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Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von NoFa, 16. Januar 2006.

  1. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Genau das ist nach neuem Urheberrecht einfach schlichtweg falsch. Es kommt nicht auf die kommerzielle Vervielfältigung an! Das Urheberrecht wird alleine dadurch verletzt, dass Du geistiges Eigentum des Inhabers ohne seine Zustimmung kopierst und an Dritte weitergibst. Das alleine für sich reicht aus, einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

    Immer diese Schwachsinnsaussagen hier. Aber wenn dann mal eine Abmahnung ins Haus flatter, fängt die große Sause an...
     
  2. baronvont

    baronvont Platin Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Ist es nicht! Bis zu 5 private Kopien sind weiterhin erlaubt und dürfen auch unentgeldlich an Freunde oder Verwandte weitergegeben werden!

    Nachtrag: Und wenn dem wirklich nicht mehr so sein sollte, dann fällt mir dazu nur noch Armes Deutschland ein!!! Siehe z.B. die Franzosen:
    "Ein französisches Berufungsgericht hat überraschend entschieden, dass ein Kopierschutz auf DVDs unzulässig ist. Denn der Kopierschutz behindert die Erstellung von Privatkopien." Quelle: http://www.intern.de/news/6673.html
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2006
  3. james_blond

    james_blond Junior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben


    Ja das sind Deutschlands Hobby Juristen - vom wirklichen Leben keine Ahnung.

    ebay unternimmt auch was gegen Anbieter aus dem Ausland die in Deutschland ihre Karte anbieten.

    Selbst beim Download der Software kann man durch die IP Adresse geschnappt werden, viele Provider arbeiten da auch schön mit den Behörden zusammen. T-Online ist da ein gutes Beispiel, die haben schon in vielen Fällen Daten rausgerückt an die Behörden, auch von Flatrate Kunden, die meinen ja immer dass da nichts aufgezeichnet wird.

    Viele meinen doch wirklich dass sie jeden Unsinn im Internet machen können - es gibt schon länger keinen rechtsfreien Raum im Internet mehr.

    Jeder der sich so eine Karte holt spielt mit dem Feuer, manchmal kommen die Anzeigen ja auch aus dem eigenen Bereich von Freunden oder Bekannten, man sollte das nicht unterschätzen.
     
  4. baronvont

    baronvont Platin Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Was sollen die denn machen, wenn z.B. ein Engländer die Karte auf ebay.co.uk verkauft? Ihm verbieten die Karte nach D zu schicken, oder keine Bieter aus D zulassen?:rolleyes:

    Wenn einer von einem ausländischen Server runterläd, dann wird da bestimmt nicht die IP geloggt und selbst wenn, du glaubst doch nicht ernsthaft, dass ein Slovakischer, Russischer, Litauischer, etc. Betreiber gerade den Deutschen die Daten gibt.

    Genauso asozial wie damals in der DDR!!! Mein Nachbar guckt ja Westfernsehen!!!

    PS: Bevor ein falscher Eindruck entsteht, ich habe so eine Karte nicht und will sie auch nicht! Da mich Premiere ungefähr soviel interessiert, wie ein in China umfallender Reissack!:D
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Der Datenschutz hört dann auf, wenn es um illegale Handlungen geht. War schon immer so, da muß nichts aufgehebelt werden.

    ___
    Ansonsten: Einigen geht ja hier ganz schön der A*sch auf Grundeis :D

    Ich liebe diese Messer-Vergleiche :love: Sehr schön, aber völlig irrelevant.
     
  6. baronvont

    baronvont Platin Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Hmmm, Datenschutz? Das Wort kenne ich ja garnicht, hat es sowas in Deutschland je gegeben?:D
     
  7. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Darüber hätte ich gerne mal einen gesetzlichen Beleg. Sicherlich ist es unter Juristen momentan streitig, ob Privatkopien weiterhin nach der Novellierung des UrhG noch zulässig ist.

    Nun sind aber mit der Novellierung folgende §§ neu eingefügt worden.

    Heutzutage haben m.E. fast alle Ton- und Bildträger (Musik-CDs und DVDs) einen Kopierschutz. Demnach ist das Anlegen einer digitalen Kopie nicht mehr erlaubt. Das Anlegen einer analogen Kopie ist nur noch unter best. Bedingungen erlaubt.

    Vorliegend geht es hier aber um digitale Kopien, sei es auf der Festplatte oder auf CDs / DVDs.

    Sollte dennoch eine Kopie angelegt werden, kann nach § 97 UrhG auf Unterlassung und Schadenseratz entsprechend von § 823 I, II BGB verlangt werden.

    Für die Interessierten hier auch noch die Vorschrift, nach der Premiere die Auskunft verlangen konnte.


    Zur neuen Rechtslage gibt es m.E. noch keine höchstrichterliche Judikatur. Ich würde es aufgrund der mehr als diffizilen Rechtslage jedoch nicht darauf ankommen lassen...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2006
  8. Nimrai

    Nimrai Silber Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Tja, stellt sich die Frage wer hier mit "Schwachsinnsaussagen" um sich haut.
    Vielleicht solltest du das neue Urheberrechtsgesetz (an dem sich ja gar nicht soviel geändert hat) doch noch mal genauer durchstudieren.

    Die Weitergabe an unbeteiligte Dritte war noch nie erlaubt, die Kopie für Bekannte, Freunde und Verwandte leitet sich aus dem Paragraph §53(1) ab und den gibt's nach wie vor:

    §53(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen,...
    Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht...


    Wobei entscheidend ist, dass nicht nur der Eigentümer eines Werkes eine Kopie machen kann, sondern der Besitzer. Wenn ich eine meiner CDs einem Bekannten leihe, besitzt der sie und darf sich auch eine Kopie davon erstellen. Er darf auch mich, als Eigentümer, fragen ob ich ihm unentgeltlich eine Kopie erstelle. Eine Beschränkung auf 5 Kopien gibt es im Prinzip nicht.

    Ich darf allerdings zur Anfertigung einer Kopie,nach dem neuen Urheberrecht, keinen Kopierschutz umgehen (gilt aber ausdrücklich nicht für Computerprogramme).
     
  9. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Was willst Du mir damit jetzt sagen? Lies doch bitte mal meinen Beitrag. Ich glaube, dass ich voll und ganz in deine Richtung argumentiere. *Kopfschüttel*

    PS: Ich bin kein Hobbyjurist sondern examinierter Jurist. Desweiteren möchte ich klarstellen, dass die rechtlich getätigten Beiträge keine rechtsberatende Funktion haben.
     
  10. andy.paytv

    andy.paytv Senior Member

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    AW: Schwarzseher: Smartcard-Händler müssen Kundendaten herausgeben

    Lies einfach mal meinen Beitrag weiter unten und § 95 a UrhG. Und dann komm noch einmal mit deinen Privatkopien an... In der Sache keine Ahnung haben aber hier noch fleißig Unwissen verbreiten...

    PS: Von Computerprogrammen war in meinen Beiträgen auch gar nicht die Rede.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Januar 2006