändert an der Verschlüsselung des Sendesignals in NDS nichts. Allerdings wird, wie bei Pairing 1, eine zusätzliche "Berechtigung zum Entschlüsseln" im Sendesignal ergänzt. Schon jetzt nutzt ein Sat-Receiver mit NDS-Lizenz allein nichts, man muss auch eine entsprechende Berechtigung "nachweisen", um das Signal von Sky Cinema zu dekodieren, also eine Sky-Smartcard im Gerät haben. Sonst lässt sich die Sky-Verschlüsselung nicht überwinden.
    Die SC ist der Nachweis der Berechtigung zum Dekodieren.

    Entzieht Sky meiner SC 123456 per Transpondersignal die Erlaubnis, das NDS-verschlüsselte Sendesignal zu dekodieren, so ist das eine Ergänzung des Sendesignals um eine weitere (permanente) Information, dass Karte 123456 ausfällt. Eine Veränderung der Verschlüsselung selbst sehe ich in einer Kartensperre nicht.

    Pairing 2 ist eine zusätzliche Berechtigungsstufe für alle Smartcards, nur noch dekodieren zu dürfen in bestimmter zugelassener Hardware, also eine Ergänzung des Sendesignals nicht nur für meine (wegen fehlender Zahlung gesperrter) Smartcard, sondern für alle (Smartcards) insgesamt.

    Permanent werden die Sendesignale für alle Programme oder bestimmte Sender (Pro7HD über Weihnachten) um bestimmte Berechtigungssignale und Flags ergänzt, wird Sky Select freigeschaltet usw., um dem einzelnen oder allen Receivern oder Smartcards die Berechtigung zum Entschlüsseln zu geben, temporär oder permanent. Immer von einem Verschlüsselungswechsel zu sprechen, ist dabei nicht gemeint nach meiner laienhaften Sicht.

    Durch Pairing 2 ändert sich für den gepairten Kunden gar nichts, auch nicht an seiner Hardware oder Entschlüsselungshardware, es werden lediglich Empfänger ausgeschlossen, das Signal zu dekodieren, die nicht schon gepaired sind. Wird die SC des Kunden gepaired, ist der entsprechende Receiver wieder im Spiel und darf auch das selbe Sendesignal entschlüsseln.

    Daher sehe ich bei der Entscheidung, ist Pairing 2 in den AGB nach 1.5.1 als Änderung des Verschlüsselungssystems oder nach 1.4.4 dem Bereich Pairing zuzuordnen und zu bewerten, eher letzteres.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wollte man in Pairing 2 einen Wechsel des Verschlüsselungssystems sehen, sollte man auch die AGB von Sky dazu einem kurz lesen. Danach muss ein Verschlüsselungswechsel während der Vertragslaufzeit dem Kunden zumutbar sein und darf nicht zur Einschränkung der Programmleistungen führen.

    Im Ergebnis des Verschlüsselungswechsels dürfen SC und Leihreceiver des Kunden durch Sky ausgetauscht werden (also nur der LEIHreceiver des Kunden, nicht das eigene Gerät). Nun darf nach AGB der Kunde auch ein Leihgerät verwenden, wenn dies von Sky bei Vertragsbeginn angeboten wird, aber der Kunde muss es nicht. Also darf ein Verschlüsselungswechsel nicht ohne weiteres hier in die Hardware des Kunden eingreifen, es muss abgewogen werden, was zumutbar ist (so auch in AGB formuliert).

    Als Richter würde ich Sky empfehlen, eine Verschlüsselung zu wählen, die mit handelsüblicher Hardware für den Kunden zu entschlüsseln ist. Ist der Verschlüsselungswechsel massiv und führt zu Änderungen der eigenen Hardware der Kunden, nicht nur zum Tausch von SC oder Leihgerät, so ist dies durch AGB nicht gedeckt. Also nicht im laufenden Vertrag. Dies müsste Sky langfristig ankündigen und entsprechend Verträge abschließen und nur so verlängern.

    Im laufenden Vertrag müsste Sky zumindest gleichwertigen Ersatz (ohne jede Haftung oder finanzielle Belastung für den Kunden - Versandkosten hin und zurück und Gerätepauschale) zur Verfügung stellen und Sonderkündigungsrecht gewähren, wenn diese massive Änderung der Verschlüsselung kurzfristig wegen gesetzlicher Vorgaben oder anderer Notlage (Contentschutz) zu begründen wäre.
    (Sehe ich hier nicht, sky kümmert sich gar nicht um Sicherheit bisher.)

    Bei langfristiger Anpassung mit Pairing 2 als Pairing oder Verschlüsselungswechsel wäre meiner Meinung nach es Pflicht von Sky, dem Kunden eine Nachrüstmöglichkeit seiner vorhandenen eigenen Hardware zu ermöglichen, denn Sky basiert auf dem System der kundeneigenen Hardware. D.h. der Kunde kann wählen, ein Leihgerät zu nutzen oder seine Hardware durch ein Kauf-Modul (Bestandskunden erhalten es ohne Kosten und Haftung) nachzurüsten. Entsprechend muss mit Verschlüsselungsanbieter und Hardware-Industrie vorbereitet werden, dass die eigene Hardware weiterhin nutzbar bleibt. (Stichwort Aufnahme).
    Wenn das nicht geht, muss Sky seine AGB und Verträge umstellen zum Laufzeitende.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sorry Marc Bush, aber das, was du hier betreibst, ist schon hart an der Grenze zur Rechtsberatung. Damit wäre ich etwas vorsichtiger. Aber anscheinend kannst du es einfach nicht lassen.
     
  4. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was will er da denn für ein Spezialgerät ausgehandelt haben? Es wird immer absurder.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Bei einem Leihreceiver gibt es kostenlosen Austausch, das wäre z.B. ein Vorteil.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @ jonny s

    Der Hinweis "Benötigt wird ein Receiver mit Siegel "Geeignet für Sky" ist nur auf der Homepage versteckt, sollte man also gar nicht beachten.

    In AGB und Bestellmaske und aktuellen Flyern wird ledig ein geeigneter Receiver gefordert, auf Wunsch als Leihgerät.

    Geeignet zum Empfang sind viele Receiver, das ist kein technisch definierter Fachterminus, keine Zertifizierung oder Klassifizierung.

    Was ist mit deinem Vertrag? Ich hoffe, du lässt dich da endlich unterstützen, damit eine Klärung schnell möglich wird.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Sky hat verschiedene Modelle als Leihgeräte. Wenn sky mich heimlich paired mit Receiver X und den mir zuschickt, kann ich nicht absprechen, welches Gerät ich bekomme. War hier natürlich nicht so, es gab keinen "reservierten" Receiver, wie sollte es auch bei hunderttausenden Kunden.

    Nimm dir die vielen Hinweise der User hier zu Herzen. Das Forum will helfen zu Alternativen statt Leihmodul oder Leihreceiver und gegen Pairing.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Welchen Post meinst du? Die Überlegung von Brillo, horud und mir, ob Pairing 2 in technischer Hinsicht Verschlüsselungswechsel oder eher Pairing ist??
     
  9. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware


    Den von 1:52 direkt über meinem, wo du wieder AGB aus deiner Sicht bewertest.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Okay, und wen berate ich dabei in welcher Vertragslage konkret mit welchen Handlungsschritten?

    Oder habe ich die Wirksamkeit von einzelnen AGB-Klauseln am Maßstab des BGB oder der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung in Frage gestellt oder kommentiert?

    ZU den AGB kein Kommentar von mir, sondern zur geplanten (?) Paring Stufe 2. Die ist Thema des Threads u.a.

    Es geht hier um die technische Frage von horud und Brillo, ob pairing 2 ein Wechsel der Verschlüsselung ist. Der Thread heißt übrigens "... Sky AGB...". Also der Verweis auf die AGB zur Einordnung einer technischen Fachfrage ohne Bezug auf einen User hier ist also keine individuelle Rechtsberatung eines Users, die im Urteil der Moderation hinterfragt wurde.

    Aber wir sollten beim Thema bleiben: Was hilft gegen Pairing und nützt den Usern, legal und wie vereinbart Sky empfangen zu können.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Dezember 2014
Status des Themas:
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