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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Widerruf -> Vertrag zu Ende. Was soll da gehen ?
    Kartensperre bei Modulnutzung entfernen lassen ? Unrealistisch.
     
  2. katzl

    katzl Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    ja, ist die selbe Masche, die die CCA draufhaben, und nach der Widerrufsfrist schicken sie Dir den Drecksreceiver zu und versuchen Dich zu paaren...
    aber, ich lasse mich gerne vom Gegenteil übezeugen, glauben tue ich nicht dran..
     
  3. Braunbär

    Braunbär Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Na ja,
    wer ein pairing einschaltet wird es ja auch wieder entfernenkönnen.

    Ih melde mich falls Sky sich bei mir meldet.
     
  4. srumb

    srumb Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das kann nicht sein, Eike sagt, dass Sky nicht pairt ...
     
  5. starhunter71

    starhunter71 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Hört doch mal bitte mit den gegenseitigen Provokationen auf und das ist an beide Seiten ( Mod - User) gerichtet, dass ist ja echt wie im Sandkasten hier :(


    Entweder wird hier in Dauerrotation immer das Gleiche daher gebetet oder sich gegenseitig angemacht ...... Informationsgehalt zum Thema Pairing = 0,0000
     
  6. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Sky will erst versuchen die Querulanten weichzukochen (überzeugen) ehe man diese rauswirft.

    Wenn man die Sonderkündigung WIRKLICH will kann man diese recht Problemlos mit Hilfe der Verbraucherzentrale durchsetzen.
     
  7. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    das wäre mir aber dann nicht entgangen... liegen ja am Kiosk & Co aus, und zum anderen haben die genannten Blätter sehr gerne über Linuxreceiver berichtet...:rolleyes:
     
  8. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Viele haben doch schon die Sky-Receiver bekommen, nutzen aber bisher trotzdem eigene Receiver, also auch wie Eike...
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Bitte nicht mit rechtlichen Begriffen um sich werfen, wenn man nicht weiß, wovon man spricht.

    Denn der Straftatbestand des Betrugs ist ein reines Vermögensdelikt. Es muss eine rechtswidrige Bereicherung vorliegen, bzw. es muss ein materieller Schaden entstehen.

    Vertragliche Verpflichtungen nicht zu erfüllen, ist grundsätzlich kein Straftatbestand. Die Folgen hiervon regelt das Zivilrecht, nicht das Strafrecht. Bspw. Schadenersatzregelungen.

    Einzige Ausnahme hier ist der sog. Eingehungsbetrug. Wenn eine Vertragspartei bereits bei Vertragsschluss weiß, dass sie ihre Verpflichtung aus dem zu schließenden Vertrag nicht erfüllen will oder kann und den Vertragspartner hinsichtlich ihrer Absicht täuscht, um sich zu dessen Vermögensnachteil einen eigenen Vermögensvorteil (!) zu verschaffen.

    Klassisches Beispiel ist das insolvente Unternehmen, das schon bei Bestellung eines Produkts von vorne herein weiß, dass es die Rechnung nicht bezahlen wird.

    Davon kann hier natürlich nicht die Rede sein, da Sky zu jeder Zeit seinen vertraglichen Pflichten nachkommt (= Entschlüsselung des Programms gegen Entgelt) und sich auch keine Vermögensvorteile verschafft. Es entsteht auch niemandem ein materieller Schaden. Auch nicht beim Pairing, da Sky dir die entsprechend notwendigen Gerätschaften zur Entschlüsselung des Programms jederzeit bereitstellt, insbesondere die Smartcard. Darunter fällt auch die zur Verfügungstellung notwendiger Receiver (die Grundversion kostenlos), wie es aktuell ja passiert. Sie tun aus ihrer Sicht alles Notwendige, um dir die Entschlüsselung zu ermöglichen. Der eigene Reciever geht dadurch nicht kaputt.

    Daher kann hier kein Betrug stattgefunden haben, auch keine arglistige Täuschung.

    Wenn du den Receiver ablehnst, ist das dein Bier, Du hast als Vertragpartner nicht nur Rechte, sondern auch (Mitwirkungs-) Pflichte. Lehnst du diese Mitwirkung ab, so kann logischerweise kein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen.

    Das nur zur Abgrenzung zum Zivilrecht. Ein ao Kündigungsrecht hat man ja, weil niemand einen Zwangsleihvertrag zumlaufenden Vertrag dulden muss.

    h.
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. April 2015
  10. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Natürlich verschafft sich Sky "Vermögensvorteile", da sie die Leistung einstellen, aber weiterhin Geld haben wollen.

    Des Weiteren werden erstmal alle "von Sky zugelassenenen" Empfangsgeräte Vertragsbestandteil - genauer diese, mit denen das Programm mit der von Sky überlassenen Smartcard entschüsselt werden kann. Sky kann bei Vertragsabschluss einen bestimmten Receiver zur Pflicht machen. Sollte dies nicht geschehen, dann sind Receiver vom Kunden verwendbar, die mit der Smartcard umgehen können.

    In den AGB ist nichts anderes geregelt. Und da die Beschaffung dieser Empfangsgeräte bei Vertragsabschluss in meinem Verantwortungsbereich liegt, kann eine nachträgliche Änderung nicht von Sky herbeigeführt werden.
     
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