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Sky ändert Bezahlverfahren bei Sky Ticket

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 11. April 2022.

  1. digfern

    digfern Platin Member

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    Meine Brille hat sogar Weitwinkel. Ich lese auch die rechten Spalten.
     
  2. Seed007

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    Dazu musst du auch wissen was ein Verbrauchergeschäft ist und was ein Handelsgeschäft. Das bezieht sich nämlich nur auf Kredite und Investitionen. Nicht auf den An und Verkauf von Sach und Dienstleistungen. Wie im BGB 280


    Bei Sky oder Telekomuniaktionsunternehmen ist es so, dass sie den Dienst einstellen können ab 75 euro Zahlungsverzug und bei monatlichen KÜ Fristen den Dienst dann einseitig kündigen können. Bedeutet, dass ihnen kein finanzieller Schaden entstanden ist. Das betrifft hauptsächlich sky in diesem Fall. Hat der Kunde aber Dienste Dritter außerhalb der Inklusiv-Leistungen genutzt und diese abgerechnet über den Anbeter, beispielsweise Telefon-Sex Hotlines oder mit der Telefonrechnung Dienstleistungen bezahlt, zählt das als Verbraucher-Geschäft und wäre mit 8,2 % zu verzinsen. Weil es sich dabei um eine Geldwerte Vorausleistung handelt.
     
  3. Seed007

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    Bei sky wird das Geld , oder Beitrag ja im voraus verlangt. Immer am ersten des Monats wird für den vorauseilenden Monat im Voraus abgebucht. Also entsteht sky hier kein Schaden!

    Vielleicht haben die Herrschaften es jetzt begriffen!
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Du hast leider wenig Ahnung von der Materie, sorry. Du musst deine Links auch richtig lesen. „wenn dem Unternehmen keine Kosten entstanden sind“. Zum Beispiel eben bei vollautomatisierten E-Mailversand. Das erfolgt aber meist nur bei Großunternehmen. Bei anderen nicht. Ich bspw muss ein Mahnschreiben in meiner Software extra bearbeiten, trotz Standardtexten. Und da darf ich sehr wohl die 2,50 € pauschale Mahngebühren erheben. Das ist gerichtlich so festgezurrt.

    Auch was Du weiter unten zu Verzugszinsen schreibst, ist falsch. Verzugszinsen für Verbrauchergeschäfte betragen derzeit 5% über dem Basiszinssatz, die für Handelsgeschäfte 9% über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz beträgt aktuell - 0,88%, so dass Verbrauchergeschäfte bei Verzug mit 4,12% verzinst werden und Handelsgeschäfte bei Verzug mit 8,12%

    § 288 BGB - Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden - dejure.org
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2022
  5. Seed007

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    nochmal für Dich!

    Wenn sky im voraus bucht, bevor sie in Leistung gehen, entsteht keinen Schadensersatzanspruch, weil niemand benachteiligt wird, oder gar Schaden welcher ersetzt werden muss entstanden ist.
    Mahnungen existieren nicht mehr, da für eine Zahlungserinnerung nur noch die eigentlichen Kosten für Papier und Porto eingefordert werden können. Jedoch keine Strafzinsen erhoben werden können, weil eine Leistung die man im voraus für die Inanspruchnahme zahlen muss, für den Dienstleister keinerlei Nachteil ergeben.

    Du sagst es ist falsch..... wo ist denn genau deine ausgewiesenen Argumentation? Außer zu sagen es ist falsch! Wo steht es? Wo genau sind deine Qualifikationen, dass du das behaupten kannst?

    Wenn das Alles ist und du nur mit Beleidigungen kommst , nichts wirklich nachweisen kannst und tausende Juristen falsch liegen und nur Du sagst die Wahrheit die aus dem letzten Jahrhundert stammt, dann ist das nichts.

    Einige haben vergessen, dass sich die Gesetzgebung ändert und das Dinge die im letzten Jahrhundert praktiziert wurden schon lange obsolet sind.

    Wenn der Bundesgerichtshof diese Regelungen außer Kraft setzt, dann kannst Du ganz sicher sein, dass es so ist und dein falsch, dann so viel Wert hat wie ein laues Lüftchen.


    Hat von Euch schon mal Jemand eine Mahnung mit Zinsen bekommen?:D:D:D

    Weil es sowas gar nicht gibt.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nochmals: Nein, falsch, gefährlicher Irrglaube, weil man Internetlinks falsch liest oder deutet. Im Gegensatz zu Dir bin ich auf dem Gebiet Praktiker.

    Und klar gibt es Verzugszinsen. Grundsätzlich dürfen die ab Verzug berechnet werden. Bei den ersten Mahnstufen wird meist darauf verzichtet. Ich berechne die ab der letzten außergerichtlichen Mahnstufe 3. Spätestens wenn ein gerichtliches Mahnverfahren erfolgt, wird es meistens auch gemacht. Die Zinsen bis zum Datum des Mahnbescheids berechnet nämlich nicht das Gericht, sondern die muss der Antragssteller beantragen und berechnen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2022
  7. Seed007

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    Woher weißt Du bitteschön was ich bin? Du , mein Lieber, aus Erfahrung weiß ich, dass es hier nur kompetente Menschen im Forum gibt.

    Hier sind nur Programmdirektoren, Sender-Chefs, hochqualifizierte Techniker, Anwälte, Richter, Bundes-Richter.

    Jo jo, warte, ich muss mir mal kurz die Taschen zuhalten, denn die haben hier schon andere reichlich gefüllt.



    Was für ein Praktiker bist du denn?

    Wenn ich eine Leistung buche und der Zahlungseingang nicht statt findet, schaltet sky Ticket ab! Das ist der Sinn von Pre Paid!

    Offensichtlich ein schlechter Praktiker!

    Zinsen und Gebühren müssen im voraus bekannt sein und feststehen. Wie soll man einen Zollzins berechnen, wenn im voraus bezahlt wird?
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2022
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Das weiß ich nicht.

    Aufgrund deiner Beiträge weiß ich aber, was Du nicht bist. Das ist alles nur gefährliches Halbwissen und Falschinterpretationen aus Internetlinks, was Du uns hier über Mahnverfahren schreibst

    Es geht auch nicht speziell um Sky Ticket, sondern um das, was Du Grundsätzliches über Mahnverfahren schreibst. Keine Verzugszinsen, da Negativzins, keine Mahngebühren möglich, nur Papier und Porto etc. Das ist schlicht und einfach komplettes Nichtwissen.

    Nicht böse sein, aber in dem Fall ist das nun mal leider so. Ich bin sicher, dass Du auf anderen Gebieten mehr weißt als ich.

    Den Begriff Verzugszinsen scheinst Du auch nicht verstanden zu haben. Was hat der mit Vorauszahlungen zu tun? Meine Güte…

    Was Sky Ticket betrifft: Du kannst aber mal gerne abwarten, was Klarna dir im Falle des Falles berechnen wird. Gebuchte Leistungen müssen bezahlt werden. Zumindest die bis zur Abschaltung. Hast ja sicher die Bewertungen von Klarna gelesen. Meist von Leuten, die auch dem Irrglauben wie Du unterliegen, ein Verzug kostet nichts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 18. April 2022
    Dinotrex und Insomnium gefällt das.
  9. Seed007

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    Das ist deine ganz persönliche Einschätzung, der Meinung darfst du auch sein, aber die Fakten und allein der Umstand, das sky Ticket ein Pre Paid Produkt ist reichen doch schon aus, dass du richtig falsch liegst!

    Zahlst Du nicht, wird der Account gesperrt. Lädt man sein Pre Paid Handy nicht auf, kann man keine Optionen buchen und nicht telefonieren.

    Sky kann nur das anmahnen was dem Unternehmen an Kosten verursacht wurden und das ist im Fall von Pre Paid keine!

    Bei einem Vertragsverhältnis sieht das wieder ganz anders aus, hier kann sky für den Zeitraum der Vertragslaufzeit die Kosten einklagen, sowie die Kosten für Leihgerät sofern es nicht zurück gegeben wird. Da sky die Kosten der Vertragslaufzeit einklagen kann, besteht hier keine Möglichkeit Zinsen dafür zu verlangen. Das gilt im übrigen auch für Telekommunikations-Unternehmen.
     
  10. Seed007

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    Ein Verzugzins wäre dann fällig, wenn der Kunde einen Warenwert bestellt hat und diese Rechnung juristisch im Mahnlauf ist, weil vorher kann man das gegenüber einen Mahngericht für einen Mahnbescheid selten rechtfertigen juristisch gesehen. Der Kunde könnte sagen, dass die Zahlungserinnerungen nicht angekommen sind etc.

    Verzugszinsen sind aber keine Mahnkosten, oder Kosten für Inkasso, wie es ursprünglich hier gesagt wurde!

    Im Fall von Telekommunikationsunternehmen und sky entsteht aber, weil man die Leistung im voraus berechnet kein Soll-Zins. Das ABo muss am 01 bezahlt werden und so lange der Kalendermonat nicht vergangen ist, kann man auch keine Zinsen verlangen. Weil man Verzugszinsen nun mal nicht im Voraus verlangen kann. Schaltet sky in der Zwischenzeit den Vertrag ab und klagt für die Restlaufzeit im voraus die entgangenen Kosten ein, ist es korrekt, aber sky kann nicht im voraus Sollzinsen oder Verzugszinsen verlangen, wenn der Zeitraum und die tatsächliche Fälligkeit und das Ende des Vertrages nicht erreicht ist.