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SEPA-Benachrichtigungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 19. November 2013.

  1. r123

    r123 Guest

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Ja, von der Stadt Frankfurt am Main kriegt man als Gewerbetreibender mit Privat- und Geschäftswagen bspw. drei Schreiben. Eins bzgl. der Einzugsvermächtigung für die KfZ-Steuer des Privatwagens, eins bzgl. der Einzugsvermächtigung für die KfZ- Steuer des Geschäftswagens und eins für die Gewerbe-/Umsatzsteuer und als Steuerzahler bezahlt man somit wieder mal unnötig Steuern für zahlreiche Schreiben, die bei man nicht braucht. Da wäre eine gesetzliche Regelung m.E. deutlich besser gewesen, dass man die Schreiben anfordern kann, wenn man sie umbedingt haben will.
     
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Genau darum geht es aber doch.
     
  3. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Wenn ich mir diese Überweisungsträger so ansehe, verstehe ich echt nur Bahnhof sorry.
     
  4. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Wie gesagt, durch die Sicherheitspunkte in den neuen Lastschriften MUSS eine Benachrichtigung erfolgen.

    Anfordern macht da überhaupt keinen Sinn. Man soll ja eben in Zukunft leicht erkennen, ob man die Lastschrift legitimiert hat oder nicht. Und nicht erst wenn man den Brief etc. verlangt ;).

    Allerdings verstehe ich das auch nicht, warum Briefe verschickt werden.
    Oder die Banksoftware mancher Firmen ist so unfähig, den Verwendungszweck anzupassen.
     
  5. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen


    Wieso? Der sieht genau so aus wie der alte. Statt der Kontonummer gibst du die IBAN-Nummer vollständig ein (DE........) und statt der Bankleitzahl die BIC (Bank Identifer Code) (oft auch als SWIFT-Code oder SWIFT/BIC-Code bezweichnet).
     
  7. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Wenn mans richtig macht, sollte es auch da keine Probleme geben.
    Solange die Kontonummer nicht 11 stellig ist. Aber das ging ja vorher auch nicht.

    Die Deutsche Bank kann doch auch nicht jeder Bank die passende Prüfnummer mitteilen... :eek:
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Weil das vor der ersten Abbuchen einmalig gesondert und schriftlich mitgeteilt werden muss. Das darf mann nicht so einfach irgendwo unterbuddeln. Das muss dem Kunden gesondert zugehen, weil dies quasi die alte Lastschrift ersetzt.
     
  9. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Falsch, das ist ein Problem desjenigen, der die Lastschrift einziehen möchte. Im Zweifelsfall ist dann natürlich die Software Schuld, weil die zu "doof" dazu war. ;)

    Die Banken juckt das doch nicht, die haben nichts damit zu tun. Allein der Gläubiger und der Schuldner sind für die Angabe der richtigen Nummern verantwortlich.

    Viele Volksbanken mischen da auch kräftig mit. Seinerzeit hatte ich mal einen enstsprechenden Artikel gelesen, wo diese ganzen Sonderfälle angeprangert wurden.
     
  10. r123

    r123 Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Ja, von der Stadt Frankfurt am Main kriegt man als Gewerbetreibender mit Privat- und Geschäftswagen bspw. drei Schreiben. Eins bzgl. der Einzugsvermächtigung für die KfZ-Steuer des Privatwagens, eins bzgl. der Einzugsvermächtigung für die KfZ- Steuer des Geschäftswagens und eins für die Gewerbe-/Umsatzsteuer und als Steuerzahler bezahlt man somit wieder mal unnötig Steuern für zahlreiche Schreiben, die bei man nicht braucht. Da wäre eine gesetzliche Regelung m.E. deutlich besser gewesen, dass man die Schreiben anfordern kann, wenn man sie umbedingt haben will.

    Und wie wollen sie beweisen, dass ich das Schreiben erhalten haben? Bis dato habe ich alle Mitteilungen nur als normale Briefe erhalten. Würde ich vor Gericht bestreiten, dass ich ein Schreiben erhalten habe, könnte mir -die beweispflichtige- Gegenseite nicht das Gegenteil beweisen. Somit entlastet sie das Versenden dieses Schreibens nicht im Geringsten.

    Wie gesagt, man hätte auch gesetzlich regeln können, dass das Sepa Verfahren das bisherige Verfahren ablöst und jeder, der damit nicht einverstanden ist, bis zum z.B. 01.01.2013 einen Widerspruch erklären muss. Wäre gesetzlich auch alles regelbar.