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Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Siddie, 6. November 2010.

  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Nein, dazu ist Sky technisch (noch) nicht in der Lage. Über Sat oder Kabel gibt es keine Rückkanaltechnik, die das melden könnte.
    Das du aber für den Zeitraum, an dem die Karte noch nicht bei dir war, nichts zahlen musst, ist logisch.
    Sobald die bei dir ist, kann Sky aktiveren und berechnen. Egal ob du sie aus dem Briefumschlag nimmst oder nicht.
     
  2. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Nein. Das können die nicht. Es gibt kein "Netz". Die Smartkarte entschlüsselt das Programm. Es gibt dazu keinen benutzen Rückkanal. Laut AGB startet der Vertrag mit Aktivierung der Karte, aber das erfolgt nicht vor Zusendung der Hardware. Hier ggfl. den Vertragsstart reklamieren.
    Wenn du also die Hardware erst von Sky am 03.01. erhalten hast und am 05.01. widerrufen hast, dann musst du diese 3 Tage zahlen.
    Abbuchung ist logisch, da zum Zeitpunkt des Buchungslaufes ja noch nicht klar war, dass du widerrufst und Abogebühren werden im voraus berechnet.
    Wenn du etwas kaufst, dann wird der Kaufpreis i.d.R. auch direkt abgebucht und nach erfolgreichen Widerruf erfolgt die Rückerstattung. Ein ganz normaler Vorgang...
     
  3. susi84

    susi84 Guest

    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Ich weiss ja nicht wie es bei anderen war, aber ich denke das es zur Zeit bei jedem Neukunden so ist wie bei mir.

    Man erhält den Karton und darin ist der Receiver und eine bereits aktivierte Karte. Dies schreiben die auch auf den Zettel an dem die Karte hängt.

    Hier der Text auszugsweise, von meinem Zettel abgelesen: Diese Smartcard ist bereits für den Empfang von SKY aktiviert.

    Damit erübrigt sich jede Spekulation wann die Karte aktiviert wird, denn sie ist es bereits. Fehlen tut nur das Freischaltsignal, welches mit dem einstecken und auf einen Abo-Sender schalten auf die Karte kommt.

    Meiner laienhaften Meinung nach, muss man im Fall eines fristgerechten Widerrufs, nur die anteiligen Abogebühren für die Nutzungstage zahlen, alles andere sollte eigentlich wegfallen, da ja der Vertrag als Berechnungsgrundlage nicht zustande gekommen ist bzw. durch Widerruf wegfällt.

    Davon abgesehen sollte es eigentlich so sein wie überall im Versandgeschäft. Schickt ein Kunde was zurück, bekommt er sein Geld wieder. Das funktioniert überall und ist auch kundenfreundlich. Schließlich zahlen die Kunden das Gehalt der vielen Angestellten, vom CCA bis zur Geschäftsleitung. Kundenfreundliches arbeiten & zufriedene Kundschaft zahlt sich langfristig aus.


    Edit----------------------------------------

    Mir ist noch was spekulatives eingefallen. Der Passus in den AGB bezüglich Aktivierung der Karte ist eventuell für die vielen Kartons die bei den s.g. Fachhändlern schlummern, also den Offline Händlern. Möglicherweise ist in diesen Paketen die Karte noch nicht aktiviert!
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. Januar 2014
  4. captaindyck

    captaindyck Silber Member

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    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Und woher hat Sky überhaupt Deine Kontodaten? Vermutlich hast Du sie im Bestellvorgang (Telefon/Internet) angegeben. Und vermutlich hast Du genau dort auch gleich Deine Zustimmung zum Lastschriftverfahren erteilt. Das war bislang immer so und ein separates Formular hat da niemand bekommen.

    Falls das Beilegen des Formulars nicht nur ein Versehen war, dann dürfte, wie ich bereits oben schrieb, die für Unternehmen verbindliche Einführung der SEPA-Lastschrift zum 1. Februar 2014 der Hintergrund für dieses zusätzliche Schreiben sein. Im Zuge dieser Einführung war es lange fraglich, ob zukünftig überhaupt die "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats" (also die Erteilung einer Einzugsermächtigung) über das Internet möglich sein würde, da davon ausgegangen wurde, dass zukünftig dies der Papierform mit Unterschrift des Zahlers bedürfe.

    Auf der Info-Seite zu SEPA der Dt. Bundesbank (www.sepadeutschland.de/faq) ist dazu zu lesen:
    Vor dem Hintergrund wundert es mich nicht, dass Sky für Lastschriften ab Februar gerne eine Unterschrift hätte!

    Aber: Erst im September 2013 hat die Deutsche Bundesbank für Deutschland dann klargestellt, dass auch zukünftig im Internet erteilte nationale Lastschriftmandate gültig sein und von den Banken eingelöst werden sollen. Wie bisher treffe jedoch im Zweifel den Zahlungsempfänger (hier: Sky) die Beweispflicht, dass ihm die Lastschrift vom Kontoinhaber genehmigt wurde. Kann er dies nicht, so dürfte wieder die oben genannte Frist von 13 Monaten drohen.

    Unabhängig davon, kannst Du natürlich das im Voraus zu viel abgebuchte Geld von Sky zurückverlangen und wirst es auch zurückerhalten. Für die 4 Tage (3.-6. Januar), die Receiver und Smartcard bei Dir waren, kann Sky jedoch die Abo-Gebühren verlangen. Genau das ist unter dem "Wertersatz" für eine "empfangene Leistung" bzw. "gezogene Nutzung" zu verstehen. Dafür, dass Du die Sachen gar nicht ausprobieren wolltest, kann Sky nichts. Vor dem Hintergrund hättest Du auch gleich die Annahme des Pakets verweigern oder noch am selben Tage retournieren können. Objektiv ist eben nicht feststellbar, ob Die Sachen ein paar Tage bei Dir eingestaubt sind oder ob Du nicht doch 4 Tage lang das Sky-Programm in vollen Zügen genossen hast.

    Und genauso wie Du verpflichtet bist, diese wenigen Tage möglicher Nutzung an Sky zu erstatten, ist auch Sky verpflichtet, Dir das restliche Geld zurückzuzahlen: In Skys Online-Widerrufsbelehrung heißt es:
     
  5. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Sehe ich anders. Wie zurück geschickt wird ist unerheblich. Sky schickt zusammen und auch die Rücksendung kann zusammen erfolgen. Warum zusätzliche Gebühren zahlen. Sky müsste beweisen, dass die Karte nicht dabei war.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Sorry, das ist falsch. Die Beweislast liegt im Zweifel bei Dir. Der oft zitierte Fall mit dem "Pferd vor der Apotheke":
    Sky Ärger wegen Einschreiben vor Gericht Sky Deutschland (Ex-Premiere) - Nachtfalke Sat Board
    Ist passiert !

    Ausserdem wollte fcsh nur Tipps für die Praxis geben. Bei Sky geht nunmal oft was verloren und die sagen, es ist nicht da.
    Wenn man zwei Belege hat, ist man besser aufgestellt. Wenn man auf der sicheren Seite sein will.

    Man "kann" natürlich auch beides zusammen schicken.
     
  7. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Sky Abo widerrufen, muss ich Nutzung zahlen?

    Stiimt, ist vom Nachweis her einfacher. Ich hab beides zusammen geschickt und meine Frau hat das genau gesehen. Wenn Sky möchte, können die gerne deshalb einen Prozess versuchen. Im Streitfall muss nämlich Sky eine Klage einreichen und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie das wirklich versuchen.