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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. bdroege

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    Bei Sky dauert ein Mahnprozess viele Jahre. Selbst nach den gerichtlichen Mahnbescheid dauert es lange da Sky erst kurz vor Ablauf der Frist reagiert. Die Pairing-Aktion läuft erst zwei Jahre, daher ist es noch viel zu früh um irgendwas verbindliches zu sagen.

    Erfolgreich ist die außerordentliche Kündigung erst wenn Sky bestätigt das sie akzeptiert wurde.
     
  2. texxus

    texxus Neuling

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    Sky weiß auch das Sie diverse andere Dinge nich dürfen, doch Sie tun es trotzdem.

    Ich konnte während meiner Vertragsbeziehung mit Sky erleben, dass Sky sich seine eigenen Gesetze macht und
    die aktuelle deutsche Rechtlage bzw. auch Aufforderungen oder "Wünsche" des Kunden Sky nicht die Bohne interessieren.
    Ich erlebte während meiner Vertragslaufzeit und auch danach Verstöße gegen das BDSG, TMG, BGB und UWG.
    Ich konnte auch erleben wie Sky versucht mit diversen Taktiken auf Zeit zu spielen und die Klärungen von Sachverhalten verzögert.

    Bezüglich der Verstöße gegen das BDSG und TMG wurde ein Prüfverfahren durch die zuständige Aufsichtsbehörde (BLM) eingeleitet.
    Ein Zwischenbericht der BLM liegt mir bereits vor.
    Sky mußte im Jahr 2015 die AGB und die Datenschutzerklärung ändern.
    Zusätzlich wurde das Verfahrensverzeichnis online gestellt.
    Das Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da im Verlauf des Prüfverfahrens weitere Verstöße durch Sky erfolgt sind.

    Die Verstöße gegen das BGB und UWG werden von mir selbst zivilrechtlich mit gerichtlicher Hilfe geklärt.
    Auch hier gibt es bereits einen ersten Beschluss vom Landgericht (Amtsgericht wohl nicht zuständig da Streitwert über 5000.- Euro) zu meinen gunsten.

    Das ganze hat zwar nichts mit Pairing zu tun.
    Zeigt jedoch meiner Meinung nach wie Sky tickt und was Sky von dingen hält die sie nicht tun dürfen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Januar 2016
    fernsehopa, hans-hase, Harmonia und 2 anderen gefällt das.
  3. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    Sky ist aber ein 'Luxusprodukt', keine Grundversorgung, der Kunde muss es also nicht kaufen, wenn es ihm nicht passt. Zudem gibt es Konkurrenz durch die Streaming Anbieter.
     
  4. 2712

    2712 Silber Member

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    Das Wort "modern" im Satz ist klasse:ROFLMAO:
     
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  5. se7en

    se7en Platin Member

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    Ja, das kann man doch ändern lassen? Wie unflexibel bist Du denn ;)

    Wir hatten schon mal weiter oben festgestellt, dass es keine Konkurrenz für BuLi gibt. Also was soll das schon wieder?
     
  6. maliilam

    maliilam Institution

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    "Sie behaupten, sie hätten seit 2012 diesen Receiver. Warum haben Sie ihn denn erst jetzt umgetragen?"
    "Wann haben Sie diesen Receiver wo gekauft?"

    Klar, hier kann man lügen, wenn das aber herauskommt, hat man ganz schnell eine Anzeige wegen Prozessbetrug am Hals.
     
  7. se7en

    se7en Platin Member

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    Ich musste bis heute keine Seriennummer angeben... mussten vielleicht andere auch nicht...

    ist aber auch völlig Latte, denn ich erwarte von der Gerichtsenscheidung Null komma Nix.
     
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    Konkurrenz in diesem Bereich nicht, da hast Du Recht.
    Aber dies macht Sky noch lange nicht zu einer "Grundversorgung", auf die man nicht verzichten kann. Ansonsten hätten es mehr als 4,5 Mio von 40 Mio Haushalten.
     
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  9. se7en

    se7en Platin Member

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    OK, aber was um Himmels Willen spielt das für eine Rolle, ob Sky zu einer "Grundversorgung" zählt oder nicht?
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Für kartellrechtliche Entscheidungen wie die Sache mit den Routern ganz immens.
     
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