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Sind Preissteigerungen von 25% üblich?

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von nokiafan, 16. März 2003.

  1. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    es gelten selbstverständlich ausschließlich die agb, die dem kunden ausgehändigt worden sind, ganz gleich, ob er den vertrag noch gar nicht oder schon 10x verlängert hat. wenn in nokiafans einzig ausgehändigten agb von 1996 also nichts davon steht, dass er zu den dann aktuell gültigen konditionen verlängert, dann verlängert er auch nicht zu den dann aktuell gültigen konditionen sondern zu den in seinem vertrag festgelegten konditionen. in diesem sinne, nokiafan: premiere zurecht stutzen!

    definiere "verlängerung eines bestehenden vertrages" und grenze es von "abschluss eines neuen vertrages" ab.

    <small>[ 18. M&auml;rz 2003, 14:19: Beitrag editiert von: strunz77 ]</small>
     
  2. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Die Kunden bekommen überhaupt keine AGB ausgehändigt, wenn jemand diese haben will, muß er sie sich von Premiere zusenden lassen, oder diese aus dem Internet von den diversen Premiere-Bundle Händlern herunterladen.
    Gruß Sputnik boah! boah! boah!
     
  3. dyson

    dyson Junior Member

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    Falsch: Ich habe die AGB von 1994 damals mit meinem Decoder von Premiere zugesandt bekommen.
     
  4. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    die agb gibt es bei vertragsabschluss. solange premiere keine neuen zustellt, gelten die alten.
     
  5. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    @dyson @strunz77
    Nicht falsch !!!
    Ich habe seit 1992 schon mehrere Premiere-Verträge und Verlängerungen abgeschlossen und hatte noch nie eine AGB erhalten.
    Meinen 4 Bekannten die auch seit 1992 schon einige Abo`s abschlossen ist ebenfalls nie eine AGB zugeschickt worden auch nicht mit dem Decoder.
    Da ist dyson vielleicht die berühmte Ausnahme.
    Gruß Sputnik breites_ breites_ breites_
     
  6. nokiafan

    nokiafan Junior Member

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    Und ich (nokiafan).

    Ich habe die AGB's von 09/95 vor mir liegen. Es ist ein beidseitig bedrucktes Blatt im A5-Format. Einen kurzen Auszug gefällig?

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Premiere-Abonnement


    3. Preise/Zahlungstermine
    3.1 Für die nach diesem Vertrag von Premiere zu erbringenden Leistungen zahlt der Abonnent die im umseitigen Vertragsformular festgelegte monatliche Abonnementsgebühr im voraus an Premiere. ...

    3.2 Premiere kann die vom Abonnenten monatlich zu zahlenden Beträge erhöhen. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen und muß mindestens 3 Monate im voraus angekündigt werden. Soweit sich die monatliche Abonnementsgebühr um mehr als 10% erhöht, ist der Abonnent berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich mit einer Frist von einem Monat schriftlich zu kündigen.

    5. Vertragsdauer
    Dieser Vertrag beginnt mit der Aushändigung des Decoders an den Abonnenten und ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des auf den Vertragsbeginn folgenden 12. Monats schriftlich kündbar. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend und kann unter Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals durch Abonnenten oder Premiere schriftlich gekündigt werden. ...


    Die Allgemeinen Vertragsbedingungen des Premiere-Abonnements
    Hier das wichtigste in Kürze:
    Der im voraus zu entrichtende Monatsbeitrag beträgt 44,50 DM zzgl. 3,50 bei Einsatz eines G1 Decoders. Die Zahlungen erfolgen per Lastschrifteinzug vom Konto des Abonnenten.
    (Ende Zitat)

    Habt ihr auch eine so tolle Kündigungsfrist?
    Ich meine natürlich, könnt ihr auch vierteljährlich aussteigen?

    <small>[ 18. M&auml;rz 2003, 20:11: Beitrag editiert von: nokiafan ]</small>
     
  7. Die Klausel mit der 10% Preiserhöhung ist gerade als unzulässig eingestuft worden . Dies gilt für alle Verträge rückwirkend, da es den Kunden unverhältnismäßig benachteiligt. Sobald der Preis einer Vertragsleistung auch nur um einen Cent steigt, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Ist bei Mobilfunkverträgen ja genauso. Soweit ich im Fernsehen (ARD) gesehen habe, hat Premiere die Klausel schon aus den ganz neuen Verträgen entfernt um einer Klage zu entgehen.

    <small>[ 18. M&auml;rz 2003, 20:32: Beitrag editiert von: BetacryptUltra ]</small>
     
  8. strunz77

    strunz77 Talk-König

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    und was willst du jetzt damit sagen? dass du dich gern bescheißen lässt und es nicht mal merkst? mir wurde, wie allgemein üblich, eine ausgabe der agb zusammen mit dem vertrag nach vertragsunterschrift übergeben. vor vertragsunterschrift bekommt man selbstredend einblick in die agb. wer da nicht reinguckt, ist selber schuld.

    <small>[ 18. M&auml;rz 2003, 23:05: Beitrag editiert von: strunz77 ]</small>
     
  9. Sputnik

    Sputnik Senior Member

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    Hallo Strunz77,
    du gibst ja hier saublöde Beurteilungen über andere Leute ab, ohne zu kapieren was der einzelne überhaupt schreibt.
    Ich habe hier lediglich berichtet, daß nicht jeder automatisch mit dem Vertrag eine AGB erhält.
    Von wegen bescheißen lassen ohne daß ich das merke, natürlich habe ich und auch meine Freunde uns die AGB zuschicken lassen.
    Ich finde was Dummheit und Unverschämtheit anbelangt bist du hier der wahre Silber Member, ich würde an deiner Stelle deine Eltern, falls sie noch leben und nicht an dir zugrunde gegangen sind, nachträglich auf unterlassene Erziehung verklagen.
    Sputnik w&uuml;t w&uuml;t w&uuml;t
     
  10. Hoschie

    Hoschie Senior Member

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