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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Natürlich begeht Sky hier eine arglistige Täuschung, um potentielle Kunden zu einem Vertragsabschluß zu bewegen, den sie ansonsten nicht gemacht hätten.

    Ein Leihreceiver aber auch nicht.

    Wenn Sky bei Neuverträgen/Verlängerungen klar auf die aktuelle Umstellung hinweisen und keine Solokarten (insbesondere S02) mehr herausgeben würde, nur dann wären sie glaubwürdig. Zusätzlich müßten sie freiwillig eine Sonderkündigung zum finalen Abschaltungs-/Umstellungstermin einräumen. Bis zu diesem Termin haben sie aber bei allen Bestandskunden ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

    So sieht die Rechtslage nach meinem Empfinden aus. Und sicher nicht ohne Grund scheut Sky eine richterliche Entscheidung.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @ horud
    Immer wieder dasselbe zu posten...
    Wenn Sky bei Vertragsschluss die Kunden täuscht (durch Unterlassen der Aufklärung über wesentliche Bedingungen) und so den Kunden irrtümlich glauben lässt, er könne einen teuren Vertrag mit eigener Hardware nutzen, jedoch dann die Smartcard mit seinem Gerät nicht hell wird und Sky kein SoKü akzeptiert, sich so ein Vermögensschaden des Kunden deckungsgleich mit dem Vermögensvorteil von Sky bildet, dann ist der Betrugstatbestand erfüllt, sogar der nach Absatz 3.
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Kurz und knapp nein, weil der Abonnent jederzeit durch Annahme der Gerätschaften, durch die ihm kein materieller Nachteil entsteht, verhindern kann, dass die Smartcard nicht mehr ordnunggemäß arbeitet. Daher kann es logischerweise kein strafrechtlicher Betrug sein, wenn der Kunde von sich aus den angebotenen Receiver ablehnt und infolge desssen der Bildschirm dunkel bleibt.

    Zivilrechtlich ist der Fall wie schon oben erläutert, anders zu sehen.

    Als Jurist solltest du das wissen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  4. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Falsch, die Smartcard wird so oder so abgeschaltet. Der Receiver hat mit der Abschaltung nichts zu tun. Die neue Smartcard wird in den vorhandenen Gerätschaften nicht mehr funktionieren. Eine Pflicht das Sky-Programm mit diesem Zwangsreceiver sehen zu müssen, ergibt sich nicht aus den AGB.

    Wenn dieser Vorgang nicht vor Vertragsabschluss dem Kunden kommuniziert wurde und auch erst nach der Widerrufsfrist durchgeführt wird, ist es arglistige Täuschung. Und im großen Stil dann Betrug.
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein, die Karte erhält beim Pairing kein Abschaltungssignal. Technisch gesehen läuft sie einwandfrei weiter, da sie auftragsgemäß das CW nur entschlüsselt, wenn sie im entsprechenden Recveier steckt. Steckt sie in einem fremdem Receiver, gibt sie weisungsgemäß das CW nicht frei. Das ist keine Abschaltung. Denn um dieser Weisung Folge zu leisten, muss sie ja erst einnmal funktionieren
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  6. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Meine S02 Karte wurde abgeschaltet. Dieser Vorgang ist vollkommen losgelöst von der Zusendung des Zwangsreceivers mit gepairter neuer Karte. Solange die Nagravision-Verschlüsselung aktiv ist, hätte es auch meine S02 Karte sein können. Dieser Abschaltvorgang und die Nichtverwendbarkeit der neuen Karte in meinen zugelassenen Empfangsgeräten, entsteht mir natürlich ein Vermögensverlust bzw. ein Schaden.

    Genauso sieht es auch bei Leuten aus, die schon eine NDS-Karte haben. Der Zwangsreceiver ist nicht durch die AGB gedeckt.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nö, weil deine Nagra-Karte aussortiert wird, bekommst du ja ne neue Karte samt Receiver. Folgst du den Anweisungen, hast du genau null Komma null Sekunden eine Unterbrechung. Somit kommt Sky auch hier jederzeit ihrer Verpfllichtung nach, dir die Entschlüsselung zu ermöglichen.

    Ein Anrecht auf ein bestimmtes Verschlüsselungssystem hast du nicht. Wenn du die Annahme des Receivers und der Smartcard verweigerst, dann ist das erst einmal dein Bier. Aus strafrechtlicher Sicht kann dadurch weder ein Betrug noch ein Vermögensschaden durch Sky entstehen, den hast du dann selbst zu verantworten. Sky hat in diesem Fall alles Notwendige getan, um dir die Verschlüsselung auch in Zukunft zu ermöglichen.

    Zivilrechtlich ist das wie gesagt ein anderes Thema.

    Eine Abschaltung der NDS-Karte findet technisch nicht statt, wie oben schon erläutert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  8. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Du musst wirklich bei Sky arbeiten - die sind auch nie auf das Eingegangen, was ich denen geschrieben haben.

    Also nochmal:
    Die Abschaltung meiner Nagra-Karte vor der realen Abschaltung des Systems hat nichts mit der Übersendung des Zwangsreceivers zu tun. Dies ist eine Nötigung von Sky und reine Drückausübung. Solange die Verschlüsselung aktiv ist, hätte Sky bei Widersspruch die Karte nicht deaktivieren dürfen.

    Fakt ist, dass ich das Sky-Programm natürlich nicht weiter empfangen konnte, da ich nur einen Sat-Strang habe. Da ich bei Vertragsabschluss meiner Verpflichtung nachgekommen bin und für den Empfang gesorgt habe, sind alle Änderungen innerhalb der Laufzeit nur zu Lasten von Sky zu erfolgen. Da bei mir kein Techniker vorbeikam, der kostenfrei einen 2TB Receiver mit Installation einer neuen Sat-Anlage vorgenommen hat, hat Sky nicht dafür gesorg, dass ich das Programm entschlüsseln konnte.

    Das deine Logik falsch ist, solltest du anhand folgendem Beispiel selbst erkennen:
    Sky sendet einfach einen Kabel-Receiver mit Karte und sagt: Sie können ab heute nur noch über ihren Kabelanbieter sehen. Damit wären sie nach dir ebenfalls im Recht, da ich die Verantwortung für die Installations des Empfangs trage...
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein, ich erkläre dir nur geltendes Recht. Da spielt es keine Rolle, ob ich bei Sky oder bei der Müllabfuhr arbeite, das Ergebnis ist das selbe.
     
  10. MarkusTysen

    MarkusTysen Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    So wird es auch kommen!
    Sky wird das Pairing durchziehen komme was wolle und diejenigen die kein Sky Receiver haben/wollen kündigen...

    MfG
     
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