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Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. September 2015.

  1. Hugo Armani

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    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Sag doch lieber deine Einschätzung zu Filmfans Behauptung die WM könnte exklusiv verschlüsselt bei sky laufen.
    Der wird zwar auch bei 1000 Postern die ihm das sagen nicht zugeben das er falsch liegt, aber vielleicht fängt er wenigstens mal an nachzudenken!
     
  2. mischobo

    mischobo Lexikon

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    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    ... im Rundfunkstaatsvertrag heisst es auch nicht "frei empfangbar" sondern "frei zugänglich". "Frei zugänglich" wird im RStV wie folgt definiert:
    "Frei zugänglich" bedeutet nicht zwangsläufig auch "frei empfangbar". Ein FreeTV-Programm, dass nur via Sat oder nur via Kabel empfangbar ist, ist i.S. des RStV nicht frei zugänglich, da nur in knapp der Hälfte der Haushalte das Programm tatsächlich empfangbar wäre.
     
  3. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Klar, wozu benötigen wir Gesetze, wo wir doch Wikipedia haben. :rolleyes:

    Es hat schon seinen Grund, warum im Text "frei empfangbar" statt "unverschlüsselt" steht, obwohl zuvor der Begriff "verschlüsselt" verwendet wurde - weil das eben nicht damit gemeint ist. Bei juristischen Texten spielt die exakte Wortwahl immer eine sehr große Rolle.

    Was wäre, wenn die ÖR eine Grundverschlüsselung einführen würden? Dürften sie dann Deiner Meinung nach Olympia nicht mehr übertragen? :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. September 2015
  4. ach

    ach Guest

    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Frei empfangbar heißt unverschlüsselt. Dass da von den privaten Veranstaltern ein Interesse besteht, eine über 2 Jahrzehnte alte Definition in ihrem Sinne umzuschreiben, ist verständlich - aber falsch:)
     
  5. ach

    ach Guest

    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Da brauche ich nicht Wiki. Das steht hier:

    Was liest du da anderes heraus als ich?:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2015
  6. FilmFan

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    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Was hat die hervorgehobene Stelle mit einer möglichen Definition von "frei empfangbar" (im juristischen Sinne) zu tun? Richtig, absolut nichts.

    Und warum nur zieht ihr euch immer wieder an solchen einzelnen Begriffen hoch statt einmal den gesamten Kontext zu betrachten?

    P. S.: ach hat nachträglich seine Markierung erweitert. Aber verstanden hat er den Text trotzdem nicht.
     
  7. ach

    ach Guest

    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Also wenn du schon ansprichst, dass andere den gesamten Kontext nicht betrachten, will ich dir das anhand einer Gegenüberstellung erklären:)

    1. verschlüsselt und gegen besonderes Entgelt
    2. frei empfangbar und allgemein zugängliches Fernsehprogramm

    Man muss ein Abo abschließen bzw. für ein bestimmtes Ereignis bezahlen. Es ist somit nicht allgemein zugänglich. Es ist ein geschlossener Benutzerkreis, für den man bezahlen muss.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2015
  8. ach

    ach Guest

    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Der Sinn, der hinter dieser Regelung steckt, ist ja, dass solche Großereignisse nicht exklusiv dem Pay-TV vorbehalten bleiben. Da wird auch kein Richter etwas anderes bei "frei empfangbar" deuten, als dieser seit über 2 Jahrzehnten gebräuchliche Begriff für "unverschlüsselt" bzw. FTA verwendet wird:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2015
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Es gibt dort keine dementsprechende Gegenüberstellung.

    Jetzt überlege mal, warum da ein "und" steht, wenn "frei empfangbar" das doch Deiner Meinung nach schon impliziert. Der Begriff "besonderes Entgelt" taucht dort sogar auch noch explizit auf, wo das alles Deiner Meinung nach doch gar nicht notwendig wäre ...

    Das stimmt nur bedingt, es geht vielmehr darum, daß die ÖR und freien Privaten dabei bevorzugt behandelt werden müssen. Und "bevorzugt" schließt das andere nicht aus. Wenn die bevorzugten Sender verzichten, dann dürfen die anderen auch so ran.

    Abgesehen davon wurde auch schon erklärt, daß Sky auch zu einem "Vorzugssender" gehören könnte, nämlich dann, wenn sie 2/3 der Bevölkerung als Abonnenten hätten und für die Übertragung kein besonderes Entgelt verlangen würden, sprich nicht mehr als den normalen Abo-Preis.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2015
  10. ach

    ach Guest

    AW: Sind die öffentlich-rechtlichen Sender in Gefahr?

    Doch, die Gegenüberstellung ist in dem Paragrafen definiert.

    Warum da ein "und" steht habe ich mir genau überlegt. Wenn ich das mir nicht allgemein zugängliche verschlüsselte Programm sehen will, muss ich dafür bezahlen. - also ein "besonderes Entgelt", um das Programm zu sehen. Der RStV hat keine Bestimmungen, die die Sicht eines Pay-TV Abonnenten darstellen, der dann ein "besonderes Entgelt" zahlen müsste. Das ist doch wohl eher die Sicht des nicht Abonnenten, der extra zahlen müsste, um das Großereignis zu sehen. Frei empfangbar im Sinne von § 4 RStV ist das Großereignis im Pay-TV damit nicht.

    "Frei zugänglich" als Synonym für "frei empfangbar" wäre, wenn ich in einem Museum keine Eintrittskarte lösen muss bzw. kein Wachmann mich am Eintritt wegen nicht bezahlter Eintrittskarte hindert:)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2015