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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. Dyllan Hunt

    Dyllan Hunt Platin Member

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  2. Dyllan Hunt

    Dyllan Hunt Platin Member

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    Es gibt ihn sogar ohne eine Geburtsurkunde und er verschwindet nicht wenn er, wie übrigens in mehr als 90 % der Welt üblich, gar keine im Leben haben wird. ;)

    Fakt ist, ein Verstoß gegen einzelne Punkte einer AGB ist keine Straftat, er kann aber auf zivilrechtlichem Weg geahndet werden.
     
  3. onzlaught

    onzlaught Platin Member

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    eigene Satanlage
    Ich stimme zu, es ist sinnlos.

    BITTE kauft euch einen Duden und schlagt folgende Wörter nach:

    Legalität & Legitimität
     
    Teoha gefällt das.
  4. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

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    Du solltest hier Niemanden überfordern :D
     
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  5. Eifelquelle

    Eifelquelle Moderator Premium

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    Ich finde es immer amüsant, dass die meisten Nutzer hier (zurecht) verlangen, dass Sky die Verträge einhält, die sie mit den Kunden eingegangen sind, gleichzeitig aber bei sich selber nicht gewillt sind, dass gleiche gegenüber Sky zu tun.

    Natürlich sind AGB keine Gesetze. Das hat auch niemand behauptet.
    Aber sie sind schlicht und ergreifend Vertragsbestandteile gültiger Verträge die zwei Parteien (in diesem Fall Kunde und Sky) freiwillig abgeschlossen haben und natürlich haben sich dann auch beide Parteien daran zu halten. Genau das ist schließlich der Sinn eines Vertrags.
    Tun sie das nicht, begehen sie schlicht und ergreifend einen Vertragsbruch und machen sich entsprechend gegenüber dem geprellten Vertragspartner Schadensersatzpflichtig.
    Wer also wissentlich die AGB von Sky missachtet und sich dabei durch Sky erwischen lässt, muss damit rechnen, dass Sky den Vertrag auflöst und Schadensersatz für die restliche Laufzeit fordert - und das zurecht.

    Damit ist nicht gesagt, dass AGB nicht auch in einzelnen Teilen ungültig sein können. AGB, bzw. Verträge im allgemeinen stehen nicht über dem Gesetz und dürfen somit auch keine Klauseln enthalten, die geltendem Recht widersprechen. Dieses festzustellen ist aber einzig und allein die Sache von Richtern und nicht die einzelner Forennutzern!
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Natürlich verstößt du gegen Gesetze, sonst könnte Sky keine Vertragsstrafen gegen dich fordern.

    Du verstößt gegen das Vertragsrecht des BGB. AGB sind Bestandteile des Vertrags und wer dagegen verstößt, macht sich haftbar. Nur nicht, wie bspw. beim Cardsharing, gegen das Strafgesetzbuch.

    Auch Verstöße gegen das BGB sind illegal.

    Das nur zur reinen Info, weil das ja ständig so propagiert wird, AGB-Verstöße seien nicht illegal.

    Der bekannte Kollege zieht ja auch gerade gegen Sky vor Gericht, weil er ihnen Vertragsbruch vorwirft. Sowas ist keine Einbahnstraße. Auch Sky könnte dies tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 22. November 2015
    Ludwig II gefällt das.
  7. maliilam

    maliilam Institution

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    Hattest Du schon einen Vertrag zu Premiere-World-Zeiten? Ich hoffe, Du hast damals brav -wie in den AGB verlangt- deine Dbox mit dem Telefonnetz verbunden und auch nachts nicht vom Strom getrennt.

    Falls nicht, hast Du die Ungültigkeit dieser Klausel bestimmt von einem Richter überprüfen lassen.
     
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  8. Yarakus09

    Yarakus09 Senior Member

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    Moin,
    mein Vertragsdatum ist der 29.1.2014, also habe ich gestern fristgerecht gekündigt. Nun entnehme ich meinem Konto allerdings, dass der Vertrag am 1.1.2016 endet. Ist dieses Datum nun für die Kündigung entscheidend?
    Grüße + Thx.
     
  9. maliilam

    maliilam Institution

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    Ja. "24-Monats"-Sky-Verträge laufen üblicherweise 23 Monate + Rest des aktuellen Monats.
     
  10. Yarakus09

    Yarakus09 Senior Member

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    D.h. ich habe die Frist verpasst. Super...:(