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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    @bdroge
    Ich denke, du hast das noch nicht richtig zugeordnet.
    Der Kunde mit HD1000 beschwert sich wohl nicht bei sky, dass da was wackelt im Bild, sondern nutzt die Karte ohne das Pairing ohne Meckern, mit welchem Gerät auch immer.
    Wenn Windows 3.1 nicht mehr unterstützt wird nach 12 Moanten Ankündigng, kommt auch nicht Bill Gates und installiert Windows 10 gegen meinen Willen.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Solche Vergleiche hinken immer gewaltig.

    Nicht Bill Gates sorgt dafür, sondern die zunehmende Inkompartiblität der benutzen Software.

    Dann stimmt der Vergleich dann doch irgendwie wieder.
     
  3. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    ich meint, wenn HD 100 nicht mehr funktioniert ausreichend, dann kann der Kunde Sky anrufen und den Leihreceiver haben wollen oder aber er merkt es gar nicht, weil er den Kathrein die ganze Zeit benutzt hat
     
  4. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Ja aber sie tun es nicht.
    Selbst bei den Leuten denen man spontan die TVD streicht, gesteht Sky den Fehler zwar ein,
    was ja als "Kündigung wegen Irrtum" völlig legitim wäre, aber sie kündigen nicht.

    Und so wichtig kann der Contentschutz nicht sein, wenn parallel zu den Gerichtsverfahren
    immer noch Smartcard only Verträge eingegangen werden.
     
  5. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    Es gibt genug Geräte (z.B. Vodafone TV) zu kaufen die Pairing unterstützen. Sky ist nicht verpflichtet sicherzustellen das der Kunde die Smartcard in fremder Hardware nutzen kann.
     
  6. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Nein, nur in der bei Vertragsabschluß vereinbarten.
     
  7. MtheHell

    MtheHell Board Ikone

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    Auch wenn ich mich wiederhole, das geht so nicht durch bei Gericht. Es wird geprüft inwiefern es sich um einen sog. "wesentlichen Vertragsbestandteil" handelt. 'Wesentlich' bedeutet, ob der Vertrag in seiner gedachten Bestimmung derart verändert wird, dass eine Auflösung gerechtfertigt ist.
    Das gilt für eine Kündigung wegen Irrtums von Sky ("Wir haben da ein Abo angeboten, dass wir so gar nicht wollten") wie bei einer (Sonder)Kündigung seitens des Kunden, der wegen des fehlenden Abos plötzlich kein Fernsehen mehr schauen will...

    Mit Sky geht man einen PayTV-Vertrag ein, dessen wesentliche Bestandteile im Bereich des TV-Angebots und der damit zusammenhängende Services sind. Die TVD als Fersehzeitung ist kein wesentlicher Bestandteil, sondern ein Zusatz (ähnlich wie ein Vereinstrikot), der keinen Einfluss auf "das Wesen des PayTV-Vertrags" hat.
    Daher würde wohl immer ein Richter eine Ersatzleistung akzeptieren (wie beim Trikot: "Wenn nicht lieferbar, dann sind hier 80,-€ - Bitte kauf es woanders"), aber nie eine einseitige Kündigung durchwinken.
     
  8. TomG222

    TomG222 Junior Member

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    @MtheHell
    Richtig ist, dass der Kunde erst Sky eine Frist setzen muss, da kann Sky dann Ersatzleistung (andere Zeitung oder Geld) anbieten. Ansonsten kann ich kündigen, wenn Sky keinen Kompromis will. Bei Geld endet Freundschaft und Vertrag.
    Nachträglich kann man dann Kündigung nicht mehr hindern oder macht freiwillig Vergleich.

    @bdroge
    Empfehlen Vodafone ist gut, aber ebay-Geräte als Sky-Lösung?? :) Dann doch gleich Sky-Receiver von ebay.
    Vertrag darf nicht gebrochen werden. Eigener HD100 ja sky-zertifiziert und zugestimmt mit Seriennummer und so das Urteil, wenn eigene Hardware im Vertrag, dann okay.

    Und wenn HD100 nicht mehr gut geht, na und, muss ich das sagen? Oder den Kathrein benutzen?
     
    MtheHell gefällt das.
  9. MtheHell

    MtheHell Board Ikone

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    Das stimmt, Tom - aber ist ja auch ein völlig anderer Sachverhalt als der auf den ich eingegangen bin.
    Fristsetzung, Nicht-Einhaltung und Verweigerung von Ersatz spielten da ja keine Rolle.
     
  10. OliverL

    OliverL Gold Member

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    Da kann man sich die Köpfe heiss reden. Glauben Recht zu haben und andererseits Recht bekommen sind zwei paar Schuhe.

    Ist wie beim Eheschwur. "Jetzt Einwendungen erheben oder ewig schweigen" oder so. ;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. April 2016