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SEPA-Benachrichtigungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Worringer, 19. November 2013.

  1. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Dann guck doch mal online, oder auf deinem Kontoauszug...
    http://www.rb-weiden.de/_wpframe_custom/editor_uploads/images/A6-Auszug2.jpg

    Auf den neuen Bankkarten steht die sogar darauf.
     
  2. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Abheften natürlich...
    Weil es die SEPA Richtlinien und passende Gesetze so vorschreiben... :rolleyes:

    Ohne Bekanntgabe der Mandatsreferenz darf im Grunde keine Lastschrift mehr durchgeführt werden.
    Tut eine Firma das trotzdem, gilt die Lastschrift als nicht legitimiert...

    Eine der Vorteile der SEPA Lastschrift.
    Legitimierte Lastschriften können nicht mehr so einfach widersprochen werden.
    Nicht legitimierte quasi unbegrenzt...

    Beim aktuellen Modell konnte man auch legitimierte Lastschriften zurückbuchen.
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Ok, wenn es jemand "vorschreibt", wird das schon seine Richtigkeit haben. :D
    Dagegen gibt's nix zu sagen.
     
  4. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Werd die schon herausfinden. Solange sich keiner bei mir gemeldet hat, lass ich einfach alles zurückbuchen und gut is. :D
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Das mag ja sein, dass du dafür unnötig hältst.

    Juristisch gesehen ist dies unumgänglich, da das alte Einzugsermächtigungsverfahren zum 1.2.2014 nicht mehr existiert. Das ist nicht bloß eine Namensänderung. Grundsätzlich wäre es also juristisch notwendig, von jedem Kunden ein neues SEPA-Lastschriftmandat anzufordern, weil die alte rechtliche Grundlage, Geld vom Konto des Kunden abzubuchen, zum 1.2.2014 wegfällt. Um das Ganze zu vereinfachen, hat man diese SEPA-Umdeutungsschreiben, die derzeit verschickt werden, aus der Taufe gehoben.
    Die meisten Änderungen passieren für den Kunden im Hintergrund, hier spielen z. B. Haftungsgründe eine Rolle.

    Wo ist das Problem, die paar Schreiben aufzubewahren? Musst du ja noch nicht mal, kannste auch schreddern. Handel es einfach so, wie du es für richtig hältst und wie du ansonsten mit deinen Unterlagen umgehst. Wichtig ist nur, dass das Jeweilige Unternehmen dich nachweisbar unterrichtet hat. Nachweisbar für das Unternehmen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. November 2013
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Nachweisbar hat mich niemand unterrichtet. Alles einfache Briefsendungen.

    Da sich für mich als Privatperson nichts ändert, was du ja auch bestätigst, bezeichne ich das Prozedere als überflüssig.
     
  7. Solmyr

    Solmyr Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    hmm demnach müsste ich also in den nächsten Wochen einige Briefe im Kasten vorfinden. Weil E-Mail-Adressen hab ich mit einer Ausnahme nirgendwo angegeben. Weder bei DSL/Telefon, noch bei Sky und auch nicht beim Stromanbieter :D
     
  8. r123

    r123 Guest

    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Genau; und das hat (jedenfalls bei mir, wie ich schon geschrieben habe, und bei schnellfuß, wie er jetzt geschrieben hat), kein einziges Unternehmen gemacht, da alle Schreiben nur als normale Briefe verschickt wurden und der Zugang somit für die Unternehmen nicht nachweisbar ist; nichtmal das Versenden.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Entweder Brief, E-Mail oder auf dem Kontoauszug bei einer Abbuchung im Verwendungszweck, wie es bspw. die GEZ gerade macht
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: SEPA-Benachrichtigungen

    Ach Gott, der Postausgang wird heute bei jedem größeren Unternehmen elektronisch erfasst, der Brief mit den Zeitstempeln und Bearbeitungsvermerken rechtssicher elektronisch in Dokumentenmanagementsystemen archiviert. Das ist kein Problem, den Briefausgang zu dokumentieren. Und nur das muss hier erfolgen.