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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    jonny s, beteilige Dich vernünftig am Gespräch oder lass es.

    - Moderation -
     
  2. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Na ja. Vertrag x Monate x Kunden = Da kommt bestimmt eine schöne Zahl raus.
     
  3. aseidel

    aseidel DF-Abonnent der 1. Stunde

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mal eine Frage für mich als Forumsmitglied und nicht als Moderator:
    Wie kann man sich auf der HD+-Seite HD+ auf der Sky-Smartcard freischalten lassen?
     
  4. tv_noir

    tv_noir Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Man muss schon wählen das man SKY Kunde ist. Ich habe dann meine SC Nummer eingegeben (ich glaube ich wurde aber von der HD+ Seite auf die SKY Seite weitergeleitet)

    Es könnte dieser link gewesen sein:
    http://www.sky.de/web/cms/de/promoupgrade-hdplus.jsp

    Aufjedenfall bin ich von der "normalen" HD+ Seite
    (HD+ | Die HD Plus GmbH informiert über HD+ und HDTV)

    irgendwie weitergeleitet worden, Nummer eingegeben und wirklich - innerhalb von 2 Minuten - waren alle Sender wieder da...

    Grüße
    tv_noir
     
  5. tv_noir

    tv_noir Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Es kam auch eine "nur Text" Bestätigung..

    Hier ein Stück des Quelltextes mit geXXXten Stellen...
     
  6. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware



    Eike das verstehe ich jetzt leider nicht.
    Wie möchtest du denn sonst einen Schadenersatz feststellen.
    Auswürfeln geht schlecht oder?
    Warum bei mir eigentlich immer so sensibel.
    Was ich mir hier schon anhören musste.....
    Wenn ich hier so lese was hier geschrieben wird verstehe ich das z.B. auch wieder nicht.
    Liegt es vielleicht daran, das du mich nicht verstehst.
    Ist auch egal. Böse war es nicht gemeint um dich zu beruhigen.
     
  7. jonny s

    jonny s Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Was sagst du dem Richter wenn er dich fragt.
    Warum darf z.B. Kunde X sein Sky CI+ Modul durch Haus schleppen,
    und in verschiedenen Receiver benutzen.
    Sagst du dann weil es ja nach Vertrag so geht, nur beim Receiver leider nicht. :D
    Was sagst du dem Richter wenn sich Kunden beschweren weil sie mit dem Modul nicht aufnehmen dürfen. Laut Vertrag darf man aufnehmen.
    Was sagst du dem Richter wenn Kunden ihre privaten Kopien nicht behalten dürfen.
    Was hat Hessen 3 mit Sky zu tun.
    Fragen über Fragen.
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wie sich Kunden wehren bzw. Sky zu einer Kulanzregelung überreden können, ist doch schon lange bekannt und der Thread bietet hier auch nichts neues.

    Darüber hinaus gibt es auch Kunden, die ohne VZ und Anwalt glücklich werden. Warum haben die mehr oder weniger Respekt verdient? Das ist ja wohl jedem selbst überlassen, wie er mit der Situation umgeht. Ich habe meine technische Lösung gefunden und erspare mir damit den rechtlichen Ärger. Das ist auch ein Weg.
     
  9. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Nein, nicht grundsätzlich.

    Ich habe genau 2 Mails an Sky geschickt, die erste am 22.5., die zweite ein oder zwei Tage später.

    Ich habe nie neue Hardware erhalten und meine S02 ist nach wie vor offen. Gemessen am "Aufwand" ist mein "Gewinn" bis zum jetzigen Zeitpunkt erheblich. Und mein Vertrag endet am 31.5.
     
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Ein guter Richter weiß selbst, dass es zwischen dürfen und können eben ein Unterschied gibt. Dem muss man da nichts sagen.

    Darf man doch, einfach via Scart überspielen. Das man die Sky-Festplatte wieder zurückgeben muss, ist ja wohl logisch. Darauf aufzunehmen hat einem auch niemand gezwungen. Darüber hinaus war mir in Erinnerung, dass die Pay-TV-Aufnahmen einem auch nur während der Abolaufzeit zur Verfügung stehen. Auch hier muss man dem Richter also nichts sagen.
     
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