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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 27. November 2014.

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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    ... oder beide sind nicht mehr mit einander kompatibel.
     
  2. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @horud

    Das mit dem präventiven Widerspruch an sich, würde ich ja noch verstehen. Daher ja auch mein Hinweis, dass ich es anders ausdrücken würde. Dass ich zwingend AGB annehmen muss, nur weil sich gesetzliche Grundlagen ändern, würde ich wiederum nicht so sehen. Wenn ich bei einem C2B-Vertragsverhältnis nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Vertrag eingehen möchte, sich diese Voraussetzungen ändern und man dies auf B-Seite als zwingend ansieht, dann wird im Zweifelsfall halt außerordentlich gekündigt. Um jetzt hier keinen falschen Eindruck zu erwecken: ich sehe diese Situation in den allgemein gültigen Fällen derzeit nicht bei Sky gegeben. Mir geht es nur um den grundsätzlichen Sachverhalt. Ich werde mich wie gesagt mal bei einem Anwalt dazu erkundigen und das Feedback dann hier posten.
     
  3. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Mein Vertrag wurde bereits vorzeitig von Sky beendet.

    Gestern auch die neuen AGB erhalten. :eek:
     
  4. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Unglaublich im Übrigen auch, dass darin die Änderungen zu vorher angeblich gültigen AGB besonders hervorgehoben sind.

    Wie ich schon vor Monaten ausführte, hatte ich vor ca. 6 Jahren Premiere gekündigt, ca. 1,5 Jahre kein Premiere, dann einen neuen Vertrag telefonisch abgeschlossen. Weder wurde im Telefonat auf AGB hingewiesen, noch habe ich welche mit der Vertragsbestätigung oder später schriftlich erhalten. Auch nicht beim Wechsel von Premiere auf Sky. - Ich hatte also keine AGB. Das gehört auch zum Chaos, mit dem Sky nunmehr wohl aufräumen will/muss/sollte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2014
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Das habe ich ja auch nicht geschrieben :)

    Ich habe geschrieben:

    Von zwingender Annahme dieser durch den Kunden war nicht die Rede. Aber in solchen Fällen wird dann meist der Vertrag außerordentlich gekündigt, wenn der Kunde widerspricht.
     
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Oder es gilt an solchen Stellen dann einfach das BGB.
     
  7. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    ... aber nur durch himmlische Gewalteinwirkung.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Wer hat sich verändert? Mit dem Alter gegraut...
    Wenn die SC in anderen Geräten noch läuft, muss der Kunde nachrüsten.
    Wenn die Karte mit KEINEM anderen Receiver in der gesamten Stadt mehr arbeitet, dann ist die SC defekt oder abgeschaltet.

    Das muss man begreifen können, auch wenn dein Stil dir gefällt, aber sehr schlau hört es sich nicht an. Gibt es noch kompatible Geräte, muss der Kunde möglicherweise nachrüsten, kann er kein kompatibles Gerät kaufen, hat Sky Mist gebaut.

    Pairing ist dann noch eine andere Frage.
     
  9. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    @horud


    AGB bzw. Bestandteile dieser, sind entweder wirksam oder nicht. Wenn bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Unwirksamkeit einzelner Klauseln festgestellt wird, dann wird im Prinzip so getan, als wäre diese Klausel gar nicht vorhanden, ggf. greifen dann gesetzliche Bestimmungen. Der Vertragsgeber hat natürlich ein eigenes Interesse daran, dass möglichst alle AGB Bestandteile Gültigkeit haben und wird versuchen, die AGB dahingehend anzupassen. Das ist natürlich ein laufender Prozess, da die Rechtsprechung einem ständigen Wandel unterliegt. Was heute gültig ist, kann übermorgen schon als ungültig gelten und somit unwirksam sein.
    Eine zwingende Pflicht AGB aber anpassen zu müssen, mag ich hier nicht erkennen wollen.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware

    Darum geht es ja letztendlich auch nicht, es geht darum, dass man rechtlich gesehen nicht vorab allen neuen AGB für die Zukunft widersprechen kann. -> Widerspruch = Rechtsbehelf -> Grundlage fehlt.

    Das andere war nur ein Hinweis, warum man auch faktisch die AGB auf Dauer nicht festschreiben kann, mehr nicht.

    Wenn der Gesetzgeber dies vorschreib, müssen AGB auch geändert werden. Da gibt es dann keine Wahl.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2014
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