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Sim-Lock von Mobiltelefonen

Dieses Thema im Forum "Computer & Co." wurde erstellt von Jazzman, 3. August 2005.

  1. Sebastian2

    Sebastian2 Guest

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    bumsti ich sagte nie das ich gehorsam wage.

    Ich sagte nur das sich das freischalten mehr in einer Grauzone (das es das nicht wirklich gibt ist ein anderes Thema) bewegt als in der legalität ... . Das sagt nichts dadrüber aus wie jemand sich verhalten soll.

    Hier ging es um das Thema warumd er eine Link gelöscht wurde.


    Mein Handy kostet übrigens 290 euro.

    Bei t-mobile zahle ich dafür gerade mal 240 euro.

    Und ja es ist eine subvention. Man bekommt ja auhc noch was anderes geliefert als das Handy wenn man telefoniert.

    im übrigen habe ich sekunden Takt. yesss rechnet im 60/30 Takt ab.

    Das heißt wenn ein anruf nur ne sekunde dauert kostet der trotzdem 9 cent.

    Und wie man sieht sinken die preise. eplus hat ihre preise in den rihctigen Tarifen z.B auch auf rehct günstigem niveau gesenkt. Und mit ihrer billig Marke haben die auhc einen schritt in die richtige richtung gewagt.

    Ich lasse mich sicherlich nicht abzocken. In deutschland ist mobilfunk nunmal noch etwas teurer als in anderen ländern.

    Es bewegt sich aber was im mobilfunkmarkt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 6. August 2005
  2. n0NAMe

    n0NAMe Platin Member

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Komisch. Auf dieses, wie ich finde gute Argument bzw. logische Folgerung hat weder Gorcon, noch die Herren Moderatoren/Administratoren etwas gesagt ?

    Ich will ja nur wissen, WO GENAU der Unterschied zwischen AGB Bruch des Handyvertrages und AGB Bruch bei Premiere (und den begeht, wer Linux auf die Box macht -> Jugenschutz, Macrovision) liegt ?

    Gruß

    n0NAMe
     
  3. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Ich weis nicht ob man das entfernen des Simlocks mit dem entfernen der Filterfunktion eines CAM Moduls rechtlich gleichsetzen kann (so das man damit andere Sender entschlüsseln kann) letzteres ist jedenfall Verboten, da man keine Lizenz für das Verschlüselungsverfahren mit dem CAM besitzt.
    Ob es auch Lizenzrchte für Mehrbandhandys gibt, weisich nicht.
    Das aber ein und das selbe Handy bis zu 3x teurer ist wenn es ohne Simlock verkauft wird als eins mit Simlock, lässt darauf schließen.

    Gruß Gorcon
     
  4. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Macht euch nichts draus, in Kürze kann jeder Netzbetreiber illegal betriebene Handys anhand der IMEI sperren.
     
  5. StevenKing

    StevenKing Silber Member

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Handys ohne Vertragsbindung sind deshalb so teuer, weil die Netzbetreiber dadurch direkt nichts verdienen. Wenn du ein "Billig"-Handy, also mit Vertragsbindung kaufst, dann bist du für 12-24 Monate an diesen Netzbetreiber gebunden und so zahlst du auch brav deine Grundgebühr.

    Und das mit der IMEI Sperre hab ich eher so verstanden, dass wenn dein Handy in Verlust (zB Diebstahl) geraten ist, dies dadurch vor unbefugter Benutzung sperren kannst. So wie du nach Verlust deiner Bankomatkarte diese sperren lassen kannst. Die IMEI Sperre gibt es in Österreich zB schon bei ONE.
     
  6. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Das ist ja vollkommen richtig und für den Handy-Benutzer auch der Sinn dieser Sperre. Es kann aber auch jedes andere Telefon gesperrt werden, weches auf illegalem Wege in Umlauf gekommen ist (z.b. die vom LKW gefallenen usw.). Ebenso ist es möglich die Telefone in die Sperrliste aufzunehmen, bei denen der Simlock illegal entfernt wurde, also festgestelt wurde, dass das Handy während der Sperrzeit mit einer fremden Karte benutzt benutzt wird.
     
  7. StevenKing

    StevenKing Silber Member

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Kann der Betreiber das irgendwie herausfinden, wenn ich zb ein T-Mobile Handy entsperre und mit einer anderen Netzbetreiberkarte betreibe? Wäre da nicht der Aufwand und die Kosten für den Netzbetreiber viel zu hoch? Denn sobald die "alte" Karte rausnimmst, gibt es doch auch keine Verbindung mehr zum Netzbetreiber.

    Und ich glaube nicht, dass ONE bei T-Mobile anfragte, ob die IMEI bei denen auftaucht. Vielleicht hab ich jetzt aber einfach einen Gedankenfehler und steh auf der Leitung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2005
  8. Gag Halfrunt

    Gag Halfrunt Lexikon

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Ich bin (hier) zwar kein Moderator, aber im Linux-Forum.

    Die rechtliche Lage im Fall des Entfernen des SIM-Locks sieht aus meiner persönlichen Sicht klar aus: Sobald das Gerät in mein Eigentum übergeht, darf ich damit machen, was ich will. Allerdings darf ich keinerlei Modifikationen vornehmen, die die Betriebsweise als Funkgerät beeinflusst, weil ich dann mit der Bundesnetzagentur ein Problem bekomme.
    Aber das Entfernen einer Provider-Sperre gehört definitiv nicht dazu.

    Ich hab mit noch nie ein Handy mit SIM-Lock gekauft, so weiß ich auch nicht, wie die weiteren Vertragsmodalitäten aussehen. Jedenfalls darf an den Erwerb einer Sache meines Wissens keine weitere Bedingung dieser Art gekoppelt sein.

    Insofern muss ich klar sagen, dass der Link von Sven vielleicht zu Unrecht entfernt worden ist. Das ist einfach ein Ermessensspielraum. Nach gründlicher Überlegung hätte ich ihn möglicherweise stehen gelassen.

    Im Bereich Linux sieht es anders aus. Dazu empfehle ich jedem die Lektüre folgenden Texts: http://forum.digitalfernsehen.de/forum/announcement.php?f=43

    Damit sollten alle Klarheiten beseitigt werden.

    Wenn ich eine D-Box erwerbe, dann darf ich damit auch machen, was ich will. Ich darf auch die Software in beliebiger Weise verändern. Voraussetzung dabei ist, dass ich mir damit dann keine Umgehungseinrichtung schaffe, um z.B. Pay-TV ohne Abo entschlüsseln zu können. Das wäre wiederum ein anderer Tatbestand.
    Das ist ungefähr so zu verstehen: Ich darf mir eine Waschmaschine kaufen und an ihr herumbasteln, wie ich will. Wenn ich mir daraus jedoch eine Haubitze baue, dann komme ich mit dem einen oder anderen Waffengesetz in Konflikt ;)
    Auch wenn ich die Waschmaschine so modifiziere, dass sie z.B. das Stromnetz stören würde, würde ich mich dann in dem Fall, in dem ich sie dann betreibe, anderweitig wieder strafbar machen.

    Zum Thema AGB-Verstoß: Es ist nicht 100% geklärt, ob durch eine Software-Änderung die D-Box ihren Status "Premiere geeignet" verliert. Wie gesagt: Ich darf an dem Gerät -- wenn es mein Eigentum ist -- alles tun und lassen, wozu ich lustig bin.

    Gegebenenfalls ausgelesene und manipulierte Software der Box darf ich selbstverständlich nicht weitergeben, da es sich dabei wiederum um einen Urheberrechtsverstoß handeln würde.

    Die Handlungsweise der Moderatoren in Sachen Linux insbesondere bei Umgehungseinrichtungen sind in dem o.g. Link dargelegt und von jedem einsehbar. Das betrifft auch das unberechtigte Decodieren ausländischer Abo-Fernsehsender. Wir machen da keinen Unterschied -- ob das nun in Deutschland vor einem Gericht bestehen würde oder nicht.

    Gag
     
  9. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Warum nicht? Die IMEI und die möglichen Rufnummern eines gelockten Handys sind ja bekannt. Einen entsprechenden Abgleich vorzunehmen ist ja kein Problem. Auch wenn die Telefon-Provider als Konkurenten recht aggressiv sind, wenn es ums Geld verdienen geht, dürften sie sich aber einig sein.
     
  10. Hans2

    Hans2 Wasserfall

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    AW: Sim-Lock von Mobiltelefonen

    Hier, denke ich, irrst du. Entsprechend den AGBs wird der Käufer eines subventionierten Prepaid-Paketes (Handy + Karte) beim Kauf daraf hingewiesen, dass das Telefon gelockt ist, und eine Freischaltung gegen eine entsprechende Gebühr möglich ist. Damit hat der Provider ganz klar eine Handhabe, ein unberechtigt entsperrtes Handy wieder aus dem Verkehr zu ziehen.