1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eifelquelle, 24. August 2015.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2012
    Beiträge:
    2.861
    Zustimmungen:
    718
    Punkte für Erfolge:
    123
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Na, ohne komm ich nicht davon. Den hab ich auch. Ist aber nicht gepairt.
     
  2. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

    Registriert seit:
    30. September 2012
    Beiträge:
    4.038
    Zustimmungen:
    3.055
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Lieber Marc,

    die ersten beiden Absätze deines Beitrages von 9 Uhr früh sind fachlich-inhaltlich von hoher Qualität - so, wie ich es bei dir gewohnt bin und was ich an dir schätze.

    Gerne fange ich den Ball auf. Wenn Sky die Vertragserfüllung nicht zuzumuten ist, gibt es eine Sonderkündigung.

    Punkt. Aus. Finito. End of Story.

    Wegen des berechtigten Interesses, das Sky an der Bekämpfung der Piraterie hat, ist es ihnen nicht zuzumuten, aus Rücksicht auf die paar Hansel, die auf Vertragserfüllung klagen, die für den (laut meiner Kristallkugel) 16.03.2016 geplante Aktivierung von Pairing Stufe 2 zu verschieben.

    Alles klar? Hast du das jetzt verstanden?

    Deine Einschätzung, dass "2015 noch einiges passiert", teile ich nicht.

    Begründung: siehe Beitrag 52 auf Seite 6, den ich grundlegend überarbeitet und erweitert habe. Vielleicht liest du dir das nochmal in Ruhe durch. Das Update ist übrigens zu deinem Vorteil. :winken:

    Ansonsten ist dein Beitrag Nr. 74 keine Antwort auf meinen Beitrag Nr. 70, weil ich eigentlich versucht habe, mit dir über dich und über dein Auftreten in diesem Forum zu sprechen.

    Leider hast du diesen Ball nicht aufgefangen, sondern bist gleich wieder auf die Sachebene zurück gekehrt. Da wollte ich nicht hin. Bitte lies noch mal die überarbeitete Version von Beitrag 52.

    Das ist doch jetzt völliger Quatsch. Auf der Sachebene findest du die entsprechenden Argumente weiter oben in diesem Posting. Ich habe dich zitiert und du hast mit deinen eigenen Worten gesagt, was richtig ist.

    Deshalb ist die Conclusio, die du jetzt präsentierst, nicht haltbar. Sie steht im Widerspruch zu dem, was wir oben gemeinsam festgestellt haben.

    Auf der persönlichen Ebene muss ich feststellen, dass es immer wieder Momente gibt, wo die Pferde mit dir durchgehen. Das ist nicht gut und schadet deinem Ansehen im Forum.

    Wenn du wirklich einen aktuellen Prozess gegen Sky begleitest, möchte ich dich bitten, dass du den gesamten Sachverhalt als PDF-Datei an meine private, dir bekannte E-Mail Adresse schickst, damit ich da mal drauf gucken kann.

    Ehrlich gesagt habe ich Sorge, dass du das vergeigst. Die Sache mit der Einstweiligen Verfügung hat auch nicht so hingehauen, wie du dir das vorgestellt hast. Wie ich heute früh schon geschrieben habe, erlebe ich dich nicht als den vorbildlichen Team Player.

    Gerne biete ich dir meine Mitarbeit und meine Hilfe an. Vier Augen sehen mehr als zwei. :winken:

    Ansonsten wünsche ich dir eine gute Nacht. Hast du denn Penny Dreadful schon geguckt? Das ist doch das richtige jetzt um diese Uhrzeit. :eek:
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Ich lese schon deine Beiträge in Ruhe, aber gehe nicht in allen Punkten konform.
    Wenn Sky 2013 sich zu radikalen Schritten zum Schutz vor CS entschließt, dann ist das okay, aber wenn dann zwei Jahre später noch immer Verträge ohne Leihgerät, ohne Seriennummer der kundeneigenen Geräte angeboten werden, dann ist das entweder stümperhaft oder gezielte arglistige Täuschung.

    Die paar "Hanseln", die sich gegen Leihgerät im laufenden Vertrag wehren, können doch vom pairing ausgenommen werden, und alle anderen werden gepairt bei jeder freischalt- oder Verlängerungs-EMM, wo ist das Problem für Sky? Pairing 2 kann ja nun wirklich in Ruhe später kommen.

    Der Kunde kann dabei als Verbraucher nicht der Dumme sein, der im Vertrauen auf die vertraglichen Vereinbarungen eigene Hardware kauft und diese dann plötzlich nicht nutzen darf. Sky hat neue AGB erlassen, verzichtet darin aber auf eine Verpflichtung der SAT-Nutzer bezüglich Sky-Geräten. Weiterhin werden telefonisch Verträge ohne AGB geschlossen und die Nutzung eigener Hardware zugesagt, auch in der online-Bestellmaske, wobei dort die AGB anzukreuzen sind. Seit August muss eine Seriennummer eingegeben werden, aber auch die des HD1000 ist okay, und bei Abo-Erweiterung und Vertragsneustart ist keine SN notwendig.
    So unfähig kann kein Praktikant die Homepage von Sky programmieren und die AGB schreiben.

    Der nachträgliche Zwang zum Leihgerät im laufenden Vertrag mit vereinbarter kundeneigener Hardware kann nicht gut gehen, schon gar nicht, solange Neukunden eigene Hardware weiterhin nutzen dürfen (bis zum Paket). Offensichtlich ist der Signalschutz vor CS nur ein vorgeschobenes Argument. Hätte ich 2013 die Aufgabe erhalten, dies umzusetzen, wären heute alle gepairt und Kunden, die Leihgeräte komplett ablehnen, aus dem Vertrag raus. Sky geht einen Weg, niemanden aus dem Vertrag zu entlassen, aber trotzdem Leihgeräte aufzuzwingen. Dies wird zu überprüfen sein.

    Bei aktuell laufenden Verfahren sind nur Gerichtskosten einer Instanz relevant, 80-100 EUR, sonst entstehen keine Kosten und niemand verdient etwas. Der Verlierer zahlt die Gerichtskosten, bei einem Vergleich Sky. Bei anderen Verfahren konnte sich Sky nur in solche Vergleiche hangeln. Ende September wissen wir mehr über die Argumente von sky, ob und wieso AGB gelten, wieso noch 2014 und 2015 Verträge ohne Leihgerät erst angeboten und dann nicht erfüllt werden können, während man weiter Dritte lockt mit eigener Hardware. Richter sind auch nicht blöd...
    Und wenn dann Ende 2015 (?) Termin zur Güteverhandlung angesetzt ist, dann wird auch gefragt, wann Sky den Hersteller Humax informierte, den HD1000 nicht mehr als Sky-zertifiziert zu führen und wieso in den AGB kein Hinweis existiert, welche Geräte als zugelassen gelten sollen, auch kein Link zu einer Telefonhotline oder Internetseite.

    Ein weiteres, neues Eilverfahren läuft, da waren die Ergebnisse nicht positiv bisher, die Gerichte haben aber mit keiner Silbe den Inhalt selbst in Frage gestellt, sondern sahen keine Eilbedürftigkeit bislang.

    Kern der Auseinandersetzung ist, ob Pairing mit einem nicht vereinbarten Leihgerät (also nicht mit dem hinterlegten Kunden(leih)receiver, wie es Sky selbst vorgibt) eine wesentliche Vertragsänderung ist (des Haupt- oder Nebenvertrags). Wenn es geldwerte Nachteile gibt (Kosten für Leih-Festplatte, Zweitkarte, Umbau SAT-Anlage, zweites HDMI-Kabel...), dann ist es eine wesentliche Vertragsänderung. Oder andere Dinge sich plötzlich ändern (HbbTV, Internetradio, Mediafunktionen, Bedienkomfort, Empfang anderer Satelliten, anderer Sender, Export von Aufnahmen Free-TV...).

    Dann ist zweite Frage, ob es Sky zuzumuten ist, damit beim Kläger bis Laufzeitende zu warten, zumal man ja so den Vertrag bewußt noch schloß und andere neue Kunden weiterhin kein Leihgerät buchen müssen. Daraus ergibt sich entweder Vertragserfüllung mit kundeneigenem Receiver oder Sonderkündigung.
    Nebenthemen: Sind überhaupt telefonisch AGB wirksam? Ist nach 1.5.2 sowieso nur der Austausch von entliehenen Receivern zulässig? Ist ein Wechsel auf NDS zumutbar, wenn man parallel alle Geräte auf dem Markt verbietet? Muss ein Modul nicht auch Aufnahmen erlauben auf verschlüsselten Festplatten wie bei CI+ und meinem Panasonic vorgesehen und auch bei HD+ erlaubt? Darf man die digitale Kopie von ARD HD auf DVD durch Leihgerät unterbinden? Darf das Leihgerät andere schon gebuchte Pay-TV-Anbieter ausschließen? War nicht das Alphacrypt noch bis 10/2014 auf der Homepage als Alternative benannt?

    horud macht gern den Fehler, die Sache nur von einem neuen Kunden zu betrachten. Es geht um laufende Verträge bis 2016. Wenn ich Vertrag neu mit Leihgerät abschließe, dann weiß ich, was dabei auf mich zukommt. Das Gerät kann vieles nicht, muss gesetzlich nicht alles können, okay, ich muss ja kein Abo machen oder halt vorher meine Sat-Anlage anpassen, kann 14 Tage testen und Vertrag widerrufen. Aber wenn der Vertrag erst mit eigenem Receiver startet und dann erst das Leihgerät kommt, wie soll ich da Widerrufsrecht ausüben und wann durfte ich das Gerät testen? Sky macht dies absichtlich so, das findet keine Gnade.

    Fazit: Pairing zum Schutz gern, aber dann auch entsprechende AGB bei jedem Vertrag, keine alternative Hardware zulassen und später umzwingen. solange aber hat Sky keine Ausnahme vom Grundsatz verdient, dass Verträge einzuhalten sind. Das Sonderkündigungsrecht ist dabei das Mindeste, es ist in der Klage gefordert. Der Kläger macht keinen billigen Vergleich, Anwälte verlangen kein Honorar, es geht um Interesse eines Verbrauchers.

    Wer hier stets für Sky postet (wir wissen, wer gemeint ist), aber immer nur antwortet, niemand würde zum Vertrag gezwungen werden, disqualifiziert sich selbst, denn die Leute werden plötzlich zu einem Vertrag mit Leihgerät genötigt, für fast zwei Jahre teilweise.
    Wer dann nicht dazu Stellung nimmt, wie ein Pairing der SIM-Karte an ein Nokia 3110 im 24-Monatsvertrag ohne AGB zu werten wäre oder auf die Vorschrift der AGB, nur entliehene Receiver dürfen ausgetauscht werden, mit keiner Silbe antwortet und immer laufende Verträge mit Neukunden vermischt, will gar nicht seriös argumentieren, sondern vertritt andere interessen. Medienmogul, du weißt, wen hier im Forum ich so meine...

    Ansonsten gilt natürlich Datenschutz, aber gern auch einiges per PN. Eine Feststellungsklage in deiner Sache klingt interessant, bis zum 16.03.2016 :) gibt es da auch ein Ergebnis...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. August 2015
  4. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

    Registriert seit:
    3. August 2008
    Beiträge:
    3.350
    Zustimmungen:
    188
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    So wie ich das sehe, fallen alle deine Argumente wie ein Kartenhaus zusammen, wenn ein Gericht der Meinung ist, dass der von Sky kostenlos gestellte Receiver keine wesentliche Vertragsänderung ist. Viele oder sogar fast alle sehen es hier anders (zumindest wenn man bisher keine Sky-Hardware hatte), aber wir sind kein repräsentativer Querschnitt der Gesellschaft und kein Richter.
    Ich sehe durchaus die Gefahr, dass ein Richter die kostenlos gestellte Hardware für einen Vertrag über PayTV für nebensächlich hält. Entweder weil er die Meinung von Sky teilt oder weil es der schnellste Weg ist dieses, für ihn unwichtige Thema, vom Tisch zu bekommen. Letzteres Hoffe ich zwar nicht, aber bei manchen was man so liest hat man diesen Verdacht. Persönliche Erfahrungen dazu habe ich aber keine... Ich drücke dennoch mal die Daumen. Das Risiko scheint ja finanziell Überschaubar.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Kläger nutzt z.B. drei HD1000 im Haushalt für mehrere Pay-TV-Anbieter, im Arbeitszimmer auch einen eigenen Receiver mit 3 TB Festplatte und Vernetzung mit anderen Zimmern, mit Alphacrypt Light oder Supercam ohne illegal aufgespielte Software.

    Was wird von Sky kostenlos gestellt? Der kundeneigene Festplattenreceiver wird für 149/248 EUR getauscht laut sky.de. Für Schlafzimmer kommt kostenloser Ersatzreceiver nur bei Buchung einer Zweitkarte zu 24,90 EUR monatlich.

    Wie nutze ich zweites Abo am Festplattenreceiver künftig? Und wer bezahlt den Techniker, der die Drehanlage umbaut für HighTech made by Sullivan, upps Schmidt..

    Und in Österreich muss der Kunde mit neuem Sky-Modul künftig bei Umschalten von ORF auf Sky aufstehen und das Modul am TV umstecken, wenn er nur einen CI/CI+ am TV hat...
    (ORF wird laut Sky-AGB auf V14 nicht mehr freigeschaltet, wenn der Kunde CI+ nutzt, gibt immer noch Ausnahmen.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. August 2015
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.726
    Zustimmungen:
    32.544
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    So viel Theorie. Das müsste geprüft werden, das ist nicht koscher, das geht so nicht. Und von Juristenseite.....nüscht. Wie seit 2 Jahren Und die Zeit läuft für Sky. Kommt denn nochmal irgendwas Greifbares oder wird 2018, Jahre nach Pairing 2, immer noch darüber diskutiert ob ein Leihreceiver 2015 in Ordnung war?
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Ich schrieb schon, das Gericht hat Sky auferlegt, bis Ende September alle Argumente gegen die Klage (Vertragserfüllung, hilfsweise Sonderkündigung durch den Kunden) darzulegen. Dann wird im üblichen Zeitrahmen innerhalb paar Monate ein Urteil ergehen, wenn nicht ein Vergleich kommt. Kunde möchte keinen Vergleich. Wie sollte der auch aussehen? 2 Select-Tickets? Wenn Sky der Sonderkündigung zustimmt, ist die Klage gewonnen, Sky trägt die Gerichtskosten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. August 2015
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.292
    Zustimmungen:
    45.308
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Ende Mai, Ende Juni, Ende Juli, Ende August, Ende September, ....
    Ende November, der Umtausch der Geräte würde abgeschlossen, Nagra abgeschaltet und 98% der Kunden sind zufrieden.... Das ist mal meine Prognose... Alles andere glaub ich hier schlicht nicht (mehr).
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Der Kunde sitzt zu Haus, Sky weigert sich, ihm eine V14 zuzusenden, aber kassiert weiter das Geld, bis Ende 2016. Kunde bittet Richter um Hilfe.
    Wen interessieren 98 % oder Nagra?? Einfaches Vertragsrecht, 1. Semester.
    Muss der Kunde im laufenden Vertrag mit eigenem HD1000 und anderen Receivern jetzt einen Leihreceiver annehmen?

    Wenn es eine wesentliche Änderung ist, nicht. 1. Semester. Zumindest SoKü.

    Hier: Drehanlage, mehrere Abos, Kinderzimmer, Internetradio, HbbTV, Multimedia....

    Wen interssieren 98 %?
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

    Registriert seit:
    15. Januar 2001
    Beiträge:
    67.726
    Zustimmungen:
    32.544
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (V)

    Den "in Kürze passiert was" Status hatten wir hier auch schon mehrmals. Und wenn wirklich was seitens VBZ oder Richter passierte wars ein "sehen keinen Handlungsbedarf" oder "da gucken wir 2017 mal nochmal drüber".
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.