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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von optimizer, 11. September 2015.

  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Toll, hat leicht krankhafte Züge wie man illegale Aktivitäten befürwortet mit einem Vorwand, wo man nur mit dem Kopf schütteln kann als Begründung.
     
  2. Lui66

    Lui66 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Na ja, vom 1.10. bis 12.10 konnte ich ja schauen.
    Aber selbst, wenn man die Modulfrage mal außer Acht läßt:
    Ist Vertragsabschluß gleich "schriftliche (per Mail) am 5.10. gekommenen Bestätigung oder der Tag an denen ich mit Sky telefoniert habe (30.9.)?
     
  3. Berliner

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Nee, das ist nur eine Facette. Lies mal im Rückholerbereich wie Kunden da belogen und vera.rscht werden. Und trotzdem wieder verlängert. Warum dann auf seiten von Sky was ändern. Sky ist König, der Kunde geduldeter Gast.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Im Sinne des Widerrufsrechts ? => Schriftlicher Zugang der Bestätigung mit schriftlicher Widerrufsbelehrung.

    Im übrigen kann Sky da schreiben was sie wollen, der Gesetzgeber legt fest wann die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. NIEMAND sonst, auch Sky nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Oktober 2015
  5. Bergziege

    Bergziege Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Vertragsabschluss ist imho der Tag an dem ihr telefoniert habt, aber der ist so oder so irrelevant.
    Wenn man das Modul außer Acht lässt, beginnt deine Widerrufsfrist mit dem Tag an dem du über dein Widerrufsrecht informiert wurdest. Haben Sie das am Telefon? Sehr unwahrscheinlich…
     
  6. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Das ist mir bekannt.
    Daher auch nachwievor mein Ratschlag:
    Telefonieren unter Zeugen mit Gesprächsprotokoll; Namen des CCA erfragen und notieren nebst Datum und Uhrzeit.
    Mein Standpunkt ist immer noch, dass Sky (sofern nicht eine detaillierte schriftliche Bestätigung mit Legende & AGB zu der Bestellung folgt) - d.h. der Telefonservice (-service, sorry, Floskel) - nicht das Gegenteil von dem durchsetzen kann, was vereinbart war.
     
  7. Lui66

    Lui66 Neuling

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Müßte der Text dann nicht lauten "die Widerspruchsfrit beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, jedoch frühstens ab Zugang der schriftlichen Widerspruchsbelehrung"
    Beim Wareneinkauf via Fernabsatz ist das so geregelt. Gilt das auch für PayTV?
    Konnte da nichts Konkretes finden
     
  8. Bergziege

    Bergziege Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Der Widerspruchsfrist ist völlig egal, was Sky dir dazu schreibt. Sky steht nicht über dem BGB
     
  9. Toby2k

    Toby2k Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Wie ist es eigentlich, ich habe noch einen Sky Receiver 320GB und könnten evtl. bei Vertragsverlängerung eine 2TB Platte herauskitzeln. Sollte ich das tun, weil ich noch nicht gepairt wurde und mein DBox ihre Arbeit ohne Quengelung verrichtet? Oder besteht dann die Gefahr gepaired zu werden?
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (VI)

    Ja, gilt auch für Sky. Und deshalb ist es relativ irrelevant, was Sky dazu sagt oder schreibt.