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Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

Dieses Thema im Forum "Politik" wurde erstellt von Sky-Kunde2, 11. April 2012.

  1. meisi

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Mord im "Affekt" gibt es nicht.

    Mord setzt Vorsatz voraus.

    Dein Beispiel wäre Totschlag.
     
  2. Eisenbahnfan

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Für Mord sollte in jedem Fall eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verhängt werden. Und ich meine "lebenslang" wörtlich. Dann gäbe es das Problem der evtl. zu frühen Haftentlassung schlicht nicht, weil solche Täter dann nur noch im Zinksarg entlassen würden.
     
  3. Eisenbahnfan

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Ja, natürlich. Schließlich hat sein Opfer auch keine "Bewährungs-Chance" vom Täter bekommen. Wer für einen Mord verurteilt wird gehört für den Rest seines Lebens aus dem Verkehr gezogen. Ende.

    Ja, selbstverständlich. Mord ist Mord. § 211 StGB macht keinen Unterschied, ob ein Säugling oder ein 90-jähriger Greis ermordet wurde. Auf das Alter des Opfers achtet der Gesetzgeber nicht und das ist eigentlich auch gut so. Schließlich hat jeder Mensch ein Recht auf Leben. Dass einem vielleicht das Schicksal eines ermordeten Kindes psychisch mehr "an die Nieren geht" als die Ermordung eines Greises kann schon sein, juristisch kann man da aber keine Abstufung machen.
     
  4. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Eine lebenslange Haftstrafe bis zum Tod ist nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip und der Menschenwürde vereinbar (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977).

    Und jetzt?
     
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Ich weiß, was das BVerfG gefaselt hat. Leider ist das in letzter Instanz gewesen und das muß ich zähneknirschend akzeptieren, obwohl für mich auch die Ermordung eines Menschen (die einer lebenslänglichen Haftstrafe ja vorangeht) nicht mit der Menschenwürde (des Opfers) vereinbar ist. Und: Der Mörder konnte sich entscheiden, ob er das Opfer ermorden will. Das Opfer hat (schon per Definition) keine Wahlmöglichkeit. Deshalb halte ich diese Entscheidung des BVerfG für falsch und in gewisser Weise für eine Verhöhnung der Opfer und ggf. deren Hinterbliebenen und somit für eine Pervertierung des Rechts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. April 2012
  6. AnS66

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Dann auch an Dich die Frage: Glaubst Du wirklich, die Angehöriger würden sich tatsächlich besser fühlen, wenn der Täter nie wieder auf freien Fuß kommt?
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Das könnte ich mir durchaus vorstellen. Schließlich ist dann die Gefahr eines Racheaktes und natürlich weiterer Tötungen durch den Täter nicht mehr gegeben.
     
  8. AnS66

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Ahja, "durchaus vorstellen", na denn
     
  9. _falk_

    _falk_ Platin Member

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Wenn von dem Gefangenen weitere Gefahr ausgeht, dann darf er auch nicht freigelassen werden.

     
  10. Eisenbahnfan

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    AW: Schwerverbrecher schon nach 5 Jahren in Hafturlaub?

    Natürlich muß ich das so schreiben, denn tatsächlich war ich zum Glück noch nie in dieser Situation und das bleibt hoffentlich auch so. Auch kenne ich niemanden, der in dieser Situation war oder ist.