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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

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  1. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Dass Verträge in der Form, in der sie abgeschlossen wurden, erfüllt werden.

    Das berechtigte Interesse ist die gesetzliche Voraussetzung für die von Sky begehrte Vertragsänderung.

    Ich denke schon, dass sich ein Gericht mit den Rechtsgrundlagen des zu entscheidenden Verfahrens befassen wird.

    B.
     
  2. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Und ich bin überzeugt davon, dass Sky da noch die berühmte Karte ziehen wird, die das alles hinfällig werden lässt. Es wird zu keinem Urteil kommen. Nun rede ich mir aber nicht weiter den Mund fusselig und beende den Spam. Habe meinen freien Nachmittag nun genug damit gefüllt ;). Ich bin gespannt, was in den kommenden Wochen dazu noch zu hören ist.
     
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Lieber Marc,

    deinen Einsatz schätze ich sehr. Gestatte mir jedoch bitte folgende Anmerkung:

    In Satz 1 des Zitates steht: der Kunde hat nicht gekündigt.

    In Satz 2 steht, der Vertrag endet Ende 2015.

    Wie geht das denn? :confused:

    Hat dein Freund nun seinen Sky-Vertrag definitiv und regulär gekündigt oder noch nicht?

    Wie du weißt, halte ich es für zwingend erforderlich, dass der Kunde, der sich erfolgreich gegen Pairing wehren will, sein Abo zum frühest möglichen Zeitpunkt regulär kündigt.

    Bei einem regulär gekündigten Vertrag hat Sky kein berechtigtes Interesse daran, die Technik-Umstellung gegen den Willen des Kunden durchzusetzen.

    Vielmehr steht das eigenwirtschaftliche Interesse von Sky im Vordergrund, die Voraussetzungen zu schaffen, damit der Kunde seine Kündigung zurück nimmt und doch langfristig "an Bord" bleibt.

    Deswegen würde ich unter gar keinen Umständen mit einem ungekündigten Vertrag vor Gericht ziehen.

    Bei einem ungekündigten Vertrag verzichtest du auf eine wichtige Argumentationslinie zu deinen Gunsten.

    Ich stimme Sumisu zu, dass du vorher klären solltest, was dein Kollege will. Wenn er nicht wirklich bereit ist, dauerhaft auf Sky zu verzichten, sollte er die Klage zurück nehmen.

    Ein solcher Rechtsstreit führt meines Erachtens dazu, dass der Kunde und Sky auseinander gehen. Die Frage ist nur: wann? Ich halte es für relativ wahrscheinlich, dass Sky die sofortige Vertragsauflösung anbieten wird.

    Man sollte sich schon darüber im Klaren sein, dass Technik-Umstellungs-Verweigerer voraussichtlich nächstes Jahr um diese Zeit keine Programme von Sky Deutschland mehr sehen können.

    Für mich ist das okay, weil ich ja auch nicht mehr bezahle.

    Für mich ist es ein wichtiges Komfort-Merkmal eines Fernsehprogrammes, dass ich es aufnehmen kann und dass ich über die Aufnahmen frei verfügen kann. Dazu gehört, dass ich die Aufnahmen auf externe Festplatten verschieben oder über das Heimnetzwerk streamen kann und dass ich Top-Serien und Filme dauerhaft archivieren kann.

    Will Sky Deutschland mir diesen Komfort wegnehmen, will ich bei denen kein Kunde mehr sein.

    Es ist jetzt genau ein Jahr her, dass BSkyB auf National Geographic HD das Pairing Stufe 2 scharf geschaltet hat.

    Betrachte mich als Augenzeuge. Die Serie "Cosmos" habe ich noch von BSkyB in HD-Qualität aufgenommen. Dann kam Pairing Stufe 2 und es war Schluß mit lustig.

    Ich hab gestern wieder was von NGC HD aufgenommen, aber auf einem ausländischen Kanal, der weder zu Deutschland noch zu England gehört. Da geht das vorläufig noch. NGC ist ein amerikanischer Sender, der in Europa auf verschiedenen Plattformen angeboten wird. Ich zahle Geld an einen Dienstleistungsanbieter in einem EU-Partnerland, der seinen Kunden weiterhin gestattet, Aufnahmen extrem zu archivieren.

    Wie steht der Freund von MarcBush, der jetzt zu Gericht zieht, zu dieser Problematik?

    Bei einem ungekündigten Vertrag sollten sich MarcBush und sein Freund im Vorfeld Gedanken machen, wie sie nach der Scharfschaltung von Stufe 2 die abonnierten Programme ansehen wollen.

    Ich kann es euch verraten: gar nicht!

    In meinem Fall ist das völlig belanglos, weil die Scharfschaltung mit 100%iger Sicherheit nach meinem regulären Kündigungstermin liegt. Was immer Sky an berechtigten Interessen vorträgt, warum sie eine Technik-Umstellung durchführen wollen: Diese Argumente gelten für mich nicht, weil die Dinge in der Zukunft liegen.

    Mein Ziel ist ein Sonderkündigungsrecht für alle. Bei einem ungekündigten Vertrag auf Vertragserfüllung zu klagen, halte ich für kontraproduktiv. Eine Kündigung ist schnell formuliert und zur Post gebracht. Ich empfehle auf jeden Fall:

    So früh wie möglich kündigen! :winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. April 2015
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    "Solo V14 bis Laufzeitende" ist ja die Klageforderung, also kein Vergleichsangebot, sondern Anerkennung der Klageforderung.
    Dann ergeht ein entsprechendes Urteil gegen Sky, Kosten trägt Sky.

    Dann folgen innerhalb 48 h 4 weitere Klagen mit selben Inhalt.

    (Zur Erinnerung: Forderung ist: Re-Aktivierung der S02 oder Stellung einer solo V14 ohne Leihgerät bis Laufzeitende.)

    Dies lehnt Sky derzeit bei allen betroffenen Kunden ab, schickt in der Regel V14 nur mit Leihgerät raus. Manche Kunden entnehmen V14, Receiver zurück, aber die Freischaltung klappt oft nicht.
    Dieses Spiel macht Mandant nicht mit. Da Sky stur bleibt, Klage. Diese Forderung kann Sky anerkennen, dann gibt es Urteil gegen Sky.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sofort regulär kündigen. Gibt es einen schwarzen Bildschirm, Frist setzen und dann außerordentlich kündigen. :winken:
     
  6. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sobald die Klage anhängig ist, nehmen die Dinge den in der ZPO geregelten Lauf.

    Im vorliegenden Fall geht es dem Kläger um ein Urteil, entweder strittig oder per Anerkenntnis.

    Für Kulanz ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht ist es zu spät - falls Du das mit der berühmten Karte gemeint haben solltest.

    B.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ Medienmogul

    Da hast du Recht, war mir vorhin auch aufgefallen, aber so perfekt kann man nicht jedes Post ausformulieren. Also Vertrag im vorliegenden Fall ist zu 12/15 ordentlich vom Kunden gekündigt.
    Ich wollte ausdrücken, dass weder Sky noch der Kunde in der derzeitigen Situation ohne Bild deswegen gekündigt hätten.
    (Also keine fristlose Kündigung ausgesprochen von Sky oder dem Kunden.)

    Diese Präzisierung ist berechtigterweise nachzureichen:
    Sky und Kunde wollen den Vertrag bis Laufzeitende erfüllen, weder Sky noch der Kunde haben nunmehr außerordentlich gekündigt.
    (Die Frage ist nur, wie, also mit oder ohne Leihgerät.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. April 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Dann verliert Sky nach deiner Meinung und bisherigem Verlauf der Diskussion wieviele User? 56.000?
    Wird dies das Pairing stoppen? Ich fürchte, nicht.

    Lass uns vorher im Mai den Versuch der Klage machen, den ordentlichen Rechtsweg. Ein Kunde kann so das Sky-Kartenhaus einstürzen lassen.

    Wenn Klage vor Gericht scheitert, dann sollten wir ab Juni allen Kunden zur fristlosen Kündigung raten...
     
  9. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Würdest du dich bitte zu der Frage äußern, ob der Vertrag regulär gekündigt ist. Dann ist alles in Butter und deine Klage aussichtsreich. Sumisu sagt, dass Sky wahrscheinlich eine vorzeitige Vertragsbeendigung anbieten wird.

    Bei einem nicht gekündigten Vertrag ist es relativ belanglos, wann der reguläre Kündigungstermin wäre, wenn der Kunde in Wirklichkeit bleiben will.

    Also bekenne Farbe, wo die Reise hin geht. :D
     
  10. sumisu

    sumisu Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    ?!? eben war das noch "es geht um die rechtliche Klärung der Frage, ob man einen Leihreceiver nutzen muss im laufenden Verfahren."

    Das sind doch zwei komplett unterschiedliche Paar Schuhe. Echt beängstigend, wie sich das Blatt hier laufend wendet.

    Und in welcher Form ist Sky diese Forderung zugegangen? Gab es keine Reaktionen oder wenn doch: welche?

    Gem. der bisherigen Ausführungen behaupte ich, dass Sky sehr wohl noch die Reißleine ziehen kann. Womit sollte dieses Recht verwehrt sein? So, wie der Fall hier momentan vorgetragen wird, bezweifle ich die saubere Ausformulierung der Forderung. Wenn das alles so wasserdicht und klar ist, bitte ich um Veröffentlichung des bisherigen Schriftverkehrs. Oder spricht da irgendwas dagegen?

    Aber lasst gut sein. Nun ist meinerseits endgültig Schluss, da keine Zeit mehr. Ich glaube in der Sache an gar nichts, halte den Weg für falsch und was da an widersprüchlichen Detail zutage kommt, lässt mich doch sehr an Einzelkompetenzen zweifeln. Und stur ist in der Sache nicht nur Sky ;)
     
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