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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 29. März 2015.

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  1. rob1

    rob1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    So wenig cardsharer gibt es garnicht mittlerweile kann jeder depp ein cardsever betreiben.
    sehr viele sharen auch im famielenverbund eine Karte und Vater,Schwester,Bruder schauen alle mit.schau mal in den Foren dich mal um
    Es geht fast nur um cardsharing.
    Sehr viele kleine satläden bittet sowas unter der Hand an.
    Nicht umsonst verkaufen sich die linuxboxen wie heiße Semmel.
    Irgendwann ist auch für Sky genug.
    Und das ist auch richtig das ist kein Kavaliersdelikt sondern Diebstahl.
    Lg Rob
     
  2. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    ...Amen...
    In meinen Augen zählt das Gesamtpaket, d. h. die Hardware spielt auch eine Rolle, ansonsten könnten wir ja zum Einheitsreceiver übergehen. Vielleicht ist das aber genau mein Problem, ich bin nicht in der DDR aufgewachsen, wo es "Einheitsware" gab, man 10 Jahre auf ein Auto warten musste, etc. Sky sollte wie jedes andere Unternehmen auch, eine gewisse Transparenz zeigen und sich gefälligst an die Gesetze und eigene Verträge halten.
     
  3. rob1

    rob1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @Toschwil

    Dann zeige mir dein Vertrag wo es drin steht das du mit Receiver xy über die gesamte
    Vertragszeit schauen kannst.
    In der ddr gab es nur Trabi hie gibt's viele Anbieter.
    Lg rob
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. April 2015
  4. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Das stimmt nicht. Es gab auch den Wartburg und für bessergestellte den Lada (oder sogar Volvo) als Import.
     
  5. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)




    Nee, zeig Du mir den Sky Vertrag, wo die Leihgerätepflicht drin steht...
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Nein, und du weißt es selbst, dass man seine Hardware bei Sky bisher oft selbst kauft, deshalb gibt es diesen Thread ja. Man entscheidet bei Abo: Nehme Leihreceiver A, B oder C oder NUR SMARTCARD, NUTZE EIGENEN RECEIVER.
    Den kaufte ich für 500 EUR, genauso hab ich meinen Handyvertrag auch vereinbart.
    Hast du ein Handy von deinem Anbieter? Gibt es auch, man kann auch Sky mit Sky-Receiver buchen oder mit Entertain als IPTV.

    Dieser Thread dreht sich hauptsächlich um Kunden, die eigenen Receiver vertraglich vereinbarten, nicht Leihgerät.

    Würdest du dir auch das Handy vorschreiben lassen als Leihgerät, wenn du bisher ein selbst gekauftes nutzt, Vertrag läuft noch 21 Monate? Einfach kündigen und iPhone nach 22 Monaten aus dem Schrank holen?
     
  7. stoepsel71

    stoepsel71 Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Das ist doch Unsinn.

    Du bestellst Dir das IPhone z.B. bei Amazon für 500 Euro, nackt, ohne Vertrag, ohne Simlock, usw.

    Danach bestellst Du Dir z.B. bei Vodafone einen Kartenvertrag, Laufzeit über 2 Jahre mit allem möglichen Brimborium (Flatrate-Simsen, Telefonieren bis der Arzt kommt, ...).

    Vodafone schickt Dir die Sim-Karte usw., und Du nutzt diese glücklich in Deinem IPhone für 1 Jahr.

    Nach diesem Jahr schreibt Dir Vodafone plötzlich, daß sie irgendwas an ihrer Technik ändern und Du deshalb eine neue Sim-Karte zusammen mit einem alten Nokia-Knochen (Neugerät) bekommst, worüber Du Dich laut Vodafone total freuen solltest, da Du ja ein nagelneues Handy erhältst. Die Sim-Karte funktioniert allerdings nur noch in dem Nokia-Knochen, Dein IPhone hat ausgedient.

    Das würdest Du doch auch nicht lustig finden.
     
  8. rob1

    rob1 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    @bdroege


    Naja als ich da war habe ich nur Trabi gesehen und die paar Lada waren angeblich
    Von den sowjetischen Brüdern die in der ddr stationiert waren.
    Jetzt aber Schluss ist off topic.
    Rob
     
  9. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)


    Ob und unter welchen Umständen der Inhalt abgeschlossener Verträge verändert werden kann, ergibt sich aus den hier schon häufig genug zitierten Bestimmungen des BGB.


    B.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (III)

    Im Gesetz steht, dass Verträge einzuhalten sind, wesentliche Änderungen können mit Zustimmung beider Seiten erfolgen. Denk an deine anderen Verträge. Du bekommst plötzlich eine Bild der Frau statt Autobild, auch okay? Dein Vermieter teilt dir plötzlich mit, den Keller darfst du nicht mehr nutzen. Steht im Mietvertrag, dass der Keller auf Ewigkeit vermietet wird?
    Da steht: Mitvermietet wird ein Kellerraum. Aber wie lange?

    Gesetz: Dauerschuldverhältnis bleibt, wie bei Vertragsschluss vereinbart.

    (doppelt)
     
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