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Schwuchteln" im EU-Parlament

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von lagpot, 14. Oktober 2004.

  1. horud

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    AW: Schwuchteln" im EU-Parlament

    Kurz und knapp: ja, hast Du! Du wirfst da einige Dinge durcheinander. Die Steuerklassen sind nur für den Lohnsteuerabzug relevant. Verdienen beide Ehegatten gleich viel, ist es ratsam, auf Lohnsteuerklasse IV/IV zu gehen, Dies entspricht der Lohnsteuerklasse I bei nicht verheirateten. Dies macht dann Sinn, wenn ansonsten zwar bei dem einen Ehegatten bei Lohnsteuerklasse III wenig Lohnsteuer, bei dem anderen Ehegatten dagegen bei Lohnsteuerklasse V unverhältnismäßig hohe Lohnsteuer abgezogen würde, so daß in der Summe mehr Lohnsteuer gezahlt wird, als bei Berechnung der Lohnsteuer nach Einzeltabelle. Das ist letztendlich eine Rechenangelegenheit, was günstiger ist. In jedem Fall hat die Wahl der Lohnsteuerklassen nichts mit dem Ehegattensplitting an sich zu tun, denn dieser wird bei der Einkommensteuerveranlagung gewählt. Mit der Wahl der Lohnsteuerklassen triffst Du keine Entscheidung über Zusammen- oder Einzelveranlagung, sondern nur über die Höhe der Vorauszahlung, da die Lohnsteuer ja auf die persönlich ESt angewendet wird.

    Die gezahlte Lohnsteuer ist nur dann die endgültige Steuer, sofern Du keine Einkommensteuererklärung abgibst.

    Ehegatten wählen bei der Einkommensteuerveranlagung in der Regel die Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung wird nicht die normale Einkommensteuertabelle angewendet, sondern die sog. Splittingtabelle. Zudem verdoppeln sich z. B Freibeträge und sind auf den Ehegatten übertragbar. Diese ist in den allermeisten Fällen günstiger. Es gibt allerdings Fallkonstuktionen, bei denen die Einzelveranlagung beider Ehegatten (also Anwendung der normalen ESt-Tabelle) in der Summe günstiger ist. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn ein Ehegatte außerordentliche Einkünfte hat, die nach der 1/5-Regelung besteuert werden (nur so als Beispiel). Dann ist es ratsam, jeweils eine getrennte Veranlagung zu machen.

    Das ist jetzt nur eine grobe Schilderung, diejenigen, die sich im Fach auskennen, mögen mir verzeihen! Wenn ich Dir jetzt alles im Einzelnen erklären müßte, wäre ich wahrscheinlich morgen noch dran...:D
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. November 2004
  2. littlelupo

    littlelupo Guest

    AW: Schwuchteln" im EU-Parlament

    @horud:
    Danke für Deine "Aufklärung", ich wußte das sicherlich schon mal, wie das mit dem Ehegattensplitting und den Lohnsteuerklassen III und V genau funktioniert, ich habe es wohl vergessen, deshalb waren mir die Unterschiede da nicht so klar. So falsch lag ich wohl doch nicht. Jetzt habe ich aber gleich die nächste Frage: Warum ist das deutsche Steuerrecht eigentlich so herrlich kompliziert, daß man das nicht behalten kann? :winken: Ich meine, wenn das insgesamt einfacher wäre, könnte man auch schneller ne Einkommenssteuererklärung fertig machen und auch darüber diskutieren. :rolleyes:
    Mmmm, FM, ich hatte eigentlich nur die "Schwestern" hier angesprochen.:D
     
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Schwuchteln" im EU-Parlament

    Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?:winken:
     
  4. FM

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    AW: Schwuchteln" im EU-Parlament

    Mmmm, FM, ich hatte eigentlich nur die "Schwestern" hier angesprochen.

    Hää??? Wie meinst du das??? Sonst ist doch immer die Rede von "warmen Brüdern". :D :D :D