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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Jede Karte bekommt nen gesonderten Leihreceiver. Deine Zweitkarte kommt also auch noch dran. Wann? Weiß wahrscheinlich noch nicht mal Sky selbst...
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Da sollte auch noch stehen:
    "Die Sendung wurde dem Empfänger per vereinfachter Firmenzustellung ab Zustellbasis zugestellt"
    Sky Paket falsch geleitet von DHL??? • Inoffizielles Kabel Deutschland-Forum
     
  3. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    aha, interessant, was es nicht alles gibt;)
    Obiges steht allerdings bei mir nicht im Track-Report seitens DHL, das wäre ja dann auch verständlich; aber egal, SKY hat mir ja den Erhalt bestätigt...
    und V14 läuft immer noch schön in HD:D

    Gruß
     
  4. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Ich habe geschrieben, dass es jemand Sky mitteilen soll. Ob es jemand macht - nunja, Freiheit und so.

    Mal davon abgesehen: schonmal die AGB von Sky gelesen und gemerkt, welche Einschränkungen und Verpflichtungen man hat? Z.B. darf der unbestellte Zwangsreceiver nicht außerhalb der Wohnung verwendet werden. Ich darf ihn weder modifizieren noch aufmachen. Muss er repariert werden, muss der Zwangsbeglückte die Portokosten tragen. Haftung von Sky bei nicht grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Und wenn ich das Ding nicht spätesten 2 Wochen nach Ende zurückschicke? Richtig, Schadensersatzansprüche.

    Und das ganze ohne Willenserklärung des Zwangsbeglückten. :eek:
     
  5. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    In Feucht ist das Verteillager, hier in Hamburg werden nur technische Probleme bearbeitet.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nö. Nicht in dem von mir zitierten Ursprungsposting, Komplettzitat:

    :eek:
    Wie gesagt, Äußerungen wie Deine sollte man vermeiden oder sie zumindest klar als eigene Interpretation und nicht als 100% Fakt darstellen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bei unbestellter Ware kann der Empfänger zur Verwahrung der Sache (bis zur Abholung durch Sky) verpflichtet sein, wenn man davon ausgehen kann, dass Sky sich im Empfänger irrte (wohl hier nicht) oder versehentlich den Receiver zuschickte. Absatz 2 des §
    Aber wenn der Kunde vorher sogar die Zusendung ausdrücklich ablehnte, kann Sky nicht irrtümlich geglaubt haben, er wolle die Ware. Also wenn eine Geschäftsbeziehung besteht, worauf Teoha argumentiert, kann man dies sicher als Indiz werten, dass Sky dachte, den Receiver schicken zu müssen wegen eines vertraglichen Vorgangs, aber wenn der Kunde dies sogar schriftlich ablehnte, Sky dies in einer Mail sogar bestätigt (!) ("Sie wollen den Receiver nicht? Schade, wir schicken ihn trotzdem" wie eine Drückertruppe), dann sehe ich keinen Raum für einen "Verwahrvertrag" zu Gunsten Sky oder eine sonstige Anspruchsgrundlage für Sky aus Absatz 2.
    Aber besser wäre trotzdem, man schickt das Ding auf Kosten von Sky zurück, weil sonst Pairing erfolgt mit Receiver, weil Sky dann Annahme des Receivers unterstellt.

    Der § ist insgesamt historisch gesehen recht neu und sieht tatsächlich recht krass den Verlust aller Rechte am unaufgefordert versandten Kaufgegenstand vor, den Firmen unaufgefordert Kunden zusenden. Keine Herausgabe, keine Verwahrung, keine Bereicherungsansprüche. Aber hier auch - auch wegen pairing - mit Vorsicht zu genießen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. April 2015
  8. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Du verkennst die Lage. :p

    Sky möchte von mir Geld haben für ein Produkt, das sie mir zur Verfügung stellen (Pay-TV).

    Dann unterbricht Sky aus eigener Veranlassung heraus die Zurverfügungstellung des Produktes und sagt: so, das machen wir jetzt anders.

    Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben geht das nur, wenn Sky berechtigte Gründe von erheblichem Gewicht hat und ich dadurch nur unerheblich beeinträchtigt werde.

    Deshalb ist Sky verpflichtet, seine Gründe offen zu legen. Wir leben in einem Rechtsstaat. Wenn Sky seine Karten nicht auf den Tisch legt, hält dies rechtlicher Nachprüfung nicht stand.

    Ich habe ihnen angeboten, das Vertragsverhältnis sofort in gegenseitigem Einvernehmen aufzulösen. Die Antwort von Sky ist hier x-fach kommuniziert worden: Wir räumen kein Sonderkündigungsrecht ein.

    Die bloße Möglichkeit, dass eine andere Verschlüsselung billiger sein könnte, gibt Sky nicht das Recht, mich auf neue Hardware umzustellen. Wenn es so wäre, wie du hier ins Blaue hinein spekuliert hast, hätten sie mir eine Solo V14 schicken können.

    Das wäre in Bezug auf das von dir herbei spekulierte Szenario zielführend gewesen. Die zunächst mündliche, später auch schriftliche Weigerung, mir eine Solo V14 zu schicken, spricht sehr dafür, dass du mit deinen Spekulationen völlig auf dem Holzweg bist. :p

    Warum schreibst du hier eigentlich mit? :confused:
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Du nahmst Bezug auf MBs Posting, das keine Nachfrage war.

    Ich ???? Als Fakt hingestellt ? Was ? Persönlichkeitsspaltung deinerseits ? Wo habe ich gesagt, das die Zusendung rechtmäßig ist ? Ich habe nur deine allgemein,einverbindliche Aussage geradegerückt, das man den Receiver einfach so entsorgen kann, bzw. sollte. Und selbstverständlich reicht ein "imho" aus um klarzustellen, das dass eine eigene, fehlbare Meinung ist. Etwas was du scheinbar nicht hast.

    Und meine Meinung zum einseitigen Leihvertrag kenn MarcBush z.b. sehr gut. Frag ihn.

    Ich schließe nicht aus, das es so ist. Oder anders herum. Habe ich auch nie behauptet, aber ich dringend von der nicht rückgängig zu machenden Vernichtung von Sachwerten ab.
    Und es bleibt mir schleierhaft, wie man sowas erwägen kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2015
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sky verhält sich krass.
    Da ist man als Kunde nicht der gute Vertragspartner, sondern greift auch zu krassen rechtlichen oder tatsächlichen Methoden.
    Die Briten betreiben hier eine Verrohung der alten hanseatischen Handelstraditionen und Werte (mal als Norddeutscher formuliert)...

    Dass Teoha einen Zwang zum Leihreceiver im laufenden Vertrag von Anfang an bestreitet, ist richtig.
    Der Hinweis von EinBenutzerName als Wertung nach 1.2.2 kann ja auch seinen Charme haben... :)
     
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