1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Sky 100Euro Aktivierungsgebühr!!

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eishockey2905, 28. Juni 2017.

  1. watis

    watis Silber Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    876
    Zustimmungen:
    1.214
    Punkte für Erfolge:
    143
    Anzeige
    Sky entscheidet willkürlich , wer in einem Haushalt lebt und bucht das Geld automatisch ab...

    Weil du das mit der Klingel geschrieben:
    Als ich noch jung war (vor langer Zeit), hatte ich eine eigene Klingel, trotzdem lebte ich im Haushalt meiner Eltern.
    So leicht ist es, also mit dem Nachweis nicht!
    Zwei verschiedene Festnetzanschlüsse sind dagegen schon ein guter Beleg!

    Überhaupt ist meiner Ansicht nach, Sky in der "Beweislast"!
    Ich bleibe dabei:
    Sky geht es nichts an, wer mit wem in einem Haushalt lebt
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.897
    Zustimmungen:
    23.916
    Punkte für Erfolge:
    273
    Glaub es mir einfach. "Klingelschild" reicht als Argument aus......weil es so ist. Man kann auch in einem Haushalt mehrere Festnetzanschlüsse haben (privat, beruflich oder für Oma...). Ist auch kein wirklicher Beleg. Mag aber auch sein, das Sky das genügt.

    Und natürlich geht es Sky nichts an, wer bei dir wohnt......solange derjenige kein Skyabo will. Und der Kunde ja etwas von Sky will und Sky es ihm nur unter bestimmten Bedingungen gibt, muss der Kunde natürlich nachweisen, das er im separaten Haushalt lebt. Es gibt kein "Recht" auf ein Skyabo, du musst das erfüllten was Sky von Dir als Bedingungen einfordert.

    Ist eigentlich so schwer nicht zu verstehen.
     
    Wolfgang38 gefällt das.
  3. watis

    watis Silber Member

    Registriert seit:
    20. Oktober 2002
    Beiträge:
    876
    Zustimmungen:
    1.214
    Punkte für Erfolge:
    143

    Doch.....ist schwer zu verstehen......
    Man hat sich an die AGB`s zu halten, weise mal nach, dass du/ihr die Smartkarte nicht außerhalb des Haushaltes nutzt?
    Weise mal nach, dass die +18 PiN , keinem unter 18-jährigem zugänglich gemacht werden/wurden....
    Na, wie erbringt man den Nachweis......?
    Vielleicht genauso schwer, wie unmöglich, nachzuweisen, ob man in einem Haushalt lebt?
    Klingelschild reicht also für Sky aus?
    Na, dann ist es ja nicht schwer...........kann man sogar, dreimal seinen eigenen Namen drauf schreiben oder z.B. den Namen unserer Katze! Bei uns , sind im übrigen, zwei Türklingel noch namensfrei....Wenn jemand Interesse hat und noch zwei kennt, die ein Abo abschließen möchten, ohne die 100 Euro Aktivierungsgebühr bezahlen zu wollen......
    Oder nehmt einfach das hier[​IMG]

    Naja... Haben wir halt unterschiedliche Ansichten... Nicht schlimm...
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2017
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.897
    Zustimmungen:
    23.916
    Punkte für Erfolge:
    273
    Es hat doch gar nichts mit Ansichten zu tun. Du musst Sky -in dem Fall das man dir zunächst "fälschlicherweise" 100€ berechnet hat- belegen (ob mit Fake Klingelschild oder nicht will hier doch niemand wissen), das du die Bedingung mit dem Haushalt erfüllst.

    Ähnliche Sachlage: Wenn dein Auto geblitzt wird, bekommst du die Anzeige und musst im Zweifel Einspruch einlegen und beweisen dass du nicht gefahren bist. Und so auch hier. Die Indizien haben für Sky darauf gedeutet, das es ein einziger Haushalt ist. (Nach irgendwas müssen die ja gehen um das zu entscheiden, es gibt Wohnblöcke wo vermutlich fünf mal "Schmidt" wohnt). Dann sagt man "Stop, Einspruch, das sind zwei Haushalte weil so und so..."

    Wo ist denn da das Problem ? Das hat doch nichts mit "geht die Polizei nichts an, wer mein Auto fährt" zu tun.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. Juli 2017