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Sky-Abo unterbrechen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von thommy69, 21. September 2012.

  1. mySky

    mySky Guest

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    AW: Sky-Abo unterbrechen

    sorry, aber ein "Chatt-Protokoll" zu fälschen ist nun wirklich kein Problem.
    Außerdem bezweifle ich, daß so ein "Protokol" überhaupt irgend eine Beweiskraft hat.
     
  2. prodigital2

    prodigital2 Institution

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    Ich auch nicht! ;):winken:
     
  3. Escorpio

    Escorpio Gold Member

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    Was bist du den für ein Anwalt?

    Sollte Sky davon ausgehen, dass dieser Screenshot gefälscht ist und eine STRAFANZEIGE stellen, dann muss (Sky) aber eigentlich der Staatsanwalt dir das nachweisen.

    Bei Zivilen Sachen also z.b. der Fall, dass Sky dies nicht anerkennt, liegst ganz allein DU in der Beiweißpflicht und niemand anderes.
     
  4. Matrix64

    Matrix64 Junior Member

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    Da unser Herr Gauck mittlerweile das neue Gesetz dazu bereits unterschrieben hat hat der Sky Mitarbeiter recht.

    Bei einem längeren Auslandsaufenthalt oder wenn die Dienstleistung auch an einem neuen Wohnort in Deutschland nicht zur Verfügung gestellt werden kann z.B. Internet hat man neuerdings immer ein Sonderkündigungsrecht.

    Das hat mit Kulanz nichts zu tun - Das ist nun per dem neuen Gesetz euer neues Recht.
     
  5. mySky

    mySky Guest

    AW: Sky-Abo unterbrechen

    Kann es sein, daß Du da gerade Kommunikations-(Internet) und TV-Anschluß durcheinander bringst.
    Außerdem gelten solche Gesetze auch nicht rückwirkend, sondern frühestens zukünftig, ab dem im Gesetz genannten Tage.
    Schließlich muß man den betroffenen Anbietern Gelegenheit geben, sich darauf einzustellen und auch die Preisgestaltung für die Zukunft an der neuen Gesetzeslage auszurichten!
     
  6. Matrix64

    Matrix64 Junior Member

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    Das Gesetz ist bereits gültig seitdem es vom Bundespresidenten unterzeichnet wurde.

    Es betrifft nicht nur internet sondern auch Dienstleistungen wie Kabelanschluss PayTV Verträge. So bald diese Dienstleistung an deinem neuen Wohnort nicht zur Verfügung gestellt werden kann hast du ein Sonderkündigungsrecht und das ist auch gut so - warum soll man für etwas bezahlen was man nicht mehr bekommt nur weil ich z.B. wegen einen neuen Arbeitsplatz umziehe ?

    War längst überfällig das neue Gesetz.
     
  7. Salzflut

    Salzflut Gold Member

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    Komisch, dass uns das dieser tolle Anwalt hier noch nicht mitgeteilt hat^^ War wohl ein echter Experte.
     
  8. Wurzel-Sepp

    Wurzel-Sepp Gold Member

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    Ja, aber die Frage ist halt, ob es auch für Verträge gilt, die vor Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden.
     
  9. Gast 140698

    Gast 140698 Guest

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    Nope!
     
  10. mySky

    mySky Guest

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    Dann schau dir das Gesetz mal an, bzgl. Der Übergangsfristen und für welche Verträge (Abschlußdatum) es Gültigkeit hat!