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Sitzung der Medienkommission doch nicht am 19.01.?

Dieses Thema im Forum "Digital TV über Kabel (DVB-C)" wurde erstellt von d-talk, 21. Januar 2007.

  1. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Sitzung der Medienkommission doch nicht am 19.01.?

    ... ach wie süß, ein Klugscheißer. Warum trägt du nicht mal ein einziges Mal zum Thema bei ? Warum postest hier provokative Beiträge, die mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun haben ?
    Weder der Antrag von NRW.TV noch die Ausschreibung der Terranova-DVB-T-Kapazitäten haben in irgendeiner Form Einfluss auf die Digitalsierung im ish Kabel.

    Fakt ist, das die LfM-NRW auf Grundlage von Rundfunkstaatsvertrag, Landesmediengesetz NRW und eigener Satzung Entscheidungen zu treffen hat. In diesen Vorgabe wird ganz klar definiert, welche Programme im analogen Kabel weiterverbreitet werden müssen. Ich wiederhole nochmal welche Programme aktuell analog in den nordrheinwestfälischen Kabelnetz eingespeist werden müssen:

    Für NRW gesetzlich vorgeschriebene Rundfunkprogramme:
    • Das Erste
    • ZDF
    • WDR Fernsehen mit der Lokalzeit für die entsprechende Region
    • 3sat
    • KiKa
    • Phoenix
    • arte
    • ein lokal vorhandener offener Kanal
    darüber hinaus draf die LfM-NRW die Belegung von weiteren 17 Kanälen bestimmen:
    • in NRW terrestrisch verbreitete Rundfunkprogramme privater Programmveranstalter
      • RTL
      • RTL2
      • Super RTL
      • Vox
      • Sat.1
      • ProSieben
      • Kabel Eins
      • N24
      • CNN int.
      • Viva
      • Eurosport
      • Terranova
    • ein landesweites Programm
      • (NRW.TV)
    • ein grenzüberschreitendes Programm
      • aktuell ein Drittes eines benachbarten Bundeslandes bzw. NED2
    • ein regionales Lokales Programm
      • je nach Region center.tv Rhein-Sieg, center.tv Düsseldorf bzw. WM.TV (Westmünsterland TV))
    • einen Teleshopping-Mediendienst
      • QVC
    Damit stehen schonmal 16 Programme mit Vorrangprivileg fest, die jeweils einen kompletten analogen Programmplatz im Kabel erahlten. Bleibt nur noch ein Platz übrig, der aktuell von n-tv genutzt wird. Na gut, auch QVC könnte theoretisch durch ein anderes Teleshopping-Angebot ersetzt werden. Da QVC eine LfM-Sendelizenz besitzt und auch den Sitz in NRW hat, ist das doch sehr unwahrscheinlich.
    Natürlich könnten sich die Vorgaben auch für Programme die ersatzweise für das grenzüberschreitende Programm und das regionale/lokale Programm (aktuell DSF bzw. Comedy Central) ändern.

    Der Sender Terranova hat beschlossen, künftig sein Programm nicht mehr über DVB-T und analoges Kabel zu verbreiten. Die LfM-NRW ist verpflichtet die freiwerdenen Kapazitäten auszuschreiben. Mittels dieser Ausschreibung haben private Veranstalter von Rundfunkprogrammen und Mediendienste die Möglichkeit die entsprechenden Kapazitäten zugewiesen zu bekommen. Ein privates TV-Programm erhält gem. den Vorgaben des LMG NRW automatisch ein Vorrangprivileg im anaolgen Kabel. Ein Mediendienst, wie z.B. QVC, würde dagegen kein Vorrangprivileg erhalten. In dam Fall könnte die LfM-NRW dann ein anderes Rundfunkprogramm bestimmten.

    Insgesamt sind durch die Vorgaben seitens LMG NRW und LfM-NRW 23 Kanäle belegt.
    In nicht ausgebauten Kabelnetzen werden 34, in ausgebauten Netzen 37 Kanäle analog genutzt. Theoretisch könnten 11 bzw. 14 Kanäle digitalsiert werden. In diesem Zusammenhang erwartet die LfM-NRW ein schlüssiges Konzept für den Übergang von analog zu digital. Dieses Konzept soll dann primär die Entscheidungsfindung der Medienkommission unterstützen. Die LfM-NRW ist offensichtlich nicht bereit, das Übergangsszenario von analog auf digital allein zu regeln, sondern nimmt auch ish in die Pflicht, was meines Erachtens vollkommen legitim ist. Die LfM-NRW reguliert die Angelegenheiten zwischen Kabelnetzbetreiber und Programmanbieter unter Berücksichtigung des Rundfunkstaatsvertrages, dem Landesmediengesetz NRW sowie der Satzung der LfM-NRW.

    Die Beziehung ish <-> Kabelkunden liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der LfM-NRW und somit hat der "digitale Kabelanschluss" auch nichts mit der Forderung nach einem schlüssigen Konzeptes zu tun ...

    ... ich persönlich gehe davon aus, das am Freitag die längst überfällige 7. Rangfolgeentscheidung getroffen wird. Auch die Entscheidung einen oder evtl. sogar mehrere analoge Kanäle zu digitalisieren dürfte da getroffen werden ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Februar 2007
  2. Stuessy

    Stuessy Neuling

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    AW: Sitzung der Medienkommission doch nicht am 19.01.?

    Hallo Mischobo,

    ob ein Wortbeitrag provokativ ist, hängt immer von der Wahrnehmung des Rezipienten ab. Ein subjektiv gefühlter Wirkungsfaktor aufgrund einer Kommunikation in einem Internetforum, der in einem selbst vermutliche leichte Aggressionen löst und denjenigen in einem antisozialen Verhalten gegenüber seiner Umwelt veranlasst, sollte den Absender doch etwas zum Nachdenken bringen. Vor allem wenn er sich durch einfachste Mittel so leicht aus der Fassung bringen lässt, und nur mit Beleidigung offeriert. Der Psychologe würde an dieser Stelle auf ein nicht ausreichendes Verhaltensreportaire schließen, welches durch eindeutige Wahrnehmungsverzehrungen verstärkt wird. Ob es auf Dich zutrifft, möchte ich mir lieber keine Meinung bilden.

    Ein kleiner Exkurs in die Psychologie und zum eigentlichen Thema zurück zu kommen: Natürlich hat die Abschaltung von Terra Nova und die damit verbundene Neuausschreibung des Sendeplatztes über DVB-T und Kabel, wie auch die 24-Stunden Verbreitung des Programms NRW-TV direkten Einfluss auf eine neue Rangfolgeentscheidung der analogen Kanäle im NRW-Kabelnetz haben. Und da wir uns im Digitalforum befinden und uns mit dem Thema „Digitalisierung eines Analogprogramms“ beschäftigen, könnte nach meiner Wahrscheinlichkeit die Medienkommission über eine neue Rangfolge der Kabelkanäle erst in ihrer Sitzung im April oder sogar zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden und damit verbunden auch über die Digitalisierung eines Analogprogramms Vorschläge unterbreitern. Man muss schon etwas über den Tellerrand schauen können! Solche Meldungen sollte man je nach Möglichkeit richtig interpretieren, um auch auf eventuelle Folgen schließen zu können – auch wenn sie noch so spekulativ sind.

    Was Du hier im Forum betreibst, ist auch teilweise nur reine Spekulation. Aber Du versuchst hier mit klaren Bemerkungen in Deinen Beiträgen eine entsprechende Richtigkeit Deiner Aussage nach Außen hin zu projizieren. Und das finde ich gegenüber den Lesern hier im Forum nicht richtig. Vor allem auch was Deine Bemerkungen zu dem Unternehmen ish, der Landesanstalt für Medien (LfM) und selbst dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk betrifft. Viele Argumente rückst Du in eine solche Position, dass sie in Dein Schema passen – leider mehr auch nicht. Ob sie auch der Realität entsprechen, kann der geneigte Leser natürlich zunächst nicht beurteilen – weil ihm elementares Grundwissen fehlt.
     
  3. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Sitzung der Medienkommission doch nicht am 19.01.?

    @stuessy

    ... das Landesmediengesetz schreibt explizit vor, unter welchen Gesichtspunkten Vorrangentscheidungen zu erfolgen haben.

    Eingespeist werden müssen die für NRW gesetzlich bestimmten Programme. (vgl. LMG NRW §18 Abs. 1 ). Das sind Das Erste (WDR), ZDF, WDR-Fernsehen mit entsprechender Lokalzeit, 3sat, arte, Phoenix. KiKa und ein evtl. vorhandener offener Kanal. Diese Programme habe mit der Rangfolgeentscheidung wenig zu tun, weil der Kabelnetzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet ist diese Programme einzuspeisen.

    Wenn die analogen Kapazitäten im Kabel nicht ausreichen, dann hat die LfM-NRW eine Rangfolgeentscheidung für höchstens 17 Kanäle zu treffen, wobei die LfM-NRW die in NRW terrestrisch verbreiteten Programme vorrangig zu berücksichtigen hat (vgl. LMG NRW §18 Abs.2). Damit stehen also schonmal 12 Programme fest.

    Darüberhinaus hat die LfM-NRW bis zu 2 regionale, lokale und/oder landesweite Programme zu berücksichtigen (vgl. LMG NRW §18 Abs.3). Es gibt aktuell mit NRW.TV lediglich ein landesweites Programm und in Sachen lokales/regionales Programm gibt es regional auch nur einzelne Anbieter. Diese Programme stehen also auch fest. Damit wären schon mal 14 von max. 17 zu belegende Kanäle belegt.

    Desweitern muß die LfM-NRW ein Programm ein grenzüberschreitendes Programm für die jeweiligen Kabelnetze bestimmen (vg. LMG NRW § 18 Abs.4). Schon sind es 15 von 17 Kanäle.

    Außerdem hat die LfM-NRW ein Teleshopping-Programm zu bestimmen (vgl. LMG NRW §18 Abs. 4). Damit ist die Belegung von 16 von max. 17 Kanälen bestimmt.

    Damit steht dann nur noch ein Kanal für die LfM-NRW zur Disposition. Gem. LMG NRW §18 Abs.7 hat die LfM-NRW auch die Möglichkeit die zeitpartagiert Belegung vorzugeben.

    Alle Kanäle darüberhinaus darf der Kabelnetzbetreiber nach eigenem Ermessen belegen (vgl. LMG NRW §18 Abs.9), können im Prinzip also auch digitalsiert werden. Daran ändert auch der NRW.TV-Antrag auf 24-Stunden-Verbreitung und die Ausschreibung für die Neubelegung des bisher von Terranova genutzten DVB-T-Platzes.
    Es ist völlig richtig, dass diese beiden Verfahren sich auf die Rangfolge auswirken, allerdings wirkt sich das nur auf die 17 von der LfM-NRW zu belegenden Kanäle. Die Anzahl der analogen Kanäle die digitalisiert werden könnte, verändert sich damit nicht.

    Der Antrag auf die 24-Stundenverbreitung von NRW.TV dürfte nur eine Formsache sein und könnte sich schon auf die nächste Rangfolgeentscheidung auswirken. Euronews/DMAX dürften dann ihr Vorrangprivileg ganz verlieren.
    Die Auschreibung desr bisher von Terranova genutzten DVB-T-Platz dürfte noch keine Auswirkung auf die Rangfolgeentscheiden, denn solange Terranova über DVB-T sendet, haben sie ein Vorrangprivileg. Die Auschreibung läuft bis 3. April 12 Uhr. Anschliessend hat die LfM-NRW zu entscheiden, welches Programm über DVB-T verbeitet wird. Dieses Programm erhält aufgrund LMG NRW §18 Abs.2 automatisch ein Vorrangprivileg. Aber wie gesagt: die LfM-NRW darf gem. LMG NRW §18 Abs.2 die Belegung von max. 17 Kanälen zu bestimmen.

    Hier habe ich meine Aussagen eindeutig belegt. Die "Wahrnehmungsverzerrung" liegt also auf deiner Seite. Zur Abwechslung könntest du dich mal statt deiner Wichtiguerei mal an der Diskussion zum Thema beteiligen.
    Aber ich habe habe doch erheblich Zweifel daran, dass dir an diesem Thema auch nur im entferntesten etwas liegen könnte.

    BTW: warum sollte ich wegen deinem dummen Geschwafel die Fassung verlieren ? Das ist doch eine Einbildung deinerseits. Aber wenn dir das in irgendeiner Form hilft, kannst du gerne damit weitermachen. Ich persönlich habe damit überhaupt kein Problem ...