1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Magnesium

    Magnesium Senior Member

    Registriert seit:
    8. April 2004
    Beiträge:
    324
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Anzeige
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Die AGB werden schon alleine durch die Tat verletzt, aber ohne Wissen darüber kann Sky natürlich nichts dagegen unternehmen. Das ändert aber nichts daran, dass der Kunde vertragsbrüchig wird. Es ist genauso wie bei Straftaten, man verstösst alleine schon durch die Tat gegen das Gesetz, nicht erst dadurch, dass man erwischt wird.

    Ja mit einem Modul, welches dann auch die PIN abfragt, dann gilt aber ja das Modul als Endgerät.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Für Neueinsteiger mal meine Links in der Signatur querlesen als Einstieg und sich hier im umstrittenen Thread nicht durch einzelne Aussagen, die hier täglich kommen, irritieren lassen, sondern mitdenken...

    Pairing ist nur mit dem Receiver möglich, der in den Kundendaten hinterlegt ist, sagt Sky selbst. Also vermeidet man Pairing, wenn man ein Leihgerät vermeidet!
    Wer einen Leihreceiver hat, sollte ihn an Sky zurückschicken, wenn er nicht gebraucht wird.
    Wer einen Leihreceiver zugeschickt bekommen soll, kann das Gerät zurückgehen lassen und nur die neue Smartcard V14 behalten, die meist im Paket liegt.

    Weitere Fragen hier im Forum oder auch gern per PN:
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Februar 2015
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Mach es nicht so dramatisch. Die AGB zum Jugendschutz verbieten dem Kunden nur, den Jugendschutz zu deaktivieren. Die Nutzung eines alternativen Receivers mit Deltacam ist durch diese Klausel noch nicht berührt. Erst das Deaktivieren des Jugendschutzes im Modul wäre dann der Verstoß.
    Frage: Im kinderlosen Haushalt stellt der User im Modul den Jugendschutz auf die schwächste Stufe (nur für Inhalte FSK18 wird PIN verlangt), ist das Verstoß gegen AGB? Hoffe, es war verständlich: Kunde kann machen, was er will, kann niemand kontrollieren, schon gar nicht im kinderlosen Haushalt.

    Und alternative Geräte verhindern an sich nicht den Jugendschutz. Sky ist nicht die Polizei, die kontrollieren muss, ob der Kunde ein graues Modul oder brav den HD 1000 nutzt, sondern muss - soweit ist es zumutbar - das Programm mit einem Jugendschutz ausstrahlen. Zu empfehlen wäre natürlich eine Verschlüsselung, die auch mit legalen, verbreiteten Receivern und Modulen (mit Jugendschutz) entschlüsselt werden kann. Dann kauft man sich ein typisches Gerät von Philips oder Technisat oder Panasonic und nutzt die Smartcard mit Jugendschutz, weil die Geräte die Verschlüsselung schon eingebaut haben (Conax oder Viaccess...).

    Zertifizierte wenige Geräte am Markt verlangt der Jugendschutz nicht.

    Und da Sky weiterhin solo V14 ausgibt, werden weiterhin alternative Geräte zum Empfang zugelassen. Seriennummer verlangt Sky nicht.
    Somit ist die Nutzung alternativer Geräte natürlich, da auch mit Zustimmung und Genehmigung von Sky (= zugelassen), kein AGB-Verstoß.
    Wenn Kinder im Haus sind, sollte man natürlich Jugendschutz beachten und anderes auch nicht Sky mitteilen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Februar 2015
  4. sumisu

    sumisu Senior Member

    Registriert seit:
    4. November 2007
    Beiträge:
    323
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Das entspricht ja auch meinem Ziel.

    Übrigens mal ein Update meinerseits:

    Nach dem Standard-Inkassoprozess hat nun der RA (Rainer Haas und Kollegen) seine Vertretung für Sky angezeigt. Schon gleich die Forderungsaufstellung (Schadenersatz + Gebühren) war falsch. Spielt aber ohnehin keine Rolle.

    Kurz nach dem Schreiben haben die dann auch noch versucht, mich telefonisch zu erreichen. Was aber nicht gelungen ist, da nur meine Frau zuhause war. Die hat dann nur sachlich nachgefragt, um was es denn ginge und wurde von denen gleich angeblafft. Auf erneute Nachfrage, da sie mir ansonsten ja nichts ausrichten kann, haben die einfach aufgelegt. Also genau das Niveau, was man auch von Sky hin und wieder kennt.

    Ich hatte den Sachverhalt bereits im Vorfeld meinem Anwalt übergeben und nach dem Telefonat hat der sich dann gestern erstmals schriftlich bei denen gemeldet. Zusammengefasst mit Darlegung, dass kein Vertrag (mehr) besteht, die Forderungen ausdrücklich bestritten werden (unter Androhung einer negativen Feststellungsklage).

    Harren wir der Dinge, die da noch so kommen. Ich werde das zumindest so lange ausreizen, bis Sky mir schriftlich den Verzicht sämtlicher Forderungen anzeigt. Sollte es bis zum Verfahren kommen, werde ich das nicht scheuen. Dafür haben die mich zu sehr geärgert.

    Ergibt sich was neues, werde ich das posten...
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Meld dich dann vorher, bin da sehr interessiert, auch um Tipps zu geben.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ja richtig, dazu bedarf es der Feststellung, dass der Zwang zum Leihreceiver für Kunden mit Vertrag "Nur Smartcard" eine wesentliche Vertragsänderung darstellt.

    Gibt ja reichlich geldwerte Nachteile, so den Zwang zur Zweitkarte, wenn man weiterhin zwei TV im selben Haushalt abwechselnd nutzen möchte (ohne den Receiver mit Festplatte schleppen zu müssen..). Und die Haftung für das Leihgerät, Umbaukosten usw.

    Daneben wäre es wichtig festzustellen, ob es Sky zuzumuten ist, mit Pairing bis zum Laufzeitende zu warten, denn zeitliche Not besteht nicht, da weiter munter Verträge mit solo V14 herausgegeben werden. Dann wäre Sky gezwungen, vor Pairing erst alle Kunden langfristig zu informieren, neue AGB vorzulegen, jedem Kunden die freie Wahl zu lassen, den Vertrag abzuschließen oder zu verlängern.

    Neue Abos ohne Leihgerät als Lockmittel und dann späteres Pairing wären dann unmöglich.

    Im Ergebnis könnte das (ehrliche) Procedere den ganzen Pairing-Wahn kippen...


    @ Ecko
    Ja, sky paired weiterhin die Kunden, die einen Leihreceiver im Haushalt (in den Kundendaten) haben. Ohne Leihgerät (Sky-Modul oder Sky-Receiver) droht 2015 kein Pairing, das kann jeder Kunde selbst mitgestalten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Februar 2015
  7. Magnesium

    Magnesium Senior Member

    Registriert seit:
    8. April 2004
    Beiträge:
    324
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Mit einer Einstellung nur eine PIN für FSK18 zu verlangen, hebst du die Jugendschutzvorsperre für FSK16-Inhalte auf. Das ist ein klarer AGB-Verstoß. Natürlich kann der Kunde machen was er will und wird zu 99,9999999% keine Konsequenzen davon haben, darum geht es hier aber ja nicht. Ein Mord ist auch nicht legal, nur weil du nicht erwischt wirst. Sonst bist du doch auch so pedantisch in Details. Umgehung des Jugendschutzes ist Vertragsbruch! Dann aber an anderer Stelle darauf pochen, dass vertraglich nicht geregelt ist, welche Receiver denn nun zugelassen sind und dadurch vertraglich praktisch alles zugelassen sei, aber diesen Punkt zu verkennen ist scheinheilig. Vertrag und AGB sind also nur relevant, wenn dir der Passus gerade passt.

    Du hast den entsprechenden Passus doch selber im alten Thread in http://forum.digitalfernsehen.de/fo...gb-pairing-neue-hardware-800.html#post6885378 zitiert:
    Dies wäre die Jugendschutzsatzung, diese regelt nämlich die Jugendschutz-Vorsperre.

    Durch Nutzung von Hardware, die die Juschu-PIN nicht bei allen vorgesperrten Inhalten abfragt, hast du die Vorsperre aufgehoben und somit gegen die AGB verstoßen.

    Ist relativ irrelevant, aber stellt sicher, dass geregelt ist, dass der Kunde nicht einfach für 12-Jährige alle Inhalte durch die PIN freigeben darf.

    Aber die Ausstrahlung des Signals ist nicht die einzige Auflage aus der JSS, §6 regelt, dass auch die Software dafür aktuell gehalten werden muss und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Dies kann Sky aber eben nur für zertifizierte Module und Receiver.

    Sky nutzt aber Nagravision und NDS Videoguard, Sky stellt dir auch gerne ein "legales" Modul für NDS Videoguard zur Verfügung.

    Habe ich auch nie behauptet, dass es wenige sein müssen. Aber zertifizieren muss Sky dennoch, da anders §6 JSS nicht umsetzbar ist, Sky kann keine Software für Geräte zur Verfügung stellen, die sie ggf. nicht mal kennen.

    Soweit die Jugendschutz-Vorsperre gewährleistet ist, verstösst man als Kunde nicht gegen die AGB, ist sie nicht gewährleistet, hebt man die Vorsperre auf und verstösst gegen den Vertrag, verlangt aber im gleichem Atemzug, dass Sky sich an den Vertrag hält, den man selber bricht.
     
  8. onzlaught

    onzlaught Platin Member

    Registriert seit:
    10. November 2009
    Beiträge:
    2.678
    Zustimmungen:
    1.474
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Vu+ Uno 4k se an 48“ Philips LCD
    Pioneer VSX 930
    V14 in Sky CI+ Modul
    AppleTV 4k

    eigene Satanlage
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Kleiner Unterschied:
    ( direkter Bezug auf meinen "Fall" )
    Wenn Sky mir deren Zwangsreceiver aufdrückt, habe ich dadurch finanzielle Nachteile!
    Wo ist der Nachteil, egal welcher Art, für Sky, wenn ich mit einem nicht zertifizierten Gerät den Jugendschutz aushebele ?
     
  9. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

    Registriert seit:
    11. Oktober 2012
    Beiträge:
    2.861
    Zustimmungen:
    718
    Punkte für Erfolge:
    123
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ich gehe mal davon aus, dass alle Nutzer alternativer Hardware sich gesetzeskonform verhalten und den Jugendschutz den zumindest die meiste alternativer Hardware anbietet, natürlich aktiviert hat.

    Und damit ist alles AGB konform. Noch Fragen? :D
     
  10. -wolf-

    -wolf- Foren-Gott

    Registriert seit:
    6. April 2009
    Beiträge:
    11.475
    Zustimmungen:
    5.793
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    horuds Post steht vor dem Mod. Respekt :D

    Daran erkennt man die wirklichen Schwergewichte des Forums ;):winken:

    @Eike: Keine private Meinung mehr hier?
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.