1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

SES Astra rechtfertigt geplante HDTV-Gebühr

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 8. September 2009.

  1. oli

    oli Platin Member

    Registriert seit:
    14. Januar 2001
    Beiträge:
    2.197
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    Technisches Equipment:
    adam S
    Anzeige
    AW: SES Astra rechtfertigt geplante HDTV-Gebühr

    Mal die Kirche im Dorf lassen. Alphacrypt empfielt sogar der nette Sky Hotliner. Emu ist was anderes, da braucht man auch keine Karte oder Abo!!! Eine AGB Verletzung wird auch nicht mit Gefängnis bestraft...

    cu Oli
     
  2. hopper

    hopper Lexikon

    Registriert seit:
    3. April 2003
    Beiträge:
    20.842
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: SES Astra rechtfertigt geplante HDTV-Gebühr

    Les mal das Strafgesetzbuch. Das Alphacrypt-Modul besteht rechtlich nur auf einer hauchdünnen Lizenz für ein altes BetaCrypt/Irdeto Modul. Das wurde von Premiere damals juristisch nur nicht angefaßt, da man den Ausgang des Verfahrens nicht kannte. Hätte Premiere einen solchen Prozess gewonnen, wäre der Vertrieb des Moduls illegal geworden und damit auch der Besitz und die Benutzung. Das Umgehen von Verschlüsselungstechnologien ist nämlich in Deutschland verboten. Oh ja.

    Hier betreiben einige wieder mal Geschichtsfälschung.
     
  3. Discone

    Discone Institution

    Registriert seit:
    2. Juni 2008
    Beiträge:
    19.864
    Zustimmungen:
    1.501
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: SES Astra rechtfertigt geplante HDTV-Gebühr

    Bei TV-Geräten ohne PVR-Funktion kann ja deine Meinung richtig sein, obwohl in einem CI+ TV-Gerät normale CI Module gesperrt werden können.

    Welche direkte Gängelfunktionen dann in einem CI+ Receiver möglich sind (ohne gestecktes CI+ Modul), wissen wir noch nicht!
    Sicher ist: CI-Module können gesperrt werden!

    Möglich in einem CI+ Receiver ist vielleicht:
    Aktivierung der Kopierschutzfunktionen (ohne CI+ Modul), auch bei SD-Programmen, auch bei unverschlüsselten Free-TV ???
    In einem CI+ Combo-Receiver dann auch für DVB-T ???

    Keine CI Plus Receiver und kein CI+ Modul kaufen !!!

    :winken:
     
  4. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

    Registriert seit:
    4. April 2004
    Beiträge:
    59.361
    Zustimmungen:
    47.944
    Punkte für Erfolge:
    278
    Technisches Equipment:
    Panasonic TX-P46S20E
    Sky Q Receiver (Sat)
    Apple TV 4K 32 GB
    Apple TV 4 32 GB
    Glasfaser FTTH 250 MBit/s
    Abos: Sky, Amazon Prime, Netflix, DAZN, Disney+
    AW: SES Astra rechtfertigt geplante HDTV-Gebühr

    Natürlich ist beides das selbe. Beides sind Software zum entschlüsseln der Codes, mehr nicht. :winken:

    Derzeit kannst Du auch mit nem "illegalen" Emu ohne Abo und ohne Karte kein Sky entschlüsseln, wohl aber mit Karte.

    Mascom besitzt afaik sogar nur ne alte Irdeto-Lizenz aus einem Aufkauf. Dummerweise entschlüsselt die Irdeto Software durch Anpassungen auch Betacrypt, da BetaCrypt auf Irdeto aufbaut. Hopper hat da vollkommen Recht. Wenn Premiere damals gewollt hätte und ein Verfahren gegen Mascom gewonnen hätte, wären die Dinger auch offiziell illegal. ;)

    Und da spielt es absolut NULL eine Rolle, was der nette Sky-Hotliner so alles empfielt :D
     
  5. Dyllan Hunt

    Dyllan Hunt Platin Member

    Registriert seit:
    8. Dezember 2005
    Beiträge:
    2.116
    Zustimmungen:
    19
    Punkte für Erfolge:
    48
    AW: SES Astra rechtfertigt geplante HDTV-Gebühr

    Lass mal die Kirche im Dorf. :D

    1. Das Umgehen von Verschlüsselungstechnologien ist in Deutschland zwar verboten, wird aber im privaten Rahmen nicht bestraft.
    Der Gesetzgeber wollte eine Kriminalisierung von großen Teilen der Bevölkerung vermeiden. Aus diesem Grund sieht § 108 b Abs. 1 vor, dass eine Strafbarkeit nicht gegeben ist, wenn die Tat ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht.
    Voraussetzung für eine Straffreiheit ist somit, dass der Täter ausschließlich privat gehandelt hat. Der Begriff der mit dem Täter persönlich verbundenen Personen entspricht den Grundlagen der Privatkopie des § 53 UrhG.
    Gleiches gilt für die Bußgeldvorschriften des § 111 a UrhG. Eine Ordnungswidrigkeit ist dann gegeben, wenn eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder ein Bestandteil verkauft oder vermietet oder über den Kreis der mit dem Täter verbundenen Personen heraus verbreitet wird.
    Persönlich verbunden sind nach bisheriger Rechtslage Familie, Haushaltsangehörige und Freunde.

    2. Der Besitz ist selbstverständlich sowieso nicht illegal und war es auch nie. ;)