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Sky ändert Bezahlverfahren bei Sky Ticket

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. April 2022.

  1. karlmueller

    karlmueller Gold Member

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    Ich denke dass sich internationale Unternehmen wie Sky und Disney+ einfach gerne von der „deutschen Sonderlocke“ Bankeinzug verabschieden bzw. sich damit garnicht erst beschäftigen wollen & dieses „in Deutschland notwendige Übel“ deshalb gerne an einen Dienstleister wie Klarna Outsourcen…

    Geht bei Apple/iTunes in DE Bankeinzug nicht auch nur über PayPal/Klarna?

    In den meisten anderen Ländern sind nämlich Zahlungen per Kreditkarte/Debit Karte (Visa/Mastercard) eigentlich Standard…

    mfg

    karlmueller
     
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  2. Berliner

    Berliner Lexikon

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    Bankeinzug hat zudem für Anbieter den höchst unangenehmen Effekt, dass die Kunden flugs zurückbuchen können, wenn sie mal schlecht drauf sind. Ich denke es ist die Bezahlart mit dem meisten Aufwand für Anbieter und Konfliktpotential. Daher bietet das kaum einer an oder es wird jetzt wie bei Sky outgesourct, damit sich andere, hier KLARNA, damit rumärgern.
     
  3. Dinotrex

    Dinotrex Guest

    Naja, macht aber nur für den Kunden Sinn wenn er berechtigt die Abbuchung zurückholt. Ist die Abbuchung gerechtfertigt, muss man die generellen Kosten + Gebühren für die Rücklastschrift inklusive evtl. Mahngebühren bezahlen.
     
  4. Seed007

    Seed007 Board Ikone

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    Nö muss er nicht! Die Rücklastschrift muss der Anbieter zahlen und nur die tatsächliche Summe ist einklagbar. Kosten für Mahnungen sind in Deutschland nicht einklagbar. Das war mal so, dass man Mahnungen durch Inkasso in Schwindeleregenden Höhen veranschlagen konnte und die oben rauf auf die " Schulden " hauen konnte. Da gab es Mahnschreiben mit 50 Euro Mahngebühren und so. Heute darf eine Mahnung maximal 3 Euro kosten und die Kosten sind nicht vor Gericht einklagbar. Sollte sich der Schuldner in der zwischen Zeit dazu durchringen den Betrag zu überweisen, dann bleibt der Gläubiger und das Inkasso-Büro auf die Kosten sitzen und dürfen diese Mahnkosten nicht anmahnen oder einfordern.

    Genau deshalb, weil man dann auf den Kosten sitzen bleibt gibt es die Scharfe Boni-Abfrage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2022
  5. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Die Rücklastschrift muss der Anbieter zahlen? Bei einer berechtigten Lastschrift, die der Verbraucher unberechtigterweise zurückgezogen hat?
     
  6. Seed007

    Seed007 Board Ikone

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    Ja, immer der , welcher belastet hat. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst mangels Deckung, muss der Kontoinhaber blechen. Das sind jetzt aber maximal 2 Euro. Früher waren das auch sehr krasse Summen um die 10, 15 oder bis 20 euro

    Genau deshalb sind die Kontoführungsgebühren auch rasant angestiegen, weil die Banken nun die verlorenen Einkünfte irgendwie kompensieren müssen.

    Seit 2015 hat die EU wegen sehr krasser Forderungen und Wucher genau die Gebühren-Verordnung der Banken reguliert
     
  7. Dinotrex

    Dinotrex Guest

    Nö, absolut falsch informiert. Wenn die Abbuchung gerechtfertigt ist und der Kunde diese einfach zurückgebucht hat, kann der Anbieter die Kosten der Rücklastschrift (meist 3 €) dem Kunden berechnen. Genau so kann man die Kosten für eine Mahnung an den Kunden weitergeben. Was nicht geht und auch schon oft von Gerichten einkassiert wurde ist wenn der Anbieter eine Rücklastschriftgebühr von zum Beispiel 30 € verlangt. Die darf nämlich nur das kosten was es den Anbieter gekostet hat. Interessant wird wenn der Anbieter durch die Rückbuchung einen Schaden erlitten hat. Wird jetzt bei größeren Unternehmen kaum vorkommen aber bei kleinen durch aus der Fall.
     
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  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja, bei einer Rücklastschrift entstehen dem Lastschriftempfänger (Gläubiger) immer Gebühren. Fremdgebührem der Bank des Kunden und Gebühren der eigenen Bank.

    Und natürlich können diese Rücklastschriftgebühren eingeklagt werden. Und zwar in der Höhe, wie sie auch tatsächlich entstanden sind. Das sind entstandene Auslagen und haben nichts mit zusätzlichen Mahngebühren selbst zu tun, die den Verwaltungsaufwand beim Lastschriftempfänger abdecken sollen. Diese zusätzlichen Mahngebühren dürfen pauschal höchstens 2,50 € betragen. Oder besser, bis zu diesen Betrag sind die einklagbar. Und auch hier sind höhere Gebühren möglich, wenn der Gläubiger die Ihm entstandenen Kosten glaubhaft nachweisen kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2022
  9. Insomnium

    Insomnium Wasserfall

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    Es ging mir nicht um die Höhe.
    Dann habt ihr meine Frage missverstanden, die eigentlich skeptisch gestellt war. Denn wenn ich eine Lastschrift zurückziehe, obwohl ich was gekauft habe und der Händler sein Geld will ergo unberechtigt zurück ziehe, dann muss ich die Gebühren der Rücklastschrift zahlen. So kenne ich das und ist auch weiterhin zulässig. So wie es auch @Dinotrex geschrieben hat.
     
  10. Seed007

    Seed007 Board Ikone

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    Seit 2015 sind solche krassen Forderungen gar nicht mehr möglich.

    Da wir aber einen Negativ-Zins haben, kommen keine Kosten auf den Schuldner zu.