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Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von horud, 26. Februar 2015.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ich seh' ja das ganze Schreiben von Sky nicht. Gab es denn eine "Kündigungsbelehrung"?
     
  2. ergo-hh

    ergo-hh Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ok, hier mal das ganze Schreiben (= Email):

    Sehr geehrter ....

    heute möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Sky Abonnement in Kürze an unsere neue Preisstruktur angepasst wird.

    Notwendig geworden ist diese Angleichung aufgrund der gestiegenen Aufwendungen für Programmlizenzen, Signalübertragung und die technische Infrastruktur.

    Allerdings haben wir unser Möglichstes unternommen, den zusätzlichen Betrag für Sie so gering wie möglich zu halten.

    Für Sie persönlich bedeutet dies demnach, dass sich der regulär zu entrichtende Standardpreis Ihres Abonnements zum 1. Mai 2015 um nur 2,09 Euro pro Monat erhöhen wird. Ihren individuellen Beitrag können Sie jederzeit unter sky.de/kundencenter einsehen.

    Weiterführende Informationen und Antworten auf alle wichtigen Fragen zur neuen Preisstruktur
    und zur Änderung Ihrer Vertragskonditionen haben wir zudem unter sky.de/konditionen nochmals für Sie zusammengefasst.

    Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß mit Sky.

    Mit freundlichen Grüßen


    Gruß ergo-hh
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Na gut, dort im link verweisen Sie dann doch auf die AGB und darauf, das es weniger als 5% sind.

    Also doch "Hinterlist" beim individuell gewählten Info-Termin für den Kunden und kein Kü-Recht wegen mehr als 5%.
     
  4. ergo-hh

    ergo-hh Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Schade (allerdings nicht für mich :)), dann kann ich das für meinen Schwager vorbereitet Einschreiben wohl in die Tonne treten :(.

    Trotzdem vielen Dank für eure Beiträge.

    Gruß ergo-hh
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    http://www.sky.de/web/cms/de/kundencenter-hilfe-faq-konditionen.jsp

    7. Verfüge ich aufgrund der Anpassung über ein außerordentliches Kündigungsrecht?
    Nein, aufgrund der Anpassung ihres Abonnements an die generell gültige Preisstruktur können Sie in diesem Fall nicht kündigen, da die Kostensteigerung weniger als 5 Prozent der zu entrichtenden Gesamtgebühr beträgt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren AGB.


    Sky (Deutschland) verweist also auf seine 5 % Vorbehalt der Preiserhöhung in den AGB, also dann kein Sonderkündigungsrecht.
    Eine Erhöhung von 2,09 EUR ist wohl im Bereich der 5 %. Auf gestiegene Programmkosten verwiest Sky ausdrücklich als Grund (Auf die Preisanpassungsklausel wird wörtlich nicht Bezug genommen, aber inhaltlich.)

    Ich hatte AGB widersprochen und noch nichts von Preiserhöhung gehört, ab wann in welcher Höhe gilt die denn allgemein?

    EDIT:
    Ihr wart schon schneller...
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ihr werdet leicht OT.
     
  7. ergo-hh

    ergo-hh Senior Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Wieso das ...? Der Threadtitel heißt doch 'Sky AGB, ...'

    Gruß ergo-hh
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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  9. Patrick S

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)

    Ja, fristgerecht kündigen und ankündigen, daß man die Annahme des Receivers verweigert. Daraufhin hat Sky bei mir auf den Versand des Receivers verzichtet. Das funzt wohl zumindest bis Vertragsende.
     
  10. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Sky AGB, Pairing, Neue Hardware (II)


    Das könnte aber bei den AGB-Verweigerern noch "Topic" werden, insbesondere, wenn hier wegen max. 2.09 Euro ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird - aber bei der Technikumstellung eben nicht. Hier gab es ja schon Berichte, dass Sky in diesem Fall die Preiserhöhung zum Ende einer Restlaufzeit legt, damit der Kunde nicht vorzeitig aus dem Vertrag kommt, sondern nur normal (fristgerecht) kündigen kann...
     
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