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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

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  1. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Die läßt sich auch ohne Sky nutzen und ist in manchen Situationen hilfreich; deshalb habe ich sie ja auch gekauft. Kostet ja auch nicht die Welt. Soviel ist mir ein Hobby schon wert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2015
  2. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hm, die Sky-Karte war kostenlos und man haftet auch nur mit(?) 30€. Demnach würde man a) einen kostenlosen 2TB Receiver verlangen können und im Notfall auch nur mit 30€ haften. :eek:

    So formuliert ist es ein Verstoß gegen die Klausel in der AGB und damit nichtmal Vertragskonform. :eek:
     
  3. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich hatte ja zur Haftung auch etwas geschrieben, Sky hat darauf nicht reagiert. Sondern lediglich das CI+ Modul bereits in meine Kundendaten eingetragen. Mal sehen, wenn sie es nun liefern. Ich mach da nichts mehr, die paar Monate Sky schaffe ich noch. Was die Haftung angeht, dürfte so Modul aber deutlich weniger wert sein als eine Sky+ Box. An die popligen 30€ für nur die Smartcard wird sie aber nicht dran kommen, schätze ich.
     
  4. UFLE12A

    UFLE12A Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Was für ein Unsinn ist das denn? Ich gehe ein Leihverhältnis über eine Sache ein und anschließend entscheidet der Verleiher wahllos, was er mir noch alles zuschickt und ich habe dafür, auch noch mit total überzogenen Preisen, zu haften?:rolleyes:
     
  5. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Also eigentlich impliziert die Aussage, dass man nicht für das CI+ Modul oder Receiver haften muss, da sich am Leihvertrag nichts ändern würde.
    Die Haftung der Leihsache zwischen Sky und dem Abonnenten umschließt ja nur die Smartcard...
     
  6. UFLE12A

    UFLE12A Junior Member

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  7. Christoph2703

    Christoph2703 Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Hat nicht hier irgendjemand mal einen Link gepostet über ein Urteil wo auch gesagt wurde das die Übersendung einer Smartcard keinen Leihvertrag darstellt?
     
  8. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    War bei mir im April 2014 so. S02 erst nach Aufforderung meines
    Anwalts wieder hell.
     
  9. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    ...wenn es so wäre umso besser. Aber ohne was Schriftliches ist ja immer schwierig. Das mit den 30€ für die Karte weiß ich auch nur, weil's mal irgendwo als Schadensersatz stand, wenn man sie nach Aboende nicht fristgerecht zurücksendet.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Für die Smartcard verlangt Sky 35 EUR Schadensersatz, wenn man keinen geringeren Schaden belegen kann, so die AGB. Der Kartentauch vor einigen Jahren kostete laut Kudelski nur paar Millionen DM oder EUR, bei 2 Mio Kunden damals, also pro Karte mit Porto ca. 3 oder 4 EUR. Der Schaden beträgt also niemals 35 EUR, die Sky zum Abzocken aufruft.

    Die Smartcard wird natürlich nicht an den Kunden verliehen, ist einfach nur natürlicher Bestandteil des Sky-Vertrags (wie ein Wohnungsschlüssel). Dies urteilte auch das OLG Wien im Jahr 2013 im Verfahren des Konsumentenvereins gegen Sky, wo 25 der 26 angegriffenen AGB-Klauseln für unwirksam erklärt wurden. http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2939&cHash=0da3dbf02319b09b6b796228256da476

    Man unterstellt irgendeinen Irrglauben, behauptet, der Kunde besäße noch SD-Receiver (mit oder ohne NDS) und müsse nun einen HD-Receiver bekommen. Auch wenn der Kunde ein HD-Abo nutzt. Selbst wenn der Kunde mitteilt, einen HD 1000 zu nutzen (mit Seriennummer), will Sky den Tausch durchziehen. Also geht es nicht um NDS und DVB-S2.

    Was die Zuordnung angeht: Dafür werden einfach die nach Bestellung, Vertrag und AGB zulässigen und vereinbarten eigenen Kaufgeräte "verboten", für die der Kunde viel Geld bezahlte. Wilder Westen? Wünsch Dir was?
    Die Zuordnung muss laut sky.de mit dem im Kundencenter hinterlegten Receiver erfolgen. Das ist der vertraglich vereinbarte Receiver, also oft ein Kundengerät.
    Diese einseitige Vertragsänderung ist natürlich eine wesentliche Vertragsänderung und nur zum Laufzeitende zulässig. Da Sky aber die laufenden Verträge wie bisher ohne Pflicht Leihgerät verlängert, widerspricht sich Sky selbst und auch die User hier müssen nicht sagen: "Ist doch sowieso nur für paar Monate."
    Wer sich im März 2014 wehrte und jetzt mit eigener Hardware für 24 Monate verlängerte, für den geht es um 36 Monate mit eigenem Receiver, für den er auch 2013 viel Geld bezahlte. Das lohnt sich doch!

    Da Sky an Neukunden weiterhin solo V14 für Nutzung in kundeneigenen alternativen Receivern ausgibt, brauchen wir das alles nicht diskutieren. Sky verhält sich vertrags- und AGB-widrig.

    20-30 Fälle wurden 2014/2015 berichtet, wo VZ oder Anwalt sich einschalteten und Sky die Leihreceiver zurückziehen musste, so auch von vielen Usern allein erreicht, wie bei mir auch. V14 solo ungepaired ohne Blocken seit Rücknahme Pairing im Mai 2014.

    EDIT: Geändert von Moderator: Ich sehe hier kein ehrliches, kundenorientiertes Unternehmensverhalten und sehe, dass Sky bewusst Kunden Märchen erzählt und nicht ernsthaft glaubt, dass man noch einen premiere-SD-Receiver nutzt, wenn man Film HD bucht.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. Mai 2015
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