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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. Magnesium

    Magnesium Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Betriebliche Übung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht. Zumindest juristisch dürfte sich das also nicht 1:1 auf das Vertragsrecht übertragen lassen.
     
  2. nu_81

    nu_81 Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Wenn ich hier immer wieder den selben Quatsch bzgl. geeignet usw. lese wird mir schlecht.
    Niemand kann sagen, das eine Dreambox, Humax 1000 oder was auch immer nicht geeignet ist da es einfach nie von Sky festgelegt wurde.
    Das hat man natürlich nur deshalb gemacht um mehr Kunden zu generieren.
    Man sieht ja auch, das selbst ein Label "geeignet für" (Humax HD1000) rein gar nichts bedeutet.
    Als ich im Dezember 2013 den Sky Vertrag verlängert habe, wer genau hat da eigentlich Sky von abgehalten in seine AB zu schreiben, das in Zukunft nur noch Leihgeräte funktionieren? So macht es die Telekom und jedes andere Seriöse Unternehmen es ja auch. Das Sky hier noch nicht von den Plänen wusste, kann mir keiner erzählen, denn das ist der eigentliche Grund für die 2-Jahresverträge.
    Sky ist selbst Schuld daran und das muss und sollte man auch nicht verteidigen.

    Ich habe das Leihgedöns zurück geschickt und seit dem ist Ruhe. Würde mich nicht wundern, wenn Sky mich auch noch bis November 2015 in Ruhe lässt.
    Und so bescheuert wie die sind, würden die auch noch still verlängern und mich nach der Widerrufsfrist erneut beglücken.
    Nur ist meine Kündigung zu ende des Jahres endgültig!
     
  3. sebastian00

    sebastian00 Junior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Lange Fragen.

    Ich habe im September 2014 die neue Technik von Sky erhalten, eine V14 und ein Sky Ci+ Modul. Darauf habe ich meinen Vertrag mit Begründung pairing gekündigt und die Bestätigung für Vertragsende November 2015 erhalten. Weiterhin habe ich ich die neuen AGB’s widerrufen und ebenfalls die Bestätigung erhalten dass weiterhin meine alten AGB’s gültig sind. Meine V14 läuft in einem Diablo Cam 2.3. und blockt auch alles komplett. Vor einer Woche habe ich das Sky Ci+ Modul mit Retoure an Sky zurück geschickt mit folgendem Text dazu:

    hiermit sende ich Ihnen das Sky Ci+ Modul zurück. Ich benötige Ihre Hardware nicht da ich meine eigene Hardware benutze mit der ich viel besser zu recht komme als mit dem mir von Sky zugesandten Sky Ci+ Modul. Ich bitte Sie darum das Sky Ci+ Modul in meinen Bestandsdaten aus zu tragen. Bitte schicken Sie mir keine weitere Hardware zu, da ich diese definitiv nicht annehmen werde. Laut meinem Vertrag bin ich nicht verpflichtet Hardware von Sky zu benutzen. Falls es zu Problemen kommen sollte und mir meine Smartcard abgeschaltet oder mit Hardware von Sky gepairt wird, werde ich mich an einen Anwalt und an die Verbraucherzentrale wenden. Mein Vertrag läuft noch bis 30.11.2015 und ist auch schon gekündigt und wird auch nicht verlängert. Bitte um Bestätigung des Eingangs des Ci+ Moduls. Entweder per Email oder per Schriftverkehr.

    Heute die Antwort von Sky:

    Widerruf Ihrer Vertragsumstellung

    wir bedauern Ihre Kündigung. Sie haben Ihre Sky Geräte bereits zurückgeschickt.
    Trotz Ihrer Kündigung haben Sie für gesamte Restlaufzeit Ihres Abonnements noch Anspruch auf das Gerät. Falls Sie sich doch entschließen sollten, Sky weiterhin zu nutzen, dann melden Sie sich bei uns: Wir sind 24 Stunden täglich unter 0180 6 11 00 00* für Sie da.

    Bis jetzt ist das Modul noch in meinen Bestandsdaten eingetragen, hoffe dass es bald nicht mehr aufgeführt wird. Heißt das dann dass ich wieder wie früher Kunde mit "only Smartcard" bis zum Vertragsende bleiben werde oder erwartet mich dann trotzdem wieder neue Hardware von Sky obwohl ich geschrieben habe dass ich definitiv keine Ware annehmen werde? Hatte ich für kurze Zeit durch das erste annehmen des Sky Ci+ Moduls andere AGB's, da im Antwortschreiben in der Überschrift "Widerruf ihrer Vertragsumstellung" steht? Und wie sieht es aus wenn das Sky CI+ Modul in meinen Daten gelöscht wird muss ich dann mit meinem Modul die emm's noch blocken, weil die können mich ja dann mit nichts mehr pairen. Was meint Sky mit "Falls Sie sich doch entschließen sollten, Sky weiterhin zu nutzen, dann melden Sie sich bei uns", kann ich doch weiterhin nutzen. Lesen die auch alles genau,schaut nicht so aus.

    P.S. Ganz vergessen zu schreiben,dass ich mich auf Antworten sehr freuen würde, das wäre echt nett von euch. Sorry, bin grad etwas zerstreut.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. März 2015
  4. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Um es mit einem Wort zu sagen:

    Die AGB sind UNBESTIMMT

    Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie in einem Gerichtsverfahren für unwirksam erklärt werden.

    Wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines solchen Verfahrens ist, lasse ich mal offen ...... .

    B.
     
  5. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    That's the spirit. Das gefällt mir! :D
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Die AGB können/würden nicht in ihrer Gesamtheit für ungültig erklärt. Immer nur die einzelnen Punkte um die es geht. Aber ansonsten, ja, korrekt.
    Besonders der letzte Satz.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    zu Zitat:
    Für den HD-Programmempfang hat der Abonnent einen geeigneten Digital-Receiver bereitzustellen...

    Immer im Kontext lesen. Hier ist gemeint, dass der Kunde für HD-Inhalte natürlich einen für HD geeigneten Receiver braucht.
    Klar ist das selbstverständlich und logisch, aber zu Beginn des HD-Zeitalters war es das nicht, und viele Kunden nutzen einen "für premiere geeigneten" SD-Receiver alter Generation und buchen HD-Option hinzu und ärgern sich, dass kein Gewinn sichtbar ist.

    Also: hier geht es um die Eignung zum Empfang von DVB-S2, ganz schlicht.


    Und zur "Zulassung": Keine behördliche Zulassung wie ein Auto für den Verkehr von der Zulassungsstelle zugelassen, sondern hier: "von Sky zugelassen", also eine rein private Zustimmung einer kleinen Firma, welche Geräte der Kunde im Laufe der Jahre nutzen darf. Immer im Sinne des Kunden auszulegen bei Zweifel. Wenn von Sky nirgendwo im Vertrag weiter eingegrenzt, weit auslegen. Also auch inkl. Alphacrypt. Deshalb ja auch in AGB der Hinweis, dass eine Einbindung in Netzwerke, Internet unzulässig ist. Aber im Rahmen der AGB genutzte Geräte werden nirgendwo weiter eingegrenzt, aber Sky könnte auf Grund dieses Vorbehalts bei Vertragsschluss Vorgaben machen, eine Seriennummer fordern. Bei Vertragsschluss.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. März 2015
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Du hast den Leihvertrag beendet bzw. der Vertragsänderung "Leihgerät" erfolgreich widersprochen. Da alles einseitig von Sky aufgedrückt wird, ist es nicht wirklich rechtlich einzuordnen, im Prinzip könnte ein Kunde das unbestellte Leihgerät auch in die Mülltonne kloppen... (besser nicht!)

    Andere AGB gelten nur, wenn man bei Vertrag oder Verlängerung neuen AGB zustimmt durch Annahme der AGB in Papierform/Mail oder Ankreuzen "Stimme AGB zu". Widerruft man den Vertrag innerhalb 14 Tagen oder widerspricht fristgerecht den zugesandten AGB, gelten die neuen AGB nicht. Allein durch Annahme des Moduls gelten keine neuen AGB.

    Blocken ist immer vorteilhaft, auch falls Sky erneut versuchen sollte, Hardware zuzuschicken und die Freundin das Paket leichtsinnig annimmt. Ich blocke nicht, weil ich kein Leihgerät in den Kundendaten habe, aber mit Blocken wäre mir auch wohler...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. März 2015
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ja!
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    ECM-Pairing hat nur einen Effekt: Kunden werden zu Pairing gezwungen mit einem Leihreceiver von Sky, mitten im laufenden Vertrag. Wie man das Kind nennt, ist zweitrangig. Das angestrebte und erzielte Ergebnis ist aus Sicht des betroffenen Verbrauchers zu bewerten: Zwang zum Pairing mit Leihreceiver.

    Zulässig? Guck ich in die AGB. Irgendwo unter "Smardcard" versteckt: Zuordnung zum (vorhandenen) Receiver ist möglich.
    Von Pflicht zu Leihreceiver steht da nichts.

    Ende der Prüfung: Pairing 2 fällt rein rechtlich aus im laufenden Vertrag ohne Leihgerät. 1.4.4 ändert nicht die anderen AGB-Klauseln zur Art des verwendeten Receivers.
     
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Es sind keine weiteren Antworten möglich.