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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. Volterra

    Volterra in memoriam †

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    Danke Teoha!
     
  2. TomG222

    TomG222 Junior Member

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  3. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    Das steht da nicht. Dort steht bei einem Wechsel auf ein anderes Sky Gerät.
    Das heisst , man hatte schon ein Sky Receiver. Damit ist gemeint, wenn zb. Ein neuer Receiver angeboten wird.
     
  4. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    Also welcher Wechsel? Wenn man von Sky-Receiver wechselt auf was? Also bei Zubuchung der Festplatte?
    Wenn dies schon eine Vertragsänderung ist, dann ist der Wechsel vom Technisat auf den Sky-Receiver keine Vertragsänderung, aber wenn ich dann eine Woche später auf Sky+Reciever aufbuche durch die Sky-Festplatte (weil die eigene Festplatte nicht mehr macht), dann ist es Vertragsänderung? Ah ja... ;-)

    Also Wechsel des Empfangsgeräts ist Vertragsänderung. Schrieb Sky neulich einem Kunden ebenso: "Sie können den PR HD 100 bis Laufzeitende weiter nutzen, aber bei Defekt kein Ersatz. Dann wäre ein Sky-Receiver und somit eine Vertragsänderung notwendig." (sinngemäß)
     
  5. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    Vu+ Uno 4k se an 48“ Philips LCD
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    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    "....
    Änderung der Empfangsgeräte: Der Abonnent hat die Möglichkeit, ein anderes
    Empfangsgerät (z.B. Sky+Receiver) von Sky zu nutzen...."

    Ich verstehe darunter:
    Ich könnte wechseln wenn ich möchte, höchstwahrscheinlich aber kostenpflichtig
    und löst Vertragsverlängerung aus.

    Welche "anderen Geräte" gibt es denn da?
    Ich hätte gerne mal die Auswahl gesehen.
    Ich kenne nur den einen mit verschiedenen USB HDDs dran.
     
  6. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    CI+ Module sind auch Skygeräte
     
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    ... und in absehbarer Zeit werden neue Receiver kommen...
     
  8. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    In den Sky-AGB steht neu unter 8-3a in Austria:
    Wechselt der Kunde den Receiver, z.B. zum Sky+Receiver, dann ist dies Vertrasänderung mit Neustart der Laufzeit (siehe Überschrift der AGB zu 8.).
    Wechselt der Kunde zu SkyQBox, gilt dies auch. Wechselt er zum Sky-Modul, ebenso.

    Es fehlt ein Satz wie: "Nutzte der Kunde zuvor einen eigenen, sky-unabhängigen Receiver (Technisat, Dreambox...) oder einen alten sky-zertifizierten Receiver wie den iCord 250 HD, so gilt dies nicht als Vertragsänderung/Neustart." Da dies fehlt, gilt uneingeschränkt ein Wechsel auf den Sky+Receiver als Vertragsänderung.

    Wer also vorher Sky-Receiver ohne Festplatte nutzte (oder PR HD 100 oder iCord 250), jetzt einen Sky-PVR erhält, oder wer vorher einen Technisat nutzte, jetzt einen Sky+Receiver, hat eine Vertragsänderung.
    AGB sind nicht zum rätseln oder auslegen, sondern müssen klar sein. Was ich lese, ist klar.

    Frage jetzt: Wenn ich solche Vertragsänderung nicht möchte, bei Vertragsbeginn das nicht abgesprochen war, muss ich solche Vertragsänderung dann jetzt mitmachen?

    Bisher gab es Aussagen, Receiver habe nichts mit dem Vertrag selbst zu tun. Das Empfangsgerät ist jedenfalls unstreitig nun klar eine vertragliche Frage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2016
  9. maliilam

    maliilam Institution

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    Ich kenne das Recht in Österreich nicht. In Deutschland ist es so, dass nachträgliche AGB-Änderungen (und andere Vertragsänderungen) nicht einfach möglich sind, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dies in Österreich anders aussieht.

    In dem Fall ist es aber eh egal, denn es gibt ja folgende Fälle:

    - Sky schickt dem Kunden unaufgefordert einen neuen Receiver zu um weiterhin dem Emfpang zu ermöglichen. Da greift die Klausel nicht, denn es wechselt nicht der Kunde den Receiver sondern der Sky tauscht den Receiver aus. Genauso bei einem Tausch im Defektfall.

    - Der Kunde will einen anderen Receiver. Hier kann Sky die Bedingungen eh frei diktieren. "Nur gegen Laufzeitneustart und neue AGB" lässt sich auch dann vereinbaren. Wenn der Kunde nicht einverstanden ist, behält er halt seinen alten Receiver.

    Interessant würde es nur, wenn Sky in die AGB hineingeschrieben hätte, dass der Kunde einen Anspruch auf einen anderen Receiver ohne Laufzeitneustart hat. So blöd ist Sky aber nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. Mai 2016
  10. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    Nochmals: Sky sagte bisher, wegen Hardwaretausch-Aktion (Pairing) ändert sich am Vertrag nichts, nur technische Änderung.
    Wenn aber der Wechsel freiwillig vom Sky-Receiver zum Sky+Receiver bereits eine Vertragsänderung ist nach Sky-AGB, dann ist auch der Wechsel vom HD100 zum Sky+Receiver nicht nur eine technische Änderung (ob freiwillig oder zwangsweise ändert ja nichts daran, OB sich ein Vertrag ändert, sondern nur, wer die Änderung bewirkte/veranlasste).
    Gemeinsame Änderungne gemäß AGB sind immer möglich/zulässig.
    Einseitige Änderung des Vertrags nicht. Ob man es als "Änderung" von Sky selbst bezeichnet, ist auch egal. Ist es faktisch eine Änderung, muss man fragen, oder nur technische Änderung?
    Diese Frage ist beantwortet.

    Freiwillige Änderungen gehen immer. Gern auch mit Neustart. Solange man Alternativen hat.
    Gezwungen zur Vertragsänderung draf niemand werden.
    Die Klausel 8.3a stört mich nicht. Aber die zwangsweise Änderung schon.

    Und 1.5.2 sagt, nur entliehene Receiver darf sky tauschen, nicht vergessen bitte.
    Solange ein Kunde nicht tauschen möchte, darf Vertrag nicht verändert werden.
    V14 wird immer dem Receiver zugeordnet, den der Kunde vertraglich vereinbart hat (im Kundencenter steht).