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"Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von x-man, 29. Juli 2013.

  1. Max Orlok

    Max Orlok Wasserfall

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Das Leben ist manchmal verdammt hart und auch nicht immer gerecht. Manchmal hat es keinen Sinn, sich gegen vermeintliche Ungerechtigkeiten aufzulehnen. Menschen mit Lebenserfahrung wissen das und können damit umgehen.
    Wenn die Gesetzeslage es hergibt, dass er zahlen muß, dann ist das eben so. Er wird es überleben. Mir passt auch vieles nicht und ich kann es dennoch nicht ändern. Das Leben ist kein Wunschkonzert.
     
  2. Hubble

    Hubble Senior Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Na ja mit dem Mißbrauch kann man knicken, gibt keine Anklage, kein Urteil , einfach nichts und ich denke das hören die Jungs vom Sozialamt jeden Tag , wenns den Angehörigen an die Kohle geht , aber auch ein Urnenbegräbniss kostet um die 3000 tacken , dann wird halt geteilt durch die Familie und wer nicht zahlen kann , der kann es bei der Stadt abstottern, halte ich alles für zumutbar
     
  3. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Sehr bemerkenswert. :)
     
  4. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Also ich denke nicht das man sich da gross sorgen machen muss.

    Prinzipiell können Kinder zwar für die Kosten einer Heimunterbringung oder auch Beerdigung herangozgen werden. Die Einkommensfreigrenzen sind dabei aber wesentlich höher, als Freigrenzen bei Unterhaltsansprüchen von Kindern. Ich hab jetzt keine genauen Zahlen in Kopf, aber unter 1.600€ als Single oder 2.500€ als Ehepaar wird nichts passieren.

    Und wenn mehrere Kinder vorhanden sind, dann werden die Kosten sowiso auf alle Kinder verteilt, egal ob sie zahlen können oder nicht. Das heisst jetzt vier Kinder vorhanden sind, dann muss maximal 1/4 bezahlt werden, egal ob die anderen Kinder zahlen können oder nicht.

    Und ich denke eine Einäscherung, ein schlichtes Urneneinzelgrab mit ner schlichten Metalltafel wird insgesamt maximal auf 4.000€ kommen. Das heisst mehr als 1.000€ werdet ihr in keinem Fall bezahlen müssen.
     
  5. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Nachtrag:

    Wenn ihr die Bestattungskosten ganz einsparen möchtet könntet ihr ihn einer Universtät mit medizinischer Fakultät als "Übungsleiche" spenden oder Körperwelten abgeben.

    Ersters geht aber wohl nur wenn sich der Tote bewusst in einem Testament dafür entschieden hat.

    Bei Körperwelten reicht vielleicht auch die gemeinsame Zusicherung der Kinder das ehr das so wollte. Wäre allerdings schon sehr niederträchtig.
     
  6. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Ich bitten zu bedenken, das es ohne den ungeliebten Schwiegervater Deine Frau nicht gäbe und Du nicht mit Ihr, ich hoffe glücklich, verheiratet wärst.
    Da wären einige Euro für die Beisetzung durchaus drin.
     
  7. rolaf

    rolaf Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Sozialbegräbnis in Berlin = 750 €
    Da gibts einen Anbieter der das macht.

     
  8. x-man

    x-man Gold Member

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Vielleicht kann mir noch einer von euch bei folgdenem helfen:
    Es hat jeder Verwandte, also auch meine Frau, einen Antrag für die Beerdinungskosten mitbekommen. Das soll jeder Verwandte ausfüllen. Wieso reicht es nicht, wenn nur einer den Antrag stellt?

    Sollte ich diesen vielleicht erst garnicht ausfüllen? Nicht dass ich rechtlich erst recht dazu verpflichet werden kann zu zahlen , nur weil ich einen Antrag gestellt habe.
     
  9. rabbe

    rabbe Wasserfall

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Deinen Ausführen nach sind die drei Geschwister deiner Frau, welche neben dieser bestattungspflichtig sind, Geringverdiener bzw. arbeitslos und werden in irgendeiner Weise einen Teil ihres Anteils der Bestattungskosten bewilligt bekommen, sofern sie keine Vermögenswerte besitzen. Ob es Sinn macht das deine Frau einen Antrag stellt, könnt nur ihr selbst beantworten. Du bist deiner Frau unterhaltspflichtig und diese ist wie gesagt bestattungspflichtig. In verschiedenen Ländern, z.Bsp. in Sachsen, ist erst einmal der älteste nächste Blutsverwandte bestattungspflichtig und somit ein Antrag ausreichend, wobei dies auch wieder abhängig von den jeweiligen Sozialämtern ist.
     
  10. horud

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    AW: "Schwiegervater" totgesoffen -- Beerdigungskosten

    Da irrst Du dich aber gewaltig. Auch hier ist § 85 SGB XII maßgebend. Grundfreibetrag 764 € + Familienzuschlag für jedes weitere Familienmitglied, das kein eigenen Einkommen hat + Miete inkl. Nebenkosten.

    Zudem kommt es nicht nur auf das Einkommen an, sondern auch auf das vorhandene Vermögen. Es ist dir zuzumuten, für die Begleichung der Beerdigungskosten Geldvermögen zu verwenden bwz. Sachvermögen zu beleihen oder zu verkaufen. Außer, es dient dem Lebensunterhalt oder der Absicherung im Alter.