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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eifelquelle, 24. August 2015.

Status des Themas:
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  1. wsieger

    wsieger Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Wenn es aber ein erstes Urteil gegen sky gibt, gibt es eine Tendenz. Wie andere Gerichte dann urteilen weiß man nicht. Wenn das ganze aber breit getreten wird, könnte es aber sein, das die Rechtsabteilung vom Himmel unternehmensintern die reis Leine zieht. Da unternehmen Risiken abschätzen könnte es bei einem bestimmten Ausgang eine Neubewertung geben. Alles Spekulation, aber lebensnah.
     
  2. Ludwig II

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Bei einem AG-Urteil von einer Tendenz zu sprechen, ist schon sehr verwegen.;)
     
  3. wsieger

    wsieger Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Wenn einer gewinnt, dann könnte das problematisch sein. Wenn das richtig ausgeschlachtet wird, kann es fatal für sky sein. Warum glaubst du, versuchen die es auf keinen Fall zu einem Urteil kommen zu lassen? Aber von einem sky-jubel-perser erwarte ich nichts anderes. Abwarten und Tee trinken.
     
  4. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Wenn man sich die letzten Posts anschaut, könnte man meinen bei Sky wurde eine Urlaubssperre verhängt.
     
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Dann schick mir doch bitte die Unterlagen, um die ich dich gebeten habe. :winken:
     
  6. southparkler

    southparkler Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Also aus offizieller Seite von Sky wusste ich nichts. Es wurde einfach die Zweitkarte dunkel. Also war bei/während Vertragsabschluss nichts vom Pairingthema bekannt und auch in der schriftlichen Vertragsbestätigung steht nichts davon.

    Das Problem ist hier nur die Widerrufsfrist - nachdem das Thema bekannt wurde, hätte ich ohne Probleme noch den Vertrag widerrufen können. :D
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Rechtlich interessiert nur, was vertraglich vereinbart ist.
    Wenn ich Kaufvertrag schriftlich fixiere und beide bestätigen per Fax über einen PKW zum Preis von 3.000 EUR (online), dann muss ich den Vertrag nicht innerhalb 14 Tagen widerrufen, wenn der Händler mir über Umwege drei Tage nach Vertragsschluss mitteilt, dass er doch 3.500 EUR haben will oder das Auto möglicherweise ohne Lenkrad geliefert wird.

    Vertrag ist Vertrag. Wesentliche spätere Änderungen sind nur möglich, wenn der Kunde zustimmt oder es nicht anders zumutbar ist. Dann aber Sonderkündigungsrecht.

    Dies alles ist (fast) Allgemeinwissen und hat nichts mit Sky zu tun, sondern gilt für jeden Vertrag in Deutschland.

    Es kommt auf den Moment des Vertragsschlusses an, nicht auf die Tage danach. Das Widerrufsrecht des Kunden bei Fernabsatzverträgen ist ein Recht des Kunden, keine Pflicht und wirkt nicht zum Nachteil. 14 Tage muss der Kunde alles probieren und testen können.

    Wenn der Händler 6 Monate zuvor aller Welt erzählt, er verkaufe seine Autos alle nur für 3.500 EUR, ich aber dann später einen Vertrag schriftlich abschließe über 3.000 EUR, dann gilt das auch, und niemand kann mir vorhalten, ich hätte doch wissen müssen, dass der Typ immer 3.500 EUR fordert. Jeder Kaufmann darf (auch über Nacht) seine Kalkulation (oder die Absicht zum Pairing) wieder ändern...

    Aber warten wir ab, was Sky in drei Wochen schriftlich präsentiert, so ausführlich und klar hat sich der Verein sicher noch nicht geäußert.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. September 2015
  8. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Da hast doch vom Prinzip her recht Marc, ABER bis es ein Urteil gibt.... bittte bitte lass uns mit Mutmaßungen in Ruhe! Das hilft doch so keinem!

    Ich habe einen in meinem Zuständigkeitsbereich gehörenden Vertrag verlängert. Vor 4 Wochen. Pünktlich nach der Widerrufsfrist die Ankündigung per Mail der innovativen Hardware. Diese wird nicht angenommen oder zurück geschickt. Derzeit wird geblockt. Wie lange das gut geht steht in den Sternen.
     
  9. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Zu 1.) Extra für dich eine Zusammenfassung. Der wichtigste Ratschlag lautet: regulär kündigen. Wenn Kündigungstermin da ist:

    Auf keinen Fall verlängern!

    Wenn man Sky-süchtig ist, 2 Terabyte Receiver aushandeln oder kaufen. Wenn Fussball wichtig, aber nicht lebenswichtig ist, über osteuropäisches Eurosport 2 nachdenken. Nach Möglichkeit Satelliten-Antenne um weitere Orbitpositionen aufrüsten und FTA-/FTV-Angebote aus dem Ausland nutzen. Falls schnelles Internet vorhanden, Amazon Prime und /oder Netflix nutzen. Falls klassische Videothek am Ort vorhanden, dort Filme ausleihen.

    Auf Sky verzichten. Kündigung ist die Sprache, die jedes Unternehmen versteht.

    Ich finde, man sollte Sky aushungern. Die Musik-Industrie wollte gerne einen Kopierschutz für Audio-CDs haben. Das hat nicht geklappt, weil die Kunden die geschützten CDs nicht gekauft haben.

    Hier sind viel zu viele Pairing-Gegner bereit, Sky weiterhin Geld in den Rachen zu werfen.

    Zu 2.) Dass es genau umgekehrt ist, solltest du inzwischen verstanden haben. Ich fordere ein Sonderkündigungsrecht für alle. Bei einer individuellen Klage würde ich auf Anerkennung der Wirksamkeit meiner außerordentlichen Kündigung klagen.MarcBush will hingegen immer auf Vertragserfüllung klagen. Wir unterscheiden uns in der Zielrichtung. Ich will weg von Sky.

    Was ist an diesen Ratschlägen schlecht?
     
  10. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Unter der Voraussetzung, dass es technisch nicht möglich ist, Pairing selektiv bei obsiegenden Kunden zu deaktivieren, dürfte doch schon ein einzelner zu erfüllender Vertrag für Sky zum Problem werden.

    B.
     
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