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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Es resettet sich nur etwas, wenn du die Festplatte "vergünstigt" nachorderst.
     
  2. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    "Spaß am Morgen" ist ein anderer Thread.:D Ne, aber im Ernst. Entscheidend ist der Inhalt der "Auftragsbestätigung". Steht dort drin, "... gern bestätigen wir die Rücknahme Ihrer Kündigung und die Fortsetzung Ihres Vertragsverhältnisses...", gelten richtigerweise die "alten" Vertragsbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart. Ansonsten wird mit der "Verlängerung" ein neues Vertragsverhältnis zu neuen Konditionen begründet, da das alte durch die Kündigung beendet wurde.
     
  3. whocaresanyway

    whocaresanyway Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich weiß nicht, was in Deiner Verlängerungsbestätigung drin steht, aber bei mir steht wörtlich "Ihr Abonnement startet ab dem xx.xx.2013 von Neuem.". Das ist vom Wortlaut also gerade keine Verlängerung, sondern ein neuer Vorgang (und bei mir nirgendwo ein Einschluß der AGB, weit und breit...)
     
  4. Sam Hot

    Sam Hot Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Genau so isses!:D

    Wenn ich Brian Sullivan wäre, würde ich als erstes meine eigene Rechtsabteilung verklagen wegen grottenschlechter Beratung, da is viel mehr zu holen, als bei uns armen Zwangsreceiver Verweigerern:winken:

    Ich geh mal davon aus, dass keiner der jährlichen Kündiger die AGB als Bestandteil seines Vertrages hat...

    P.S.: Ich werde mit Spannung verfolgen, ob und wie sich unser König L. zu diesem Thema äußert
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2015
  5. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Sky hat mir das aber wörtlich in einer Mail so geschrieben:

     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wie gesagt, juristisch bedeutungslos. Der allgemeine Effekt dieses angeblichen "Zurücknehmens" ist ja, den Vertrag neu weiterzuführen ohne als Neukunde zu gelten. Den Kunden interessiert ja vorrangig die Preisseite.
    Trotzdem ist es dann de jure ein neuer Vertrag, denn eine ausdrückliche Erklärung wie weiter oben von toni66 erwähnt, gibt es ja nicht.

    Und jetzt könnten wir wieder die alte Geschichte mit der wirksamen Einbeziehung von AGB in den Fällen dieser "Kündigungsrücknahmen" anhängen.......aber das wollen wir nicht schon wieder, oder ? Nein, bitte nicht. :winken:

    Will ich auch nicht.......
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2015
  7. Sam Hot

    Sam Hot Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sag ich doch! Is schon ne lustige Truppe, die Rechtsabteilung von Sky:D
     
  8. Sam Hot

    Sam Hot Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Wusste ich nicht, dass das schon mal Thema hier war, ich bin noch nicht so lange dabei und dachte, ich hätte was ganz Tolles entdeckt:eek:
     
  9. Eheimz

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Die Schlingen ziehen sich noch enger für alle, die EMMs blocken. In diversen Foren sind weitere "Pairing-EMMs" bekannt geworden.

    Sky dreht hier mal wieder an den Stellschrauben...
    Es wird ungemütlich.
     
  10. Ludwig II

    Ludwig II Board Ikone

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    Da Telekom Entertain-Kunde keine Sky-Hardware,
    aber alle Sky-Programme auf einem Telekom MR 400 und vier Telekom MR 200.
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Fakt ist, dass juristisch eine rechtmässige Kündigung nicht zurückgenommen/widerrufen werden kann.
    Egal wie das kommuniziert wird, es entsteht ein neuer Vertrag.

    Lässt sich auch daran erkennen, dass als Vertragsbeginn das neue Datum gilt.
    Es mag sich wie eine Kündigungsrücknahme/Vertragsverlängerung anfühlen, ist aber ein neuer Vertrag.

    Bzgl. der Kommunikation der gültigen neuen AGB dürften aber Zweifel angebracht sein.
    Die alten AGB gelten nicht mehr, ob die neuen gelten, wenn sie nicht in geeigneter Weise kommuniziert wurden... keine Ahnung!
    Falls nicht wäre es ein Vertrag ohne AGB als Grundlage (geht das überhaupt?) und wo keine gültigen AGB sind, kann sich auch keine Partei darauf berufen; weder Sky noch der Kunde.
    Das ist zumindest meine persönliche Meinung dazu!
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2015
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