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"Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von x-man, 29. Juli 2013.

  1. Gorcon

    Gorcon Kanzler Premium

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Naja dann hast du aber keinen Service (zB. die ganzen Abmeldungen usw.) Dann lieber dasganze optimieren so wie man es haben will, das kann dann u.U. sogar günstiger sein wie vom Sozialamt!
     
  2. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    So einfach ist es eben nicht. Das Sozialamt bezahlt nur, wenn sie auch bestattungspflichtig gewesen wäre. Dies war sie in diesen Fall nicht. Es steht natürlich erst einmal jeden frei einen Bestattungsauftrag auszulösen. Das heißt aber nicht, dass man berechtigt ist, im Auftrag der Bestattungspflichtigen einen Auftrag zu erteilen. Angenommen, die sechs Enkelkinder würden ihre Oma diesbezüglich allein lassen, dann hätte diese aber einen Anspruch gegenüber den Erben.
     
  3. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    ...hier würde ich raten, vorab schon mal einen Brief zu verfassen, wer all diese Personen sind, inkl. Anschrift, und den auf dem heimischen PC zu speichern, also noch nicht abzusenden. Das heißt, alle Personen zu benennen, die auch bestattungspflichtig sind.
    Sobald man dann auf Dich zukommt, würde ich erstmal auch auf die sonstige Verwandtschaft verweisen. So brauchst Du bzw Deine Frau nur den Anteil zahlen, den ihr unbedingt zahlen müsst.
     
  4. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Es wurde schon das günstige von der Mutter des Verstorbenen ausgelöst. Feuerbestattung mit anonymer Beisetzung oder so ähnlich. Die Kosten belaufen sich dennoch auf etwa 3000 EUR.
     
  5. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Das habe ich jetzt nicht genau verstanden. Wieso ist die Mutter des Verstorbenen nicht Bestattungspflichtig?
    Ein Erbe gibt es übrigens nicht... nur Schulden.. Es werden alle Beteiligten das Erbe ausschlagen.
     
  6. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Jedes Bundesland hat sein eigenes Bestattungsgesetz, wo die Bestattungspflicht sowie die Reihenfolge geregelt ist. In Sachsen und sicherlich auch anderswo ist dies zuerst der Ehe- oder Lebenspartner, dann die Kinder, dann die Eltern, dann die Geschwister etc.
    Die Mutter des Verstorbenen wäre demzufolge erst an dritter Stelle und seine Geschwister (Halbbrüder) an vierter Stelle. In euren Fall sind die Kinder, also auch deine Frau bestattungspflichtig, weil er ja geschieden war. Die nachfolgenden sind unbedeutend.
    Das mit den nichtvorhandenen Erbe habe ich mir schon gedacht. Aber wie gesagt, dass Sozialamt zahlt nur, wenn man bestattungspflichtig ist.
     
  7. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Was ich gerne genau wüsste ist folgendes: wenn jetzt alle anderen Kinder nicht zahlen können . . . Muss ich dann die gesamten Kosten zahlen oder nur meinen Anteil?
    Und wie sollte ich mich jetzt am besten verhalten?
     
  8. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Bei vier Kindern beträgt der Anteil deiner Frau erst einmal ein Viertel. Die Frage ist, wer letztendlich alles den Bestattungsauftrag ausgelöst hat? Die sauberste Lösung, wegen den lieben Familienfrieden und auch in Bezug auf die mögliche Bestattungskostenerstattung durch das Sozialamt, wäre es, wenn nur die vier Kinder involviert wären, was die Rechnungsstellung betrifft. Wichtig ist in diesen Zusammenhang auch noch, dass man sich nur auf das Notwendigste beschränkt hat. Das Sozialamt vergleicht das auch mit ähnlichen Angeboten anderer Bestattungsunternehmen. Insofern besteht durchaus die Möglichkeit, dass selbst wenn dem Antrag stattgegeben wird, nicht alles übernommen wird.
     
  9. timecop

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Das wichtigste um erstmal die Kosten im Griff zu haben, ist die Wahl des richtigen Bestatters, da ich vor kurzer Zeit auch vor dieser Situation gestanden habe, konnte (bzw. musste) ich einige Vergleiche anstellen.
    Unsere Rechnung belief sich am Ende auf 2.600,- € darin war alles enthalten bis hin zur Schmuckurne und einer runden "Zweierstelle", eine Bekannte meiner Eltern hatte im letzten Jahr für die Bestattung ihres Mannes sogar noch mehr bezahlt und es war nur die grüne Wiese geworden.
    Bei den Kosten wird das Sozialamt ja alle Verwandten ersten Grades heranziehen und letztlich wird nur der, der zahlen kann am Ende die Kosten übernehmen müssen, jedenfalls im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit und wenn die Tochter kein eigenes Einkommen hat, wird ja nicht gleich das Gehalt des Ehemannes durch zwei geteilt, da kann nur eine anteilmäßige Anrechnung erfolgen und das dann gemindert um die Hälfte der Unkosten für Wohnen & Co.
     
  10. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Müsste bis morgen wissen wie ich mich verhalten sollte.

    Sachverhalt noch einmal zusammengefasst mit aktuellem Stand:

    - "Erzeuger und Kinderschänder" verstirbt an den Folgen jahrelangem übermäßigem Alkohlkonsum
    - Liegt unbemerkt tagelang in der Wohnung bis Nachbarn auf den Gestank aufmerksam werden
    - Polizei unterrichtet Sohn über den Tod, welcher die Mutter des Toten anruft
    - Die Mutter sagt dem Sohn welchen Bestattungsinstitut er anrufen soll und die Art der Bestattung (Feuerbestattung, grüne Wiese, dennoch 3000 EUR Kosten)
    - Schwiegersohn (Ich) gehe in die Wohnung um die letzten Leichenreste zu beseitigen (kann seitdem kein Fleisch mehr essen), damit meine Frau in die Wohung kann, um alle Papiere rauszuholen
    - Tochter (Meine Frau) kümmert sich um alle Formulatitäten. Sie geht unter anderem zum Sozialamt für die Mutter (Sozialhilfeempfängerin) wo sie Anträge für Bestattungskostenhilfe oder so ähnlich, für alle direkten Verwandten mitbekommt
    - zwei Stiefsöhne (vermögend und guterverdienend) weigern sich den Antrag zu unterschreiben
    - Mutter des Verstorbenen weigert sich den Bestattungsauftrag zu unterschreiben, obwohl sie den Auftrag quasi über den Sohn gegeben hat (sie möchte dass alles nach ihrer Nase läuft, schreibt alles vor, gibt meiner Frau Aufträge, möchte aber nichts unterschreiben
    - Zwei andere Töchter und der Sohn, die quasi nichts / kaum etwas verdienen haben ihren Antrag bereits aufgefüllt und abgegeben

    Jetzt ist die Frage ob ich (Schwiegersohn mit überdurchschnittliches Einkommen) auch diesen Antrag ausfüllen sollte oder lieber abwarten bis sich irgendwer bei mir meldet?
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. August 2013