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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. ercor

    ercor Gold Member

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    Deshalb habe ich auch meine Verlängerung des Komplettabos um 22,99 Euro abgelehnt und verzichte auf Sky...........
     
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  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Gut, dann Entschuldigung. War nicht persönlich gemeint, es ging mir mehr um die Allgemeinheit.

    Ständig wird hier "sein" Recht eingefordert, sogar solche, bei denen man selbst illegale Module und Softcams benutzt. NDS ist bspw. nur mit deutscher Sky-Hardware offiziell entschlüsselbar, der Rest sind illegale Softcams.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Abgesehen davon das hier niemand auch Dich schiesst, aber "geschossen" hast Du ja wohl zuerst.
    Die Opferrolle steht Dir da jetzt nicht zu. Wenn solche Ausdrücke kommen, kommen auch Antworten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Januar 2016
  4. rorathi

    rorathi Gold Member

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    Und warum beschwerst du dich dann das die Festplatte was kosten soll wenn du gar kein Abo hast :eek:?

    Übrigens wer zahlt denn wirklich für seine Festplatte? Doch nur bei Tausch von 320 oder 500 GB auf 2TB.

    Ansonsten gibt es die doch für lau
     
  5. tesky

    tesky Talk-König

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    Das ist so nicht korrekt. Jedes Angebot ist individuell, d.h. Du kannst nicht dvaon ausgehen, dass jeder Verlängerer eine HDD erhält und wenn doch, ist es oftmals nur die 320er, die natürlich für das heutige HD-Zeitalter viel zu knapp bemessen ist.
     
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  6. ercor

    ercor Gold Member

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    " Wenn die, die befehlen, die Scham verlieren, verlieren die, die gehorchen, den Respekt."
    Man kann es sich auch - wie Du - schönreden. Ich habe mich nicht beschwert, Tatsache ist, dass für eine Leihfestplatte Geld verlangt wird - vor allem für die 2 TB, eine andere macht ja wenig Sinn - übrigens: ich hatte ein Abo und verlängere dieses nicht.
    Als Sky Anhänger hat man natürlich eine andere Sichtweise.........
     
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  7. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    § 242, § 314 BGB. Das haben wir jetzt wie oft durchgekaut? :confused:
     
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  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    Nur fehlt der rechtskräftige Beleg (=Urteil) dafür. Wie oft haben wir das schon durchgekaut ?
     
  9. se7en

    se7en Platin Member

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    Korrekt, weil:
    Und diese Argumentation ist ja wohl noch schlimmer als die von dem dessen Namen nicht genannt werden darf ;)

    Aber ich scheine (fast) der einzige zu sein dem das sauer aufstößt... schade. Irgendwo weiter oben schrieb einer, dass er nicht verstehen kann wie man "Alles" der großen Konzerne einfach runterschlucken kann. Ich kann das eben auch nicht.
     
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  10. maliilam

    maliilam Institution

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    Tja, beides absolute "Gummiparagraphen", unter die man fast alles argumentiert bekommt, wenn man nur will.

    §242 "Treu und Glauben" wird gerne genommen, wenn Anwälte nichts Konkretes finden, gegen das verstoßen wurde. Behaupten kann man das immer, vor Gericht geht es aber sehr selten für Sachen, bei denen das nicht längst bis zum BGH durchgeklagt wurde durch.

    §314 "Kündigung ... aus wichtigem Grund". Hier ist der Knackpunkt, ob die Fortsetzung des Vertrags zugemutet werden kann oder nicht. Klar, gefühlt ist das nie so. Gerichte setzen hier aber eine sehr hohe Hürde.